Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.09.2019 SR/008/2019 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 27, Nein: 5 |
Vorlage: | 40/018/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 137 KB |
Frau Koch nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Jakobs berichtet, von der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wurde der Jahresabschluss 2018 vorgelegt.
Demnach stehen den Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.964.301,99 €
Gesamterlöse von 654.562,60 €
gegenüber, so dass sich ein Fehlbetrag von 1.309.739,39 €
ergibt.
Vermindert um den städtischen Betriebsmittelzuschuss von 951.300,00 €,
um den Zuschuss des Freistaates Bayern von 320.000,00 €
sowie um einen Zuschuss des Bezirks Mittelfranken von 20.000,00 €
verbleibt ein ungedeckter Fehlbetrag in Höhe von 18.439,39 €.
Entsprechend der Beschlüsse von Aufsichtsrat und Vorstand hat die Genossenschaft die Übernahme dieses Betrages bei der Stadt Ansbach beantragt.
Begründet wird das negative Jahresergebnis vor allem mit der Erhöhung der Miete für das Borkholderhaus, die im Wirtschaftsplan noch nicht eingeplant war. Diese trat im Mai 2018 in Kraft und betrug monatlich 2.265,76 € brutto, für acht Monate somit 18.126,08 €.
Sofern die Stadt Ansbach das Defizit wie beantragt übernimmt, wären die erforderlichen Haushaltsmittel überplanmäßig bereitzustellen.
In den vergangenen Jahren wurden Defizite wie folgt ausgeglichen:
2013: 57.459,50 €; Entnahme aus der Rücklage des Theaters
2014: 47.522,90 €; Übernahme durch die Stadt Ansbach
2015: 53,83 €; Entnahme aus der Rücklage des Theaters
2016: 744,48 €; Übernahme durch die Stadt Ansbach
2017: Überschuss i. H. v. 1.503,03 €; wurde dem Theater belassen zur Zuführung zur Rücklage
Entsprechend der mit dem Jahresabschluss vorgelegten Bilanz zum 31.12.2018 wurde der Jahresfehlbetrag aus der Rücklage entnommen. Danach verbleiben in den anderen Ergebnisrücklagen noch 37.213,95 €, hinzu kommt die gesetzliche Rücklage mit einem Bestand von 11.746,70 €. Eine ausreichende Kapitaldeckung ist somit weiterhin gegeben. Der Jahresabschluss 2018 kann deshalb in der vorgelegten Fassung anerkannt werden.
Neben dem Betriebsmittelzuschuss war für das Wirtschaftsjahr 2018 ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 31.000 € bereitgestellt.
Gemäß § 5 des Vertrages zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft „Haus der Volksbildung eG Ansbach“ vom 04.03./02.04.1993 wird mit Anerkennung des Jahresabschlusses durch die Stadt Ansbach der jährliche Zuschuss endgültig festgelegt. Der Jahresabschluss wird dann endgültig in der Generalversammlung des Theaters beschlossen.
Frau OB Seidel ergänzt, dass sie zwischenzeitlich ein intensives Gespräch mit Herrn Schmidt vom Theater Ansbach hatte. Sie weist darauf hin, dass die Stadt nur dazu verpflichtet sei, den Betrag auf Grundlage des genehmigten Wirtschaftsplans zu decken. Sie erkenne an, dass sich das Theater sehr angestrengt habe, den Wirtschaftsplan zu erreichen und möglichst kein Defizit zu machen. Da die Mieterhöhung erst im Laufe des Jahres 2018 kam, konnte diese in den Wirtschaftsplan nicht eingeplant werden. Aus diesem Grund und um dem neuen Intendanten einen Start ohne Defizit zu ermöglichen, habe Frau OB Seidel mit Herrn Schmidt besprochen, dass man das durch die Mieterhöhung entstandene Defizit ausnahmsweise noch einmal übernehme. In den folgenden Wirtschaftsplänen sei die Miete nun entsprechend eingeplant und sie habe auch noch mal deutlich gemacht, dass für die kommenden Jahre eine Einhaltung des Wirtschaftsplanes erwartet werde.
Beschluss:
1.
Der vorgelegte Jahresabschluss 2018 der Theater
Ansbach – Kultur am Schoss eG wird gemäß § 5 der Vereinbarung zwischen der
Stadt Ansbach und der Genossenschaft anerkannt.
2.
Der Betriebsmittelzuschuss 2018 der Stadt
Ansbach an die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird endgültig auf 969.739,39
€ festgelegt.
3. Dem Antrag auf Übernahme des Restfehlbetrags von 18.439,39 € wird zugestimmt.