Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.09.2019   UA/003/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Biberstatistik 2018

 

Herr Fritsche informiert über die Biberstatistik 2018. Aktuell ist von mindestens 18 Biberrevieren mit ca. 60 Bibern im Stadtgebiet auszugehen.

 

Die Reviere bestehen an folgenden Gewässern:

 

           3 an der Rezat

           2 am Eichenbach mit Soldatenweiher

           3 am Onolzbach mit Scheerweiher

           1 am Hennenbach mit Fischteichen

           1 am Silberbach

           1 am Silberbächlein im Feuchtlachwald

           1 am Höllmühlbach (mit Kläranlage Höfen)

           2 am Käferbach (mit Kläranlage Elpersdorf)

           1 an Winterschneidbächlein / Irrebach mit Fischteichen und Kläranlage Winterschneidbach

           1 am Büchenbach mit Teichanlage bei Wolfartswinden

           1 am Wiesengraben (mit Gemeindeweiher) bei Bernhardswinden

           1 an den Brücklesweihern

 

Die Schwerpunkte des Bibermanagements seien 2018:

 

           Im Bereich des Onolzbaches zwischen Neudorf und Neudorfer Mühle, sowie der Kläranlage Neudorf erfolgten Dammbeseitigungen aufgrund von Wiesenvernässungen.

           Am Hennenbach im Bereich der Fischweiheranlage am Ortsrand wurde eine Biberfalle im Winter 2017/2018 aufgestellt. Hier hatten Biber die Weiherböschung durch Biberröhren unterminiert und somit den Wasserzulauf der Fischbecken unterbrochen.

           Im Bereich des Eichenbaches unterhalb Obereichenbachs wurden Schäden an Obstbäumen aufgenommen und Drahtgitter zum Schutz der Bäume gefördert. Am Soldatenweiher wurde von angenagten Bäumen die Verkehrssicherheit geprüft.

           Am Wiesengraben bei Bernhardwinden fanden mehrere Ortstermine mit Beratungen der betroffenen Waldbesitzer statt. Es wurden Dämme beseitigt, Forstschäden repariert.

           Im Bereich des Winterschneidbächleins und des Rohrgrabens wurden Biberdammbeseitigungen vorgenommen, Einlaufgitter gesäubert und es erfolgte die Aufnahme eines teichwirtschaftlichen Schadens. 

 

Die Regulierung der Biberschäden erfolgte mit einer Quote von 70,26 % über den Bayerischen Biberschadensfonds. Es wurden ein forstwirtschaftlicher Schaden am Wiesengraben bei Bernhardswinden (166,83 €), ein teichwirtschaftlicher Schaden bei Winterschneidbach (6.754,00 €) sowie ein Verbissschaden an Obstbäumen am Eichenbach (616,20 €) reguliert.

 

Zum Thema Biberzugriffe führt Herr Fritsche aus, dass im Winter 2017/18 Fallen in den Kläranlagen Neudorf, Höfen und Elpersdorf auf Grundlage der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung aufgestellt wurden. Die Stadt Ansbach habe als untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen einer Biberfalle im Bereich der Fischteichanlage Hennenbach für den Zeitraum Oktober 2017 bis März 2018 erteilt. Im Jahr 2018 sei es insgesamt nur zu einem Biberfang an der Kläranlage Neudorf gekommen (vgl. 2017: 9 Entnahmen).

 

Im Jahr 2018 hatte der Biberberater Herr Engelhard 21 Einsätze. Am Earth Day der US Army am Soldatenweiher veranschaulichte er den Teilnehmern an einem Stand das Leben und Wirken des Bibers. Zum 01. Juli 2019 habe er jedoch aus Termingründen sein Ehrenamt bei der Stadt Ansbach niedergelegt. Es werde künftig zwei neue Biberberater geben, sobald diese die entsprechenden Kurse besucht haben.

 

 

Herr Stadtrat Seiler erfragte, wie er Bürger beraten könne, welche Bedenken haben, dass durch den Biber immer mehr Bäume absterben. In der Nähe der Schalkhäuser Straße drohe eine Weide auf die Straße zu kippen.

Herr Fritsche zeigt auf, dass dies „Leben ist“. Der Biber baue sein Revier nach seinen Ansprüchen um. Er lege Dämme an um die nötige Tiefe der Bäche zu erreichen und nutze hierfür Bäume, welche er entsprechend fälle. Die angesprochene Weide stehe bereits unter Beobachtung und es werde rechtzeitig Maßnahmen ergriffen.

 

Herr Stadtrat Illig erkundigt sich weiter, wie das ökologische Gleichgewicht des Bibers im Stadtgebiet gesehen werde, ob 18 Reviere mit ca. 60 Bibern wünschenswert für die Stadt Ansbach seien und wie das Gleichgewicht bei Anwachsender bzw. Rückgang der Population zu halten sei.

Herr Fritsche erläutert, dass der Biber derzeit keine natürlichen Feinde wie Bär, Wolf oder Adler im Stadtgebiet habe. Reguliert würde die Biberpopulation allein durch die vorhandenen Lebensräume und Nahrungsgrundlagen. Es wäre wünschenswert, dass alle natürlichen Lebensräume des Bibers durch diesen besiedelt werden, dem stehen jedoch auch andere Nutzungsformen wie Landwirtschaft und Besiedelung entgegen.

 

Herr Stadtrat Hüttinger bekräftigt, dass dem Biber sein natürlicher Lebensraum durch Ackerbau genommen worden sei. In den einzelnen Biberrevieren schaffe er Biotopgewässer, indem er Weiden zum Dammbau verwende. Herr Hüttinger könne dies gut an seinem Haus und Grundstück in Schweden beobachten.  Er weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass im Silberbachtal momentan etliche Eichen bedroht seien und erhalten werden sollten. 

Herr Fritsche bestätigte, dass dem Biber immer mehr Lebensraum genommen werde, wies jedoch darauf hin, dass die Stadt Ansbach durch Kauf von Flächen das Revier am Onolzbach vergrößern konnte.

 

 

APP-Luftqualität des Umweltbundesamtes

 

Herr Brenner warb für die App des Umweltbundesamtes „Luftqualität“. Durch Installation aufs Handy seien Informationen zu Luftschadstoffen, Luftqualitätsindex, Verhaltenstipps, Messstationstypen jederzeit aktuell aufrufbar. Dies sei komfortabel, da Überschreitungen automatisch per Alarm gemeldet werden.

 

Herr Stadtrat Meyer fragt an, ob es möglich sei, dass das Messmobil des Landesamtes für Umwelt nochmals nach Ansbach zu Messungen anzufordern.

 

Herr Brenner machte wenig Hoffnung, da aufgrund von Sparmaßnahmen dem Landesamt für Umwelt (LfU) weniger Personal und Messfahrzeuge zur Verfügung stehen. Messungen im Rahmen der Amtshilfe sind damit kaum bis nicht mehr möglich. Die Messungen, welche in den Jahren 2007/2008 an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet durch das LfU durchgeführt wurden, dienten zudem der Validierung der Messergebnisse an der Residenzstraße.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel bekräftigt, dass es sich beim Standpunkt der Messstation an der Residenzstraße um einen der verkehrsreichsten Knotenpunkte in Ansbach handle.

 

Herr Brenner bestätigt, dass im Ergebnis der mobilen Messung in den Jahren 2007/2008 festgestellt wurde, dass die Messstation an der Residenzstraße als repräsentativ für das Stadtgebiet anzusehen ist, weshalb auch nicht zu vermuten ist, dass das LfU im Rahmen der Amtsermittlung und eigener Zuständigkeit zeitnah erneut mobile Messungen in Ansbach durchführen wird.

 

 

Anfragen

 

1.

 

Herr Stadtrat Hüttinger fragt an, welche Flächen mit dem angeschafften Balkenmäher gemäht werden und wieviel Betriebsstunden er bis dato aufzuweisen hat.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel weist darauf hin, dass das Mähen der naturnahen Flächen damit vorgenommen werde.

 

 

2.

 

Herr Stadtrat Hüttinger stellt fest, dass es wünschenswert wäre, wenn die sich aus der Biotopkartierung ergebenden Erkenntnisse nicht nur im Rahmen von der Beurteilung von naturschutzrechtlich Eingriffs-Ausgleichs-Regelung in der Bauleitplanung Berücksichtigung fänden, sondern hieraus auch aktive Schutzmaßnehmen für Flora und Fauna abgeleitet werden. bereits eine Entwicklung von weiteren Schutzmaßnahmen für Flora und Fauna ergeben hat.

 

 

Frau OB Seidel verweist auf die Aktualität der erst vor kurzen fertiggestellten Kartierung.

 

 

3.

 

Herr Stadtrat Höhn erfragt, ob es seit der Ausweisung des Dombachtales als Landschaftsschutzgebietes im Jahr 2015 weitere Schutzgebiete zur Ausweisung vorgesehen sind.

 

Herr Brenner erklärt, dass im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Ansbach seinerzeit die Talräume und Waldgebiete relativ pauschal als Landschaftsschutzgebiete vorgesehen wurden. Im Rahmen der Fortschreibung der FNP steht das Umweltamt daher auch im Kontakt mit dem Stadtplanungsamt, um zu prüfen, ob die seinerzeit vorgesehenen Schutzgebietsausweisungen weiterhin in dieser Form im FNP vorgeschrieben werden sollen.  derzeit am Stadtgebiet keine weiteren Landschaftsschutzgebiete für Tal- und Waldflächen zur Ausweisung vorgesehen seien.

 

Herr Stadtrat Hüttinger weist darauf hin, dass die Regierung den FNP seinerzeit so genehmigt habe und die Stadt daher auch die dort aufgeführten Landschaftsschutzgebiete wie z. B. für das Hennenbacher Tal auszuweisen habe.

 

Herr Brenner weist darauf hin, dass der Verwaltung bislang lediglich der Verwaltungssauftrag für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes (Dombachtal) erteilt wurde. Aufgrund des nicht unerheblichen Aufwandes, welche mit der Schutzgebietsausweisung verbunden ist, sei ein entsprechender Verwaltungsauftrag für die Verwaltung maßgebend, da die entsprechende Verordnung auch mehrheitlich im Stadtrat beschlossen werden müsse.

 

 

4.

 

Herr Stadtrat Sauerhammer fragt an, ob zur Pflege des Kreisverkehrs in Elpersdorf der Balkenmäher eingesetzt werden könne, da der Unkrautbewuchs hier über Hand nehme. Auch merkte er an, dass an den Kreisverkehren in der Feuchtwanger Straße und in Eyb die Artenvielfalt durch die Verschotterung zu wünschen übrigließe.

 

 

5.

 

Herr Stadtrat Sauerhammer wies zudem darauf hin, dass nach der Flurbereinigung im Jahr 1990 im Bereich Neuses, Elpersdorf und Eyb Pflanzflächen geschaffen wurden. Diese seien jetzt mehr als 20 Jahre alt und bedürfen intensiver Pflege. Bisher hätten diese Arbeiten sogenannte Wegbaumeister gegen Entschädigung erledigt. Er regt an, sich Ansprechpartner vor Ort zu suchen, welche die Gegebenheiten kennen, damit anfallende Arbeiten weitergeführt werden können und nicht vom Betriebsamt oder der Stadtgärtnerei zu erledigen sei. 

 

Herr Brenner erklärt, dass das Umweltamt hier mit dem Liegenschaftsamt fachlich eng zusammenarbeite. Die Zusammenarbeit mit örtlichen Landwirten sei auch sinnig. Auf die Ausgestaltung der Flächen, welche der Stadt in Folge von Flurbereinigungsverfahren überlassen werden, hat die Stadt im Gegenteil zur Ausgestaltung von Ausgleichsflächen im Rahmen der Bauleitplanung jedoch keinen Einfluss. Die Schwierigkeit für das Liegenschaftsamt liegt deshalb darin, dann auch immer Pächter für die Flächen zu finden, welche diese in der erforderlichen Form bewirtschaften.

 

Herr Fritsche merkt an, dass verschiedene Verfahren abschlossen seien und bereits für Flächen Pachtverträge von der Stadt Ansbach mit Landwirten geschlossen wurden. Es gäbe aber immer noch Restflächen.

 

Herr Stadtrat Sauerhammer nimmt „seine“ Landwirte in Schutz, was die Pflegemaßnahmen betreffe, wenn ein entsprechendes Konzept stehe und die Verpachtung nicht möglich sei, müsse die Fläche unentgeltlich abgemulcht werden als notwendige Pflegemaßnahme um einer Verholzung vorzubeugen.

 

 

6.

 

Herr Stadtrat Illig fragte an, ob es möglich sei „Schotterwüsten“ in Neubaugebieten oder wie am Kreisverkehr in der Feuchtwanger Straße vorzubeugen. Es sehe immer mehr bei Neubausiedlungen, dass Privatleute größere Flächen mit Folie und Steinen versiegeln. Er regt an, ob die Stadt Ansbach hierbei nicht durch die Abwassersatzung, bei Baugenehmigungen durch Auflagen bzw. durch Belohnung bei Entsiegelung entgegenwirken könne.

 

 

7.

 

Herr Stadtrat Illig bittet um Auskunft, wie derzeit der Sachstand auf der Baustelle des ehemaligen Pigrol-Geländes sei. Hierzu hätte er gerne folgende Auskünfte:

 

1.         Gibt es neuere Erkenntnisse über die Stoffe im Boden, welche für die Geruchsbelästigung verantwortlich sind?

2.         Wie steht es um die Entsorgung des Erdaushubes?

3.         Wie steht es um die Standsicherheit des Geländes?

4.         Wie ist der Sachstand der privat- bzw. zivilrechtlichen Auseinandersetzungen?

5.         Informationen über ähnliche Verunreinigungen im Stadtgebiet – Altlasten-Kataster?

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel bekräftigt, dass die Fragen bereits mehrfach beantwortet worden seien.

 

Frau Stadträtin von Blohn führte an, dass diese konkreten Fragen bei der Veröffentlichung auf der Strecke geblieben seien. Die Messergebnisse habe sie der Presse entnommen, welche demzufolge nicht als bedrohlich anzusehen waren. Das Wissen der Stadt Ansbach solle jedoch durch konkrete Zahlen belegt werden und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Brenner erläutert nochmals, dass keine neuen Erkenntnisse vorlägen. Es bestehe keine Gesundheitsgefahr und auch das Grundwasser sei nicht gefährdet. Die Geruchsentwicklung ergab sich aus dem Aushub und sei ebenso unbedenklich. Die Entsorgung des Aushubs werde auf dem gesetzlichen Entsorgungsweg vorgenommen durch einen Entsorgungsfachbetrieb. Die Überwachung werde durch die Verwaltung geleistet. Der Eigentümer stehe in engem Kontakt zu den Fachbehörden.

 

Betreffend des Altlastenkatasters führte Herr Brenner an, dass dies für jedermann im Internet unter ABUDIS einsehbar sei. Im Interesse des Datenschutzes jedoch nicht einzeln für jedes Flurstück. Im Zuge eines Grundstücksverkaufs kann eine detaillierte, gebührenpflichtige Altlastenauskunft eingeholt werden. In den letzten 30 Jahren gab es mehrere Bereiche, welche unter Altlasten geführt werden z.B. Hofwiese, Irg Kanalstraße, Barton Barracks Katterbach usw.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel sagte für den nächsten Umweltausschuss einen groben Überblick zu.