Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Erneute Beratung: Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Gebäude in Gewerbe im Ortsteil Strüth - Antrag div. Stadtratsmitglieder

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.08.2019   FA/001/2019 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4
Vorlage:  REF3/009/2019 

Herr Bürgermeister Porzner berichtet, dass der ursprüngliche Antrag auf eine erneute Abstimmung vom 12.07.2019 im Stadtrat am 23.07.2019 nicht behandelt wurde und daher wiederum ein Antrag auf Sondersitzung gestellt wurde. Nach diesem Antrag habe die Verwaltung eine Woche Zeit, die Sitzung einzuberufen und innerhalb von zwei Wochen müsse die Sitzung stattfinden. Diese Frist laufe heute aus und wurde bis zum letzten Tag ausgeschöpft. Daher sitze man heute in dieser Besetzung hier.

 

Herr Schubert erläutert, dass der Sachverhalt ja bereits bekannt sei. In den letzten Wochen habe sich aber eine Änderung ergeben, nämlich die Differenzierung zwischen der geplanten Nutzung der landwirtschaftlichen Halle und des früheren Jungviehstalls: die geplante Umnutzung der ehemaligen landwirtschaftlichen Halle soll nun doch nicht stattfinden. Die Nutzungsintensivität nehme dadurch ab. Herr Schubert betont, dass es nach wie vor nur um die Frage der zulässigen Erschließung gehe. Es handle sich, wie bereits im damaligen Stadtrat betont, um einen Grenzfall. Des Weiteren ist zu beachten, dass evtl. ein Präzedenzfall geschaffen werde und im vorliegenden Fall eine politische Entscheidung auch das Verwaltungshandeln in vergleichbaren Fällen beeinflusst.

 

Frau Weinberg-Jeremias sagt, dass es das erste Mal sei, dass ein bereits behandelter Antrag im Ferienausschuss wiederbehandelt werde. Die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger, die dazu auf der Straße zu hören seien, gehen ganz klar in Richtung „Vetterleswirtschaft“. Hier werde ihrer Meinung nach nicht das Gemeinwohl betrachtet und der ganze Stadtrat werde hineingezogen.

 

Frau Koch sagt, dass ein Stadtratsmitglied ganz klar nicht bevorzugt werden darf, aber eben auch nicht benachteiligt. Die Gesellschaft befinde sich im Wandel und man sollte froh sein, wenn bereits bestehende Gebäude genutzt werden und man somit Kleingewerbe in der Stadt halten könne. Sie sei der Meinung, dass damit auch kein Präzedenzfall geschaffen werde, da jeder Fall einzeln betrachtet werden müsse. Es sei sehr gut, wenn leerstehende landwirtschaftliche Gebäude sinnvoll weitergenutzt werden können.

 

Herr Forstmeier teilt mit, dass ihn die Ansetzung des Ferienausschusses sprachlos mache. Es könne nicht sein, dass man nochmal über etwas abstimme, dass schon einmal abgelehnt wurde. Die Nutzungsänderung sei aus städtischer Sicht nicht zu begrüßen, da es sich bei einem kleinen landwirtschaftlichen Ortsteil nicht um ein Gewerbegebiet handle. Im Bauantrag war von 1-2 KFZ pro Tag die Rede. Dies könne gar nicht der Realität entsprechen. Da es sich um einen landwirtschaftlichen Weg handle, sei die ausreichende Erschließung daher nicht gesichert. Man müsse die Entscheidung des Stadtrates akzeptieren und nicht so lange wiederholen, bis es einem passe. Man sollte daher bei der Entscheidung bleiben.

 

Herr Bürgermeister Porzner erläutert, dass die Entscheidung im Stadtrat 16:18 ausgefallen sei. Er, Herr Sichelstiel und Herr Müller hatten ebenfalls dagegen gestimmt. Alle drei seien aber im Nachhinein zum dem Schluss gekommen, dass diese Entscheidung falsch gewesen sei und diese drei Stimmen hätten zu einem positiven Beschluss geführt. Daher habe man den Antrag auf eine erneute Abstimmung gestellt.

 

Herr Nießlein ergänzt, dass eine erneute Beratung und Abstimmung rechtlich zulässig sei, solange die Zahl der Anträge auf Aufnahme desselben Tagesordnungspunktes, wie vorliegend, nicht schikanös sei.

 

Herr Schubert weist darauf hin, dass in den Unterlagen eine PKW-Zahl von 5-10 (nicht täglich) angegeben sei. Die Zahl „1-2“ galt für die Nutzung, die jetzt weggefallen sei.

 

Herr Dr. Kupser teilt mit, dass er im damaligen Stadtrat nicht dabei gewesen sei, aber er habe sich danach vor Ort umgesehen. Er habe dabei festgestellt, dass es kaum Beeinträchtigung der Nachbarschaft gebe. Demokratie sei es auch, dass wenn man zu einer besseren Entscheidung komme, dass man diese nochmals ändern könne. Dies habe nichts mit „Vetterleswirtschaft“ zu tun.

 

Frau Frauenschläger teilt mit, dass sie bei der Abstimmung ebenfalls nicht anwesend war. Man müsse aber der Landwirtschaft helfen, damit die Gebäude erhalten bleiben. Egal ob es ein Stadtrat sei oder nicht. Dies sei im Sinne der Bürger und auch für künftige Entscheidungen wichtig.

 

Herr Bürgermeister Porzner weist darauf hin, dass der Gesetzgeber den § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGBextra für den landwirtschaftlichen Strukturwandel geändert habe. In diesem Fall sei es ja auch noch am Ortsrand und nicht mitten im Ortsteil und das landwirtschaftlich geprägte Ortsbild werde daher quasi nicht beeinträchtigt.

 

Herr Stephan bittet nochmal zu klären, um wie viel KFZ es sich tatsächlich handelt, denn im Stadtrat war von 1-2 die Rede. Er sei der Meinung, dass der Ferienausschuss nicht nötig gewesen wäre, da keine Eilbedürftigkeit vorliege. Er erkundigt sich wer den Weg im Winter räume und wie es mit der Haftung aussehe.

 

Herr Bürgermeister Porzner erwidert, dass die Eilbedürftigkeit hier keine Rolle spiele. Wie bereits erwähnt haben zehn Stadträte einen Antrag gestellt und dann müsse innerhalb von zwei Wochen die Sitzung stattfinden.

 

Herr Nießlein erläutert zur Haftung, dass aufgrund der geringen Verkehrsbedeutung keine Räum- und Streupflicht seitens der Stadt gegeben sei. Daher werde es keine Haftungsprobleme geben.

 

Herr Schubert weist darauf hin, dass die Zahl „1-2 KFZ“ im Stadtrat nicht von der Verwaltung genannt wurde. Er weist auch darauf hin, dass man sich nicht an der Zahl „festbeißen“ sollte, denn natürlich muss für ein Unternehmen auch eine Entwicklung möglich gemacht werden – diese ermöglicht der § 35 BauGB ebenfalls für Gewerbebetriebe im Außenbereich.

 

Herr Fröhlich sagt, er sei sich sicher, dass man in der Stadtratssitzung keine Mehrheit erhalten habe, weil es sich bei dem Antragsteller um einen Stadtrat handle. Dies könne er aus eigener Erfahrung sagen. Es sei schwierig sich als Unternehmen in Ansbach anzusiedeln. Auch er habe damals von der Wirtschaftsförderung keine Hilfe erhalten, es war eher eine Behinderung. Man müsse zusehen, dass man Kleinunternehmer unterstütze.

 

Herr Hillermeier teilt mit, dass es sich bei dem Weg um einen öffentlichen Feld- und Waldweg handle. Diese Einstufung diene der Erschließung der Felder. Man könne jedoch die Nutzung ermöglichen, sollte aber die Haftungsansprüche an die Stadt ausschließen.

 

Herr Bürgermeister Porzner sagt eine Berücksichtigung zu.

 

Herr Nießlein wird dies nochmal prüfen.

 

Herr Forstmeier weist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hin, in dem es heiße, dass die Erschließung hinsichtlich der Befahrbarkeit der im Innenbereich erforderlichen und üblichen Erschließung entspreche müsse.

 

Herr Bürgermeister Porzner erkundigt sich, von wann das Urteil sei. Evtl. sei dieses schon älter als die Änderung bzw. Einführung des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB durch den Gesetzgeber.

 

Herr Forstmeier wird das Aktenzeichen nachliefern. Auch wenn es älter sei, habe dies seiner Meinung nach aber nicht an Aktualität eingebüßt, da die Gesetzesänderung dies nicht tangiere. (nachrichtlich von Herrn Forstmeier im Nachgang zur Sitzung: Urteil des BVerwG - NVwZ1991,1076 - Randnummer 25)


Beschluss:

 

Der Ferienausschuss beschließt, dass die für die vorliegende Umnutzung notwendige Feststellung der gesicherten Erschließung getroffen wird. Eine Aufstufung des Weges wird aus vorliegenden rechtlichen Gründen nicht in Erwägung gezogen. Es besteht kein Anspruch auf einen weiteren Ausbau des Weges. Für die Befahrung mit Fahrzeugen, vor allem für Fahrzeuge der Müllentsorgung und Großfahrzeuge der Feuerwehr ist auf dem Grundstück des Antragstellers eine ausreichende Wendemöglichkeit dauerhaft freizuhalten.