Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 01.10.2019 BA/009/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 32/015/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vereinbarung 4 MB |
Herr Wehrer stellt die nachstehende Sitzungsvorlage vor.
Die Kreuzungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Staatl. Bauamt Ansbach) und der Stadt Ansbach über den Bau und künftigen Unterhalt der Anschlussstelle des Radweges Höfstetten an die B 13 ist noch abzuschließen.
Gem. Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung ist der Bund für die Anschlussstelle des Radweges an die B 13 an den Kosten zu beteiligen.
Weiterhin regelt die Vereinbarung den Bau und Grunderwerb, sowie zukünftige Unterhaltungsmaßnahmen.
Gem. Kostenteilung ergeben sich für die Anschlussstelle B 13 zur Gemeindeverbindungsstraße Höfstetten folgende Kostenanteile:
Bund: 56,50
% insg. ca. 86.455 EUR brutto
Stadt: 43,50
% insg. ca. 66.555 EUR brutto
Die Zustimmung der Gremien ist Bestandteil der Kreuzungsvereinbarung.
In der anschließenden Aussprache wird:
Herr Wehrer bejaht dies.
Beschluss:
Der vorliegenden Vereinbarung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland zur Änderung der bestehenden Kreuzung
(Anschlussstelle Radweg Höfstetten) und der Stadt Ansbach zur Kostenteilung und
Unterhalt wird zugestimmt.