Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Kostenloses Mittagessen in Kindertagesstätten im Rahmen des § 90 Abs. 2 SGB VIII

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.10.2019   JHA/003/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/021/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Kilian verweist auf die Sitzungsvorlage und führt aus, dass zum 01.08.2019 das sog. „Starke-Familien-Gesetz“ in Kraft getreten ist. Durch dieses wurde das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert, so dass z.B. die Eigenbeteiligung der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in der Kita oder im Hort weggefallen sind und die Kosten hierfür vollumfänglich von den Sozialämtern und Jobcentern übernommen werden. Die Eltern werden nicht nur finanziell entlastete, sondern es fällt auch eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung weg.

 

Von anderen Jugendhilfeträgern wird dies seit 01.08.2019 auch schon umgesetzt.

 

Pro Jahr würden der Stadt Ansbach zusätzliche Kosten i.H.v. ca. 5.040,00 € bei ca. 20 Fällen entstehen.


Beschluss:

 

Das Amt für Familie und Jugend übernimmt ab Beginn des neuen Kindergartenjahres (= 01.09.2019) für jedes Kind, dessen Eltern im Rahmen des § 90 Abs. 2 SGB VIII Anspruch auf (Teil-)Übernahme der Beiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung haben, die Kosten für ein tägliches Mittagessen vollumfänglich.