Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Bau eines Kreisverkehrs nördlich von Elpersdorf im Zuge der St1066/St 2248
- Vorstellung der Planung -

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.09.2019   SR/008/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/014/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 73 KBVorlage 73 KB

Herr Büschl berichtet, dass die Verwaltung beauftragt wurde, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Umgestaltung des Kreuzungsbereiches in Form eines Kreisverkehrs zu planen, da die ursprünglich vom Staatlichen Bauamt als Alternative vorgesehene Einrichtung einer Lichtsignalanlage nicht gewünscht war.

 

Der Neubau des Kreisverkehrs nördlich von Elpersdorf sieht die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches der Staatsstraße St 2248 mit der Staatsstraße St 1066 auf Höhe des Stadtteils Elpersdorf auch auf Grund der Rückstausituation in die St 2248 vor.

 

Nach Auswertung der Verkehrsbelastung des Knotenpunktes bietet sich für dieses Vorhaben ein Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 40m vorrangig an.

Die Zu- und Abfahrten sollen gem. Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt als Baulastträger der Staatsstraße 1066 auf einer Breite von 4,50 m und 5,0 m ausgelegt werden.

 

Die Kreisfahrbahnbreite beträgt 6,50 m, zur besseren Erkennbarkeit ist der Kreisverkehr entsprechend den Vorschriften zu beleuchten. Südlich des Kreisverkehrs soll als freiwillige Schallschutzmaßnahme in den verbleibenden dreiecksförmigen Grünflächen ein teilweise bepflanzter Erdwall entstehen.

 

Aus Sicherheitsgründen und zur besseren Einsehbarkeit soll der Radweg möglichst parallel entlang der St 1066 geführt werden und nicht hinter dem Erdwall.

 

Im Nordosten des Kreisverkehrs wird in Fahrtrichtung Feuchtwangen eine weitere Bushaltestelle angeordnet, welche durch eine neu zu errichtende Querungshilfe östlich des Kreisverkehrs sicher erreicht werden kann.

 

Bereits durchgeführt wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP).

 

Im Zuge der Planung ist nach derzeitigem Stand auch ein gesondertes Wasserrechtsverfahren nötig, wenngleich die Staatsstraße bislang noch nicht wasserrechtlich behandelt wurde. Der Umfang des Verfahrensgebiets ist bislang noch offen und somit noch abzuklären.

 

Die zum jetzigen Planungsstand ermittelten Kosten belaufen sich auf ein Gesamtbrutto von ca. 2.200.000,00 Euro. Vom Freistaat Bayern werden max. 50% der Umbaukosten, mit Ausnahme der Beleuchtung und des Erdwalls für den freiwilligen Schallschutz übernommen, ca. 900.000,00 Euro. Die verbleibenden Kosten von ca. 1.300.000,00 Euro, für den 50% - Anteil der Umbaukosten mit Beleuchtung und Erdwall, müssen von der Stadt Ansbach getragen werden.

 

Mit dem Bau des Kreisverkehrs könne bei erfolgreichem Planungsfortschritt und unter der Voraussetzung der Mittelbereitstellung im 2. Halbjahr 2020 begonnen werden.

 

Herr Büschl berichtet, dass auch eine Bypass-Lösung mal angedacht wurde, diese aber wieder verworfen wurde. Diese würde zu einem Rückstau in der Herriederstraße durch den geradeaus laufenden Verkehr und die Linksabbieger führen, der nicht abfließen könne. Die Lösung würde daher keine Verbesserung bringen. Im Gegenteil würde es in den Spitzenstunden sogar eine Verschlechterung geben und höhere Unfallgefahren wegen der unmittelbar anschließenden Busbucht.

 

Der Bauausschuss habe vergangene Woche erbeten, dass das Staatliche Bauamt noch mal wegen der Pflicht zur Beleuchtung des Kreisverkehrs angeschrieben wird. Herr Büschl teilt dazu mit, dass das Staatliche Bauamt nach wie vor aus Gründen der Verkehrssicherzeit und Verkehrssicherungspflicht die Beleuchtung für notwendig halte. Auch die Beleuchtung der Busbucht und der Weg zur Busbucht müsse lt. Staatl. Bauamt beleuchtet werden, evtl. sollten auch zusätzliche Glasmarker im Bodenbereich angebracht werden. Dies müsse natürlich noch mit der Verkehrskommission besprochen werden, da ein sog. Verkehrssicherheitsaktivs erforderlich sei.

 

Die weiteren Abstimmungen mit WWA wegen des Wasserrechtsverfahrens und dem Freistaat Bayern (Baulastträger St 1066) müssen nun noch fortgeführt werden.

 

Herr Büschl informiert darüber, dass am 24.09. vor der Stadtteilversammlung um 17:30 Uhr eine Bürgerinformation im Gasthaus Rangau vor Ort geplant sei. Dort werde man sicher noch weitere Informationen aufnehmen können.

 

Frau OB Seidel sagt, dass es erfreulich sei, dass die Maßnahme nun konkret werde, auch wenn sie bei den Kosten schon schlucken musste, da man eigentlich von einer halben Million € + x ausgegangen sei. Nichtsdestotrotz sei es ein gutes Projekt und das Geld sollte in die Hand genommen werden, da die Maßnahme wichtig sei. Es sei schön, dass der Freistaat einen Teil der Kosten übernehme, aber trotzdem sei es eine höhere Belastung für die Stadt als gedacht. Sie weist aber darauf hin, dass es auf Dauer nicht leistbar sei, wenn sich jedes Projekt so verteuere.

 

Herr Reisner erkundigt sich, ob man den Lärmwall auch bis zur Drosselstraße hinausziehen könne, damit die äußeren Häuser auch etwas vom Lärmschutz haben.

 

Herr Büschl entgegnet, dass dies aus räumlichen Gründen nicht möglich sei. Die Alternative wäre der Bau einer Lärmschutzwand, die im bisherigen Planungsauftrag jedoch nicht erfasst sei.

 

Herr Reisner bittet dies im Hinterkopf zu behalten.

 

Herr Stephan sagt, dass die Herriederstr. 6 derzeit unbewohnt und in einem baulich schlechten Zustand sei. Wenn man diese sanieren möchte, sei die Zufahrtsmöglichkeit durch den angedachten Radweg sehr schlecht. Er bittet die Situation nochmal anschauen. Im Westen sei eine Schotterfläche geplant, diese sollte man überdenken, da auch viele Radfahrer in diese Richtung fahren wollen. Außerdem sei ihm aufgefallen, dass die Zufahrt zur Herriederstr. 1 und 2 komplett gestrichen wurde. Bisher konnten zumindest landwirtschaftliche Fahrzeuge über den Radweg rein- und rausfahren.

 

Herr Büschl teilt mit, dass er dies mit dem Staatlichen Bauamt gerne nochmal diskutieren werde. Zentrales Thema an der Stelle sei die Sicherheit für die Radfahrer, wenn die Radwegführung tatsächlich südlich durchgeführt werde. Gleiches gelte auch für Zufahrt zu den Häusern 1+3. Die Sicherheit der Radfahrer habe Vorrang. Die Schotterfläche habe man bewusst eingeplant, wegen der optischen Abhebung.

 

Herr Meyer teilt mit, dass es sehr hohe Kosten seien und man das Vorhaben daher genau anschauen sollte. Die Beleuchtung des Kreisverkehrs halte er für überflüssig. Es sollte alles in dem Sicherheitsaudit nochmal überprüft werden.

 

Herr Büschl antwortet, dass es dieses Audit, wie erwähnt geben werde. Gegen das Ergebnis werde sich die Verwaltung sicherlich nicht stellen, auch wenn die Beleuchtung von der Verkehrskommission für notwendig erachtet werde. Aus Erfahrung und anderen Beispielen wisse er, dass nur Kreisverkehre im absoluten Außenbereich i.d.R. nicht beleuchtet werden. An dieser Stelle am Ortsrand sei die, aufgrund vorhandener Lichtquellen jedoch anders.

 

Herr Lintermann weist darauf hin, dass es hinsichtlich des Insektenschutzes mittlerweile LED-Beleuchtung gebe, die ins „Gelbe geht. Er erkundigt sich, ob man dies auch schon in Betracht gezogen habe.

 

Herr Büschl antwortet, dass das Staatliche Bauamt dies in einer ersten Stellungnahme bereits angesprochen habe. Auch die Themen Dimmbarkeit und Abschaltmöglichkeiten wurden benannt.

 

Herr Seiler erinnert an den Beleuchtungswahn an der Brücke der Westtangente. Wenn es eine Beleuchtung des Kreisverkehrs geben müsse, dann sollte diese bitte wenigstens zurückhaltend sein.

 

Herr Büschl entgegnet, dass z.B. LED noch kein Thema war, als die Westtangente gebaut wurde. Man habe die Brücke damals nach dem Stand der Technik ausgeleuchtet.

 

Herr Büschl antwortet, dass es dieses Audit, wie erwähnt geben werde. Gegen das Ergebnis werde sich die Verwaltung sicherlich nicht stellen, auch wenn die Beleuchtung von der Verkehrskommission für notwendig erachtet werde. Aus Erfahrung und anderen Beispielen wisse er, dass nur Kreisverkehre im absoluten Außenbereich i.d.R. nicht beleuchtet werden. An dieser Stelle am Ortsrand sei die, aufgrund vorhandener Lichtquellen jedoch anders.

 

Herr Lintermann weist darauf hin, dass es hinsichtlich des Insektenschutzes mittlerweile LED-Beleuchtung gebe, die ins „Gelbe geht. Er erkundigt sich, ob man dies auch schon in Betracht gezogen habe.

 

Herr Büschl antwortet, dass das Staatliche Bauamt dies in einer ersten Stellungnahme bereits angesprochen habe. Auch die Themen Dimmbarkeit und Abschaltmöglichkeiten wurden benannt.

 

Herr Seiler erinnert an den Beleuchtungswahn an der Brücke der Westtangente. Wenn es eine Beleuchtung des Kreisverkehrs geben müsse, dann sollte diese bitte wenigstens zurückhaltend sein.

 

Herr Büschl entgegnet, dass z.B. LED noch kein Thema war, als die Westtangente gebaut wurde. Man habe die Brücke damals nach dem Stand der Technik ausgeleuchtet.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 10.09.2019:

 

Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Planung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Abstimmung mit den zuständigen Behörden vorzunehmen und die Planung auf dieser Basis fortzuführen.