Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Theater Ansbach - Kultur am Schloss eG;
Jahresabschluss 2018

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.09.2019   HFWA/008/2019 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  40/018/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 137 KBVorlage 137 KB

Herr Zobel erläutert den vorliegenden Sachverhalt.

 

Von der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wurde der Jahresabschluss 2018 vorgelegt.

 

Demnach stehen den Gesamtaufwendungen in Höhe von                       1.964.301,99 €

Gesamterlöse von                                                                                                   654.562,60 €

gegenüber, so dass sich ein Fehlbetrag von                                                 1.309.739,39 €

ergibt.     

 

Vermindert um den städtischen Betriebsmittelzuschuss von                        951.300,00 €

um den Zuschuss des Freistaates Bayern von                                                320.000,00 €

sowie um einen Zuschuss des Bezirks Mittelfranken von                               20.000,00 €

 

verbleibt ein ungedeckter Fehlbetrag in Höhe von                                            18.439,39 €.

 

Entsprechend der Beschlüsse von Aufsichtsrat und Vorstand hat die Genossenschaft die Übernahme dieses Betrages bei der Stadt Ansbach beantragt.

 

Begründet wird das negative Jahresergebnis vor allem mit der Erhöhung der Miete für das Borkholderhaus, die im Wirtschaftsplan noch nicht eingeplant war. Diese trat im Mai 2018 in Kraft und betrug monatlich 2.265,76 € brutto, für acht Monate somit 18.126,08 €.

 

Sofern die Stadt Ansbach das Defizit wie beantragt übernimmt, wären die erforderlichen Haushaltsmittel überplanmäßig bereitzustellen.

 

In den vergangenen Jahren wurden Defizite wie folgt ausgeglichen:

 

2013:  57.459,50 €; Entnahme aus der Rücklage des Theaters

2014:  47.522,90 €; Übernahme durch die Stadt Ansbach

2015:         53,83 €; Entnahme aus der Rücklage des Theaters

2016:       744,48 €; Übernahme durch die Stadt Ansbach

2017: Überschuss i. H. v. 1.503,03 €; wurde dem Theater belassen zur Zuführung zur Rücklage

 

Entsprechend der mit dem Jahresabschluss vorgelegten Bilanz zum 31.12.2018 wurde der Jahresfehlbetrag aus der Rücklage entnommen. Danach verbleiben in den anderen Ergebnisrücklagen noch 37.213,95 €, hinzu kommt die gesetzliche Rücklage mit einem Bestand von 11.746,70 €. Eine ausreichende Kapitaldeckung ist somit weiterhin gegeben. Der Jahresabschluss 2018 kann deshalb in der vorgelegten Fassung anerkannt werden.

 

Angesichts des städt. Gesamtzuschusses von 951.300 € ist der entstandene Jahresfehlbetrag von untergeordneter Größe und wäre im Rahmen der Selbstverwaltung absehbar in den Folgejahren wieder ausgleichbar. Es wird daher vorgeschlagen, den Betriebskostenzuschuss 2018 wie beschlossen zu belassen und keine weiteren Ausgleichszahlungen zu leisten.

 

Neben dem Betriebsmittelzuschuss war für das Wirtschaftsjahr 2018 ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 31.000 € bereitgestellt.

 

Gemäß § 5 des Vertrages zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft „Haus der Volksbildung eG Ansbach“ vom 04.03./02.04.1993 wird mit Anerkennung des Jahresabschlusses durch die Stadt Ansbach der jährliche Zuschuss endgültig festgelegt. Der Jahresabschluss wird dann endgültig in der Generalversammlung des Theaters beschlossen.

 

Herr Nießlein ergänzt die rechtliche Situation. Der Vertrag aus dem Jahr 1993 wurde 2007 dementsprechend geändert, dass die Stadt sich verpflichte, das Defizit aus dem vorgelegten und genehmigten Wirtschaftsplan auszugleichen.

 

Frau OB Seidel bestätigt die Aussagen von Herrn Nießlein. In den vergangenen Jahren sei das Defizit in unterschiedlicher Weise, einmal vom Theater, ein anderes Mal von der Stadt, ausgeglichen worden. Der Jahresfehlbetrag von 18.439,39 € könne, wenn man die Höhe des Betriebsmittelzuschusses betrachtet, im Vorgriff auf diesen problemlos aus den Rücklagen entnommen werden. Frau OB Seidel weist zudem darauf hin, dass im September letzten Jahres beschlossen wurde, den jährlichen Betriebsmittelzuschuss für die Jahre 2020 bis 2022 um jährlich 2 % anzuheben. Somit werde man für den Haushalt 2020 über eine Million € Betriebsmittelzuschuss für das Theater einstellen ergänzt durch den Investitionskostenzuschuss von 31.000€. Zudem seien ausreichende Rücklagen vorhanden.

 

Herr Dr. Bucka zeigt sich erfreut über den niedrigen, ungedeckten Fehlbetrag und erklärt, dass das Defizit problemlos aus den Rücklagen des Theaters auszugleichen wäre.

 

Frau Frauenschläger gibt zu bedenken, dass das entstandene Defizit durch die Mieterhöhung für das Borkholderhaus entstanden sei und dies der Wirtschaftsplan 2019 nicht enthalten habe.

 

Herr Schaudig erklärt, dass auch er einen Zusammenhang zwischen dem entstandenen Defizit und der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband angemahnten und der Stadt durchgeführten Mieterhöhung sehe. Der Genossenschaft müsse man auch zu Gute halten, dass sie seit einigen Jahren eine „weitgehende Kostendisziplin“ erreicht habe. Auch sei zu bedenken, dass vom Zuschuss der Stadt rund ein Viertel wieder durch Miete zur Stadt zurückfließe.

Er bittet darum, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zu verweisen und im Stadtrat zu behandeln. Zudem hätte er auch gern, dass mit dem Theater zusammen eine Lösung gefunden wird.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass sie im HFWA gerne erst einmal ein Meinungsbild der Fraktionen haben wollte und insofern auch dem Verweis in die Fraktionen positiv gegenüberstehe.

 

Der Vorschlag von Herrn Schaudig, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zu verweisen, wird einstimmig angenommen.