Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Bau eines Kreisverkehrs nördlich von Elpersdorf im Zuge der St1066/St 2248
- Vorstellung der Planung -

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.09.2019   BA/008/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/014/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wehrer erläutert den nachstehenden Sachverhalt.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Umgestaltung des Kreuzungsbereiches in Form eines Kreisverkehrs zu planen, da die ursprünglich vom Staatlichen Bauamt als Alternative vorgesehene Einrichtung einer Lichtsignalanlage nicht gewünscht war.

 

Der Neubau des Kreisverkehrs nördlich von Elpersdorf sieht die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches der Staatsstraße St 2248 mit der Staatsstraße St 1066 auf Höhe des Stadtteils Elpersdorf auch auf Grund der Rückstausituation in die St 2248 vor.

 

Nach Auswertung der Verkehrsbelastung des Knotenpunktes bietet sich für dieses Vorhaben ein Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 40m vorrangig an.

Die Zu- und Abfahrten sollen gem. Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt als Baulastträger der Staatsstraße 1066 auf einer Breite von 4,50 m und 5,0 m ausgelegt werden.

 

Die Kreisfahrbahnbreite beträgt 6,50 m, zur besseren Erkennbarkeit ist der Kreisverkehr entsprechend den Vorschriften zu beleuchten. Südlich des Kreisverkehrs soll als freiwillige Schallschutzmaßnahme in den verbleibenden dreiecksförmigen Grünflächen ein teilweise bepflanzter Erdwall entstehen.

 

Aus Sicherheitsgründen und zur besseren Einsehbarkeit soll der Radweg möglichst parallel entlang der St 1066 geführt werden und nicht hinter dem Erdwall.

 

Im Nordosten des Kreisverkehrs wird in Fahrtrichtung Feuchtwangen eine weitere Bushaltestelle angeordnet, welche durch eine neu zu errichtende Querungshilfe östlich des Kreisverkehrs sicher erreicht werden kann.

 

Bereits durchgeführt wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP).

 

Im Zuge der Planung ist nach derzeitigem Stand auch ein gesondertes Wasserrechtsverfahren, wenngleich die Staatsstraße bislang noch nicht wasserrechtlich behandelt wurde. Der Umfang des Verfahrensgebiets ist bislang noch offen und somit noch abzuklären.

 

Die zum jetzigen Planungsstand ermittelten Kosten belaufen sich auf ein Gesamtbrutto von ca. 2.200.000,00 Euro. Vom Freistaat Bayern werden max. 50% der Umbaukosten, mit Ausnahme der Beleuchtung und des Erdwalls für Schallschutz übernommen, ca. 900.000,00 Euro. Die verbleibenden Kosten von ca. 1.300.000,00 Euro, für den 50% - Anteil der Umbaukosten mit Beleuchtung und Erdwall, müssen von der Stadt Ansbach getragen werden.

 

Mit dem Bau des Kreisverkehrs kann bei erfolgreichem Planungsfortschritt und unter der Voraussetzung der Mittelbereitstellung im 2. Halbjahr 2020 begonnen werden.

 

Herr Büschl teilt mit, dass am 24.09.2019 eine Bürgerinformation stattfinden werde. Die Bürgerbeteiligung werde um 17:30 Uhr im Gasthaus Rangau vor der Ortsteilversammlung Elpersdorf veranstaltet, hierzu wird auch das zuständige Fachbüro die Planungen detailliert erläutern.

 

 

In der anschließenden Aussprache wird:

 

  • nach einer zusätzlichen Fördermöglichkeit für das Bauvorhaben gefragt.

      Herr Wehrer verneint eine Fördermöglichkeit, es gebe jedoch das die         Kostenteilung definierende Ministerschreiben. Frau OB Seidel ergänzt, dass die         Maßnahme teurer als erwartet werden wird, aber grundsätzlich ihren Sinn habe.

 

  • angeregt, den Lärmschutzwall in östlicher Richtung zu erweitern.

            Herr Büschl gibt an, dass im Anschluss an den freiwilligen Lärmschutzwall nur eine Wandlösung denkbar wäre. Dies würde jedoch zusätzliche Kosten             verursachen und Bezugsfallwirkung haben.

 

  • nach einer zusätzlichen Fahrbahnspur (By-Pass) gefragt, welche ursprünglich Richtung Ansbach vorgesehen war.

            Herr Wehrer teilt mit, dass die Sachlage geprüft wurde, von einer By-Passspur    jedoch abgesehen werde. Herr Büschl ergänzt, dass alle drei Hauptverkehrsäste             eine relativ gleichmäßige Verkehrsbelastung aufweisen und für eine By-          Passableitung auch die Wirksamkeit nicht gegeben sei.

 

  • angefragt, ob eine Beleuchtung im Kreisverkehr nötig sei, gerade im Hinblick auf Lichtverschmutzung. Es wird zudem darum gebeten, die Bestimmungen des Versöhnungsgesetzes, welches Ansätze des Volksbegehrens Artenvielfalt aufgreift, zu beachten.

            Herr Büschl erwidert, dass die eigentliche Kreisfahrbahn nach den Vorgaben des staatlichen     Bauamtes mit einem „warmen“ Lichtton beleuchtet werden. Auch Herr Wehrer             verweist auf die Vorgaben des Staatlichen Bauamtes. Frau OB Seidel betont, dass die Verwaltung in dieser Sache nochmals eine Nachfrage an das Staatliche Bauamt richten werde, ob sich durch die neuen gesetzlichen Regelungen etwas geändert habe.

 

Aus dem Gremium wird abschließend nachgefragt, ob die Abstimmung verschoben werden solle, bis eine Antwort des Staatlichen Bauamtes vorliegt. Dies wird verneint, da man das Gesamtprojekt in Anbetracht der Bürger sehen müsse. Frau OB Seidel spricht sich für die Beschlussempfehlung aus und sagt eine Kontaktaufnahme mit dem Staatlichen Bauamt zu.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der vorgestellten Planung zu zustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Abstimmung mit den zuständigen Behörden vorzunehmen und die Planung auf dieser Basis fortzuführen.