Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Erhöhung der Parkgebühren und -entgelte

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.10.2019   HFWA/009/2019 
Vorlage:  40/023/2019 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel erklärt, dass die Stadt Ansbach gut mit Parkmöglichkeiten rund um die Altstadt ausgestattet sei und dass trotz der geplanten Erhöhung der Parkgebühren und –entgelte die Stadt Ansbach im Vergleich zu anderen Städten immer noch im Mittelfeld liegen würde. Die Anpassung der Parkgebühren sei eine Maßnahme, die zur Finanzierung der Verbesserungsmaßnahmen des ÖPNV diene.

 

Herr Jakobs erläutert anhand einer PowerPoint Präsentation den Sachverhalt wie folgt:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 beschlossen, das ÖPNV-Angebot zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 auszuweiten. Das Maßnahmenpaket beinhaltet eine Ausweitung des Busfahrplans bis 20:30 Uhr von Montag bis einschließlich Samstag sowie einen 30 Min.-Takt auf den Linienästen Hennenbach und Meinhardswinden. Weiter wurde beschlossen, die dadurch anfallenden Mehrkosten unter anderem durch Anpassung der Parkgebühren zum 01.01.2020 zu decken. Die hierdurch generierten Mehreinnahmen sollen 400.000 € betragen.

 

Auf Basis der Einnahmen aus Parkgebühren im Jahr 2018 ist die Gebührenanpassung von durchschnittlich ca. 33 % notwendig.

 

Die Parkgebührenverordnung wurde von den Referaten 2 und 4 dementsprechend neu gefasst (Anlage). Die Einteilung in vier verschiedene Parkzonen mit abgestuften Parkgebühren und unterschiedlicher Höchstparkdauer wurde dabei unverändert belassen. Das Kurzzeitparken bis maximal 20 Minuten in den Zonen 2 und 3 ist weiterhin für 10 Cent möglich. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:

 

bisher

neu

Zone 0:

je angefangene halbe Stunde

         0,15 €

       0,20 €

Zone 1:

je angefangene halbe Stunde

         0,20 €

       0,30 €

Zone 2:

je angefangene halbe Stunde

         0,30 €

      0,40 €

je angef. halbe Std. für die 3. Std.

         0,50 €

      0,60 €

je angef. halbe Std. für die 4. Std.

         0,60 €

      0,80 €

Zone 3:

je angefangene halbe Stunde

         0,40 €

      0,60 €

je angef. halbe Std. für die 3. Std.

         0,60 €

      0,80 €

je angef. halbe Std. für die 4. Std.

         0,80 €

      1,00 €

 

 

Durch eine Hochrechnung wurden jährliche Mehreinnahmen von rund 334.000 € kalkuliert.

 

Die Parkhäuser Bahnhof und Altstadt (Am Mühlbach) sowie der beschrankte Teil des Rezatparkplatzes sind nicht von der Parkgebührenverordnung erfasst. Die auf privatrechtlicher Basis erhobenen Entgelte hierfür müssen deshalb separat festgesetzt werden.

 

Um die notwendigen Mehreinnahmen erzielen zu können, werden folgende weitere Anpassungen vorgeschlagen:

 

1. Parkhaus Bahnhof

Aufgrund der Fördersituation (P+R) kann eine Erhöhung derzeit nicht vorgeschlagen werden. Es soll weiterhin das Entgelt von 1,50 €/Tag verlangt werden.

 

2. Parkhaus Altstadt

Das Entgelt pro angefangener Stunde wird von 0,50 € auf 1,00 € erhöht. Der Tageshöchstsatz bleibt unverändert bei 5,00 €, so dass die Kostensteigerung ab fünf Stunden mit zunehmender Parkdauer geringer ausfällt.

Die im Jahr 2017 eingeführten Kosten für das Nachtparken werden bei 1,00 € belassen.

Diese Maßnahmen führen zu Mehreinnahmen von voraussichtlich rund 61.500 €.

 

3. Schrankenanlage Rezatparkplatz

Die Parkentgelte auf diesem Parkplatz sind identisch mit denen im Brückencenter. Dies sollte so beibehalten werden. Es erfolgten daher Gespräche mit der Geschäftsleitung des Brückencenters. Im Ergebnis wurde vereinbart, die Entgelte für eine Parkdauer von bis zu zwei Stunden von 0,50 € auf 0,70 € und für eine Parkdauer von bis zu drei Stunden von 0,80 € auf 1,00 € zu erhöhen. Die Entgelte ab der 4. Stunde sollen unverändert bleiben.

Damit werden Mehreinnahmen von ca. 7.200 € generiert.

 

Eine Anpassung für Dauerparkausweise im Parkhaus Altstadt und auf dem Rezatparkplatz soll nicht vorgenommen werden.

 

Alle Hochrechnungen der erwarteten Mehreinnahmen erfolgten auf Grundlage der derzeitigen Einnahmen. Ob sie in dieser Höhe tatsächlich erzielt werden, hängt davon ob, inwiefern sich das Parkverhalten durch die Preiserhöhungen verändert (z. B. durch Ausweichen auf günstigere oder kostenlose Parkplätze, Umstieg auf den verbesserten ÖPNV). Auch bei unveränderten Parkgebühren gab es in den vergangenen Jahren Schwankungen bei den Einnahmen.

 

Alle Gebühren und Entgelte, bei denen nun eine Erhöhung vorgeschlagen wird, sind seit 2009 unverändert geblieben. Nutzer des ÖPNV mussten hingegen in der Regel jährliche Tariferhöhungen tragen.

 

Herr Sauerhöfer wiederholt den Standpunkt der CSU aus der Stadtratssitzung im Februar 2019 und wird dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Es sei nicht in Ordnung mit den zu erwartenden Mehreinnahmen der Parkgebühren den ÖPNV zu finanzieren. Dies geschehe vor allem durch diejenigen, die den ÖPNV nicht nutzen können und auf ein PKW angewiesen seien und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die teilweise schlechte Anbindung des ÖPNV außerhalb der Stadt Ansbach. Darüber hinaus sei eine Erhöhung der Parkgebühren auf dem Rezatparkplatz nicht zumutbar, weil die versprochenen Sanierungsmaßnahmen immer noch nicht durchgeführt worden sind.

 

Herr Dr. Bucka würde gerne wissen, warum auf dem Teil des beschrankten Rezatparkplatzes kein Handyparken möglich ist und wirft damit die Frage auf, warum überhaupt ein Teil dieses Parkplatzes beschrankt und der andere unbeschrankt ist.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel und Herr Kleinlein erklären, dass der Unterschied historisch begründet sei, ursächlich vor allem sei das Brückencenter. Um auch weiterhin einen Gleichlauf der Entgelte gewährleisten zu können, habe man das Gespräch mit der Leitung des Brücken-Centers gesucht. Eine weitere als die vorgestellte Erhöhung der Entgelte wurde von dort aber abgelehnt.

 

Darüber hinaus gäbe es, so Herr Kleinlein, auch eine Unterscheidung in der Bewirtschaftung, die auf dem beschrankten Teil privatwirtschaftlich und auf dem unbeschrankten Abschnitt öffentlich sei. Aus diesem Grund gäbe es auch die Differenzierung zwischen Gebühren und Entgelten. Entgelte seien zudem umsatzsteuerpflichtig, ergänzte Herr Jakobs.

 

Frau Dr. von Blohn berichtet, dass die Händler im Brückencenter die Parkgebühren ihren Kunden teilweise erstatten.

 

Herr Hüttinger weist auf folgende Vorschläge der BAP hin:

 

  1. Halbstündige anstelle einstündiger Entgelte im Parkhaus Altstadt
  2. Aufnahme der Crailsheim Straße (linksseitig, stadtauswärts) in die Zone 0. Hier könnten nach Befinden der BAP 20-50 Parkplätze kostenpflichtig werden. Dahingehen könnten für die Anwohner Anwohnerparkplätze in der Friedrichstraße und bei der Friedenskirche ausgewiesen werden.

(Grund: Anwohner beschweren sich, dass die Mitarbeiter des Landratsamtes die Parkplätze blockieren.)

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel nimmt diese Vorschläge auf und sichert eine Überprüfung zu. Da sich die Einnahmen bei einer Änderung der Taktung im Parkhaus Altstadt ändern könnten, soll auch hierzu ein Rechenbeispiel bis zur nächsten Stadtratssitzung von der Verwaltung vorgelegt werden.

 

Herr Illig befürwortet die Überlegungen der BAP und hätte noch ein Beispiel mit ähnlicher Problematik: Königsberger Straße, hier würden die Mitarbeiter des BKH oft Parkplätze für die Anwohner blockieren. Dies sei aber unabhängig von der Befürwortung des heutigen Beschlusses seitens der Grünen, die der Argumentation der CSU nicht folgen könne. Um den Klimaschutz zu unterstützen, sei es notwendig den ÖPNV zu fördern und den Individualverkehr teurer zu gestalten. Bezugnehmend auf den Bericht von Frau Dr. von Blohn (Erstattung der Parkgebühren der Einzelhändler im Brückencenter) erklärt er, dass es den Händlern in der Altstadt ebenso freistünde, Parkgebühren ihrer Kunden zu erstatten.

 

Herr Meyer unterstütze ebenso den Beschlussvorschlag, die Erhöhung sei moderat und sehr wohl angemessen gegenüber den Preiserhöhungen des ÖPNV, die wesentlich öfters seit 2009 durchgeführt worden sind. Der Beschluss sei eine Grundlage für eine Verkehrswende. Bezüglich zur Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze benennt er ein weiteres Gebiet, dass geprüft werden sollte, da die Anwohner durch parkende Autos der Studenten schwer Abstellmöglichkeiten für ihre Fahrzeuge finden würden: Jägerndorfer Straße, Goetheplatz, Karlsbader Straße (Umkreis Hochschule Ansbach).

 

Herr Schober befürwortet ebenso die geplante Erhöhung der Parkgebühren und –entgelte. Er sähe keine Benachteiligung für Nichtnutzer des ÖPNV und beurteilt dieses Argument der CSU als fragwürdig.

 

Herr Schaudig hält die Parkgebührenerhöhung für den falschen Ansatz. Schließlich sei die Parkgebühr kein Mittel zur Geldbeschaffung, sondern ein Lenkungsmittel, um die Parkplatzsituation zu beeinflussen. Dies sei zwar gut, aber für die Anwohner nachteilig. Er greift in diesem Zusammenhang ein Zitat aus der Fränkischen Landeszeitung auf: „Es gibt kein Grundrecht auf einen Parkplatz“ und betont den Widerspruch zwischen den steigenden Parkgebühren und den der kostenfreien Parkplätze in den Randgebieten der Altstadt. Steigende Gebühren würden zu einer noch höheren Belegung der Parkplätze der Anwohner durch fremde Fahrzeuge führen. Aus diesem Grund könne er der geplanten Erhöhung nicht zustimmen.

 

Herr Hayduk fragt, weshalb die Mehreinnahmen nicht für die Bewirtschaftung und den Unterhalt der Parkplätze und –häuser genutzt wird anstatt den ÖPNV zu finanzieren, denn wie im Vortrag erwähnt worden wäre, würden schließlich auch hier die Kosten immer weiter steigern und grundsätzlich gäbe es ein Defizit.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel erklärt, dass die geplanten Verbesserungsmaßnahmen und Angebotsausweitungen beim ÖPNV aus dem Haushalt gegenfinanziert werden müssten. In der Stadtratssitzung im Februar 2019 sei beschlossen worden, 400.000 € über die Parkgebührenerhöhung zu generieren.

 

Herr Dr. Kupser sei mit dem gesamten Parkplatzmanagement der Stadt Ansbach nicht einverstanden. Jedoch sähe er die Notwendigkeit den ÖPNV zu unterstützen. Aus diesem Grund stimme er dem Beschlussvorschlag zu. Gleichzeitig greift er den Begriff „Lenkung“ von der CSU auf und erklärt, dass es notwendig sei, dass die Leute dort hingehend gelenkt werden sollen, den ÖPNV zu nutzen.

 

Herr Reisner stimme im Namen der SPD dem Beschlussvorschlag zu und befürworte den Vorschlag von Herrn Hüttinger, die Halbstundentaktung für das Altstadt-Parkhaus aufzunehmen und bemängelt ebenfalls den maroden Zustand des Rezatparkplatzes.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel erklärt, dass aufgrund der neu erteilten Aufträge heute kein Beschluss gefasst werden könne und verschiebt die Beschlussfassung zu diesem TOP in die kommende Stadtratssitzung am 09.10.2019.