Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Änderung der Gebührensatzung für das Kinderhaus Kunterbunt;
TIZ-Kids und Beitragszuschuss des Freistaates Bayern

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.09.2019   SR/008/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/021/2019 

Herr Jakobs berichtet, dass in der Gebührensatzung für das Kinderhaus Kunterbunt zwei formale Änderungen vorzunehmen sind.

 

Aufgrund der Neueröffnung der Außenstelle „TIZ-Kids“ am Technologiepark ist diese Bezeichnung in der Überschrift der Satzung und in § 1 zu übernehmen, nachdem dort bislang nur das „Kinderhaus Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße“ genannt ist.

 

In Folge des Zuschusses, den der Freistaat Bayern seit April 2019 zur Entlastung der Familien leistet, ist § 5a neu zu fassen. Bislang bezog sich dieser nur auf Vorschulkinder. Entsprechend der Neuregelung in Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG werden für alle Kinder für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zum Schuleintritt 100 Euro pro Monat gewährt. Die Auszahlung erfolgt an die Gemeinden im Rahmen der kindbezogenen Förderung. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Förderbetrag an die Kindergartenträger weiterzureichen. Im Fall der städtischen Einrichtungen sind die Elternbeiträge direkt um den Staatszuschuss zu ermäßigen.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass dank der großen Anstrengungen der Verwaltung eine Kindertagesstätte mit 2 Gruppen á maximal 25 Kindern im TIZ eingerichtet werden konnte. Die TIZ-Kids böten Eltern aus den benachbarten Stadtteilen gute Bedingungen. Vor allem für die im TIZ, im Technologiepark und bei ANregiomed beschäftigten Eltern sei das Angebot sehr günstig. Die Verwaltung habe das Projekt in kürzester Zeit und sehr gut umgesetzt. Man freue sich, dass man die „TIZ-Kids“ nun als Außenstelle vom Kinderhaus Kunterbunt anbieten könne. Heute konnten sich Interessierte die Örtlichkeit anschauen und waren ganz begeistert. Der Betrieb wird ab 1.10.2019 starten. Frau OB Seidel bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dazu beigetragen haben, dass dieses Projekt so rasch umgesetzt werden konnte.

 


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 12.09.2019:

 

Der Stadtrat erlässt die „5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Kinderhaus Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße in Ansbach“ in der Fassung des Entwurfs vom 15.08.2019. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses. (Anlage 3)