Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Radweg Höfstetten: Vereinbarung Bund / Stadt über Kostenbeteiligung und Unterhalt

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.10.2019   BA/009/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/015/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wehrer stellt die nachstehende Sitzungsvorlage vor.

 

Die Kreuzungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Staatl. Bauamt Ansbach) und der Stadt Ansbach über den Bau und künftigen Unterhalt der Anschlussstelle des Radweges Höfstetten an die B 13 ist noch abzuschließen.

 

Gem. Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung ist der Bund für die Anschlussstelle des Radweges an die B 13 an den Kosten zu beteiligen.

 

Weiterhin regelt die Vereinbarung den Bau und Grunderwerb, sowie zukünftige Unterhaltungsmaßnahmen.

 

      Gem. Kostenteilung ergeben sich für die Anschlussstelle B 13 zur Gemeindeverbindungsstraße Höfstetten folgende Kostenanteile:

 

Bund:      56,50 %  insg. ca. 86.455 EUR brutto

 

Stadt:       43,50 %  insg. ca. 66.555 EUR brutto

 

Die Zustimmung der Gremien ist Bestandteil der Kreuzungsvereinbarung.

 

In der anschließenden Aussprache wird:

 

  • angefragt, ob sich der Bund auch an der Überquerung beteilige.

Herr Wehrer bejaht dies.


Beschluss:

 

Der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland zur Änderung der bestehenden Kreuzung (Anschlussstelle Radweg Höfstetten) und der Stadt Ansbach zur Kostenteilung und Unterhalt wird zugestimmt.