Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.09.2019 HFWA/008/2019 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | 40/022/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 27 KB | ||
2b und Betriebsamt 16_9 1 MB | ||
Betriebsamt_USt. 503 KB |
Frau OB Seidel erläutert einleitend, dass sich die Stadt insgesamt mit der Thematik der Umsatzsteuerpflicht nach § 2b UStG auseinandersetzen müsse. Alle Bereiche müssten dahingehend untersucht werden. Als erstes habe man die Tätigkeiten des Betriebsamtes untersucht. Andere Bereiche der Verwaltung würden folgen. Die Information diene heute lediglich zur Kenntnis.
Herr Zobel ergänzt, dass der Paragraph 2b UStG 2015 neu geschaffen wurde und die neue Rechtslage nach einer Übergangsfrist zum 31.12.2020 in Kraft treten werde. In der Vergangenheit sei das Gesetz nur für betriebliche gewerblicher Art anwendbar gewesen, zum 31.12.2020 werde das Gesetz dann auch Bereiche der Stadtverwaltung betreffen. Die Verwaltung müsse dann unterscheiden zwischen streng hoheitlichen Tätigkeiten oder von Tätigkeiten auf privatrechtlicher Grundlage, die dann der Umsatzsteuer unterliegen. Herr Negrea habe hier Untersuchungen durchgeführt und wird anhand einer Präsentation die Thematik erläutern.
Herr Negrea informiert darüber,
Herr Negrea verweist darauf, dass es noch viele unterschiedlichen Meinungen vorherrschen und noch viel Klärungsbedarf bestehe.
Er informiert über den aktuellen Stand der Grundlagen und Auswirkungen auf das Betriebsamt der Stadt Ansbach:
· Inventur der Einnahmen abgeschlossen,
· Bewertung des Betriebsamtes abgeschlossen,
· Entwurf für steuerliches Kontrollsystem liegt vor,
· es wird viele strittige Fälle geben und
· der Stadtrat wird sich noch öfters mit der Thematik befassen und Grundsatzentscheidungen treffen müssen.
· Die Umsetzung des Gesetzes zum 1.1.2021 ist verpflichtend.
Herr Negrea informiert auch darüber, dass bei der Umsetzung der Umsatzsteuerpflicht folgendes bedacht werden müsse:
· immenser Aufwand
· Abgrenzungsproblematik
· sämtliche privatrechtliche Tätigkeiten
· Umorganisation
· Internes Kontrollsystem für Steuern
· Ungewissheit
· Kostenfrage
· Tätigkeiten auslagern
· Sachverhalte noch nicht abschließend geklärt
Frau OB Seidel bedankt sich bei Herrn Negrea für seine Ausführungen.
Es handle sich um komplexe Erkenntnisse, die nun mit den Fachbereichen im Betriebsamt eingehend besprochen werden müssen.