Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Sachstandbericht- PFC-Schaden Katterbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.09.2019   UA/003/2019 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  23/004/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Wie im Stadtrat gab Herr Kleinlein einen kurzen Rückblick und erläutert den aktuellen Sachstand des Falles.

Hinsichtlich des Innenbereiches ist der aktuelle Stand, dass bis dato keine Ergebnisse der erweiterten Detailuntersuchung und der darauf aufbauenden Sanierungsuntersuchung dem Umweltamt Ansbach vorliegen.

Auf die Dringlichkeit zur Vorlage der Ergebnisse wurde bereits bei einem gemeinsamen Besprechungstermin im August letzten Jahres verwiesen. Mit Schreiben der Oberbürgermeisterin vom 10.10.2018 an die Regierung von Mittelfranken, das Wasserwirtschaftsamt sowie an die Landesbaudirektion Bayern wurde um Unterstützung zum Erreichen einer zeitnahen Vorlage der geforderten Untersuchungen gebeten. Die Realisierung des ursprünglich für März 2019 anvisierten Termins für die Vorlage konnte nicht eingehalten werden, wie der Standortkommandant der US Army Garrison Ansbach mit Schreiben vom 03.04.2019 der Stadt mitteilte. Ein weiteres Schreiben der Oberbürgermeisterin vom 18.04.2019 wurde vom Standortkommandanten am 20.05.2019 dahinhegend schriftlich beantwortet, dass mit der Erstellung des Berichtes bis Juli 2019 zu rechnen sei. Für Detailuntersuchungen und Auswertung dieser werden zudem noch die zuständigen US-Fachbereiche involviert, welches einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

Dies stellt auch den Sachstand dar, der im Umweltausschuss am 27.05.2019 bekannt gegeben wurde.

Entsprechend den Beratungen im Umweltausschuss wurden die Bundesumweltministerin und der Bayerische Ministerpräsident mit Schreiben vom 19.06.2019 um Unterstützung gebeten. Das Schreiben an das Bundesumweltministerium wurde jedoch zuständigkeitshalber an das Bundesfinanzministerium weitergeleitet. Hierrunter ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) angesiedelt, welche für die Liegenschaften in Katterbach zuständig ist.

Die Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums und der Staatskanzlei liegen zwischenzeitlich vor, jedoch ohne entsprechende Aussagekraft.  Diese erbitten allerdings entsprechend auf dem Laufenden gehalten zu werden.  

Mit Schreiben der US-Army Garrison Ansbach vom 20.08.2019 wurde die Verzögerung zur Vorlage des Berichtes durch die erweiterten Detailuntersuchungen einschließlich der Sanierungsuntersuchungen angekündigt und somit der für 05.09.2019 anberaumte Besprechungstermin abgesagt. Die US Army werde mit Vorlage des Berichtes konkrete Sanierungsempfehlungen unterbreiten und zeitnah die betroffenen Behörden informieren.

Für den Außenbereich wurde in Absprache mit der BImA als Schadensregulierungsstelle des Bundes mit Schreiben vom 01.08. an ein Gutachterbüro ein Auftrag erteilt.  Die Zielsetzung hierzu ist die Errichtung von drei Grundwassermessstellen, um damit eine Abschätzung der Grundwasserbelastung außerhalb des Kasernengeländes zu gewinnen.

Nachdem deren Errichtung auf landwirtschaftlich genützten Privatgrundstücken erfolgen muss, wird eine Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern angestrebt.  Es ist vorgesehen, dass diese Grundwassermessstellen noch in diesem Jahr errichtet werden. 

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel betont, dass aufgrund der derzeitigen Sachlage kein effektives Weiterkommen zu sehen sei. Sie werde sich aufgrund der Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland eine neue Verteidigungsministerin und zwei neue Staatssekretäre hat, mit der Bitte um Unterstützung an das Verteidigungsministerium wenden. Dabei werde man nochmals den problematischen Sachverhalt schildern. Sie erhoffe sich auf politischer Ebene durch ein persönliches Gespräch mit Unterstützung der regionalen Abgeordneten eine Beschleunigung von weiterführenden Ergebnissen und Beschlüssen zu erreichen.

 

Herr Stadtrat Hüttinger dankte für das große Engagement, welches aber bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt habe. Bereits im Mai plädierte er dafür, dass die Stadt Ansbach mit entsprechender Fristsetzung den Weg eines Bescheides verfolgen sollte. Die lange Untersuchungsphase sei für die Anwohner sehr unbefriedigend und er sehe hier aufgrund der undurchsichtigen Lage bereits Gefahr in Verzug. So sei bei anderen Angelegenheiten bereits diesbezüglich viel früher der Einstieg in ein Verwaltungsverfahren vorgenommen worden. Hier führte Herr Hüttinger ein Grundstück an, welches in der Schalkhäuser Straße saniert wurde. Er zweifle, dass hier „gleiches Recht für Alle“ gelte.

 

Herr Kleinlein erläutert nochmals, wie bereits im Umweltausschuss vom Mai mitgeteilt, dass es keine Möglichkeit gäbe, Bescheide gegen die US-Seite zu erlassen aufgrund des NATO-Truppenstatutes. Ebenso sei ein Bescheid gegen die BImA mit Fristsetzung nicht zielführend, da dieser nicht vollstreckt werden kann und im Sand verlaufen werde.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel betont, dass eine politische Lösung gefunden werden müsse, da der Verwaltungsakt als Verwaltungshandeln nicht vollstreckbar sei.

 

Herr Stadtrat Meyer vertritt die Meinung, dass ein Weg gefunden werden müsse, der zum Erfolg führe, da die Brunnen definitiv vergiftet seien. Er moniert außerdem, dass zeitnah die Ergebnisse vorzulegen seien, damit die Inhalte schnellstmöglich gesichtet und entsprechende Veranlassungen getroffen werden können. Herr Meyer zeigte als Vergleich die Air Base Spangdahlem (Rheinland-Pfalz) auf, auch wenn es auf die Einzelbetrachtung des Falles ankomme. Zu den Möglichkeiten der politischen Gespräche bittet er zusätzlich doch um eine juristische Kontaktaufnahme. Hierzu solle die Stadt Ansbach Prof. Dr. Kyrill Schwarz (Professor für öffentliches Recht) und Dr. Meyerhuber (Rechtsanwalt) bitten, Gespräche betreffend der Schadenslage mit dem Zustandsstörer aufzunehmen. Er verweist darauf, dass die BImA aufgrund der Untätigkeit zu verklagen sei.  

 

Herr Kleinlein erklärt, dass der Gesetzgeber davon ausgehe, dass sich deutsche Behörden sich an die Gesetze halten und deshalb ein Vollzug gegen deutsche Behörden in der Gesetzgebung nicht vorgesehen sei. Inhaltlich könne zudem keine konkrete Maßnahme angeordnet werden, da die Erkenntnisse hierfür aus dem Gutachten zu gewinnen wären, welches eben nicht vorliegt. Der BImA anzuordnen, das Gutachten herauszugeben, sei zudem ungeachtet der mangelnden Vollstreckbarkeit nicht erfolgversprechend, da nach hiesigem Kenntnisstand das Gutachten lediglich der US-Seite in englischer Sprache und nicht der BImA vorliegt. Eine Untätigkeitsklage sei gegen die BImA nicht möglich, theoretisch allenfalls gegen die Stadt einzureichen, wobei auch dies logischerweise nicht zu einer früheren Herausgabe der Informationen führen werde. Herr Kleinlein erinnerte daran, dass die Beurteilung der rechtlichen Situation beim Fluglärm weitestgehend unklar war, weshalb seinerzeit ein Rechtsgutachten eingeholt wurde. Im vorliegenden Fall ist die Rechtslage zwar nicht zufriedenstellend aber weitestgehend klar.

 

Herr Stadtrat Meyer hob nochmals hervor, dass die Stadt Ansbach doch juristisch gegen die Bundesrepublik Deutschland vorgehen solle.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel weist darauf hin, dass vorzugsweise der politische Weg mit dem Verteidigungsministerium und Abgeordneten schriftlich und im persönlichem Gespräch verfolgt werde, da die Veranlassung der weiteren Schritte erst nach Vorlage des Berichts möglich seien. Ungeachtet dessen werde Herr Kleinlein noch einmal prüfen, in wie weit sich die rechtliche Situation der Air Base Spangdahlem auf Katterbach übertragen lasse.