Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Satzungsänderungen zur Einrichtung "Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Ansbacher Grund- und Mittelschulen" durch die Stadt Ansbach sowie über die Erhebung von Gebühren hierfür

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.09.2019   SR/008/2019 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 4
Vorlage:  13/011/2019 

Herr Jakobs berichtet, dass zur Regelung der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an Ansbacher Grund- und Mittelschulen folgende Satzungen bestehen: Satzung für die Einrichtung „Mittagsbetreuung ans Ansbacher Volksschulen“ der Stadt Ansbach (Mittagsbetreuungssatzung) vom 31.07.1995 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Einrichtung „Mittagsbetreuung an Ansbacher Volksschulen“ der Stadt Ansbach (letzter Stand 07.07.2004).

 

Nach bisheriger Praxis wurden die Kosten für Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung vom Jugendamt als freiwillige Leistung für einkommensschwache Eltern und Sozialleistungsempfänger übernommen. Ab dem Schuljahr 2019/2020 möchte das Jugendamt die Zuständigkeit für diese Leistungsgewährung neu ordnen. Gründe sind, dass es sich um keine Pflichtaufgabe handelt und die bisherige Praxis, die auch Änderungen der Leistungsgewährung während des Schuljahres erfordert, einen relativ hohen Verwaltungsaufwand beim Jugendamt aber auch der Schulverwaltung verursacht. Eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes könnte erfolgen durch Betreuungsgebührenbefreiung der Sozialleistungsempfänger (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) direkt in der Satzung und durch Überprüfung des Leistungsanspruchs einmal jährlich, das heißt Stichtagsvorlage des Nachweises über die gewährte Sozialleistung.

 

Erziehungsberechtigte, die keine Sozialleistungen beziehen, tragen die Gebühren wie bisher in voller Höhe selbst.

 

Eine Erhöhung der Betreuungsgebühren sollte im Rahmen der Satzungsänderung nicht vorgenommen werden, da die Anmeldungen für das Schuljahr 2019/2020 bereits auf Grundlage der bisherigen Gebühren eingegangen sind. Wegen der Beantragung von Fördermitteln muss dies jährlich vor dem 01.07. erfolgen. Weiterhin sind die Betreuungskräfte häufig kein pädagogisches Fachpersonal wie vergleichsweise in Schulhorten. Hinzukommt, dass Angebote in Ganztagesschulen für die Eltern kostenlos sind. Überlegungen und Vorgehensweisen zu einer eventuellen Umstellung wurden im Arbeitskreis Schulentwicklung vorgestellt.

 

Weiterhin gilt in der bisherigen Fassung der Satzung eine Gebührenpflicht von mindestens fünf Monaten, wenn kein begründeter Fall für eine vorzeitige Kündigung vorliegt. Dies könnte in der neuen Fassung gestrichen werden, da so freiwerdende Plätze für zu betreuende Kinder, die sich gegebenenfalls auf einer Warteliste befinden, schneller nachbesetzt werden können.

 

Herr Meyer sagt, dass aus den Mitteln die der Freistaat Bayern für die Kinderbetreuung übernimmt 300.000 € frei werden. Er würde sich wünschen, dass dieser Betrag auch wieder Familien zugutekomme, um diese zu entlasten. Am besten, man stelle die Mittagsbetreuung gebührenfrei zur Verfügung oder man Erlasse eine einkommensabhängige Gebührensatzung. Damit würde man ein Signal für Familien mit Kindern setzen. Er bittet daher, über diesen Vorschlag abzustimmen, sollte der Verwaltungsvorschlag abgelehnt werden.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 12.09.2019:

 

Der Stadtrat beschließt die Satzungsänderungen für die Einrichtung „Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Ansbacher Grund- und Mittelschulen“ sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtung „Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Ansbacher Grund- und Mittelschulen“. Die Entwürfe werden der Sitzungsniederschrift beigefügt und sind Bestandteil des Beschlusses. (Anlagen 4.1. und 4.2.)