Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Zuschussantrag ESV Ansbach Eyb

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Sitzung:22.07.2019   SPA/002/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  53/011/2019 

Herr Tax erläutert folgenden Sachverhalt:

 

Der Verein stellte an Frau Oberbürgermeisterin Seidel den Antrag auf Bezuschussung zu der geplanten Baumaßnahme „Sanierung des vereinseigenen Gymnastikraumes (sog. Studio)“. Eine entsprechende Kostenschätzung des Vereins liegt vor.

 

Die Maßnahme kann aufgrund des Volumens unter 10.000 Euro nicht beim BLSV als sog. Kleinantrag eingereicht werden. Eine Förderung durch den Landessportbund ist damit ausgeschlossen. Der Verein bittet dennoch um eine finanzielle Unterstützung, da es sich um eine grundsätzlich förderfähige Maßnahme handelt.

 

Die geschätzten Kosten liegen für die gesamte Maßnahme bei rund 8.000 Euro. Der Verein bittet in seinem Schreiben um einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro. Dies entspräche einer Förderung in Höhe von (15%). Da bei gängiger Förderpraxis (positiver Bewilligungsbescheid des BLSV) für Sanierungen ebenfalls 15% angesetzt werden (Förderrichtlinien der Stadt Ansbach) empfiehlt der Stadtverband für Sport eine leicht reduzierte Förderung.

 

Nach der Förderpraxis der Vergangenheit wurden oftmals sog. Anerkennungsbeträge bei (vom BLSV) nicht förderfähigen Maßnahmen gewährt. Dieser Förderpraxis folgt der Stadtverband für Sport in seiner Empfehlung und schlägt vor den Verein mit 1.100 Euro zu unterstützen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den ESV Ansbach Eyb mit einer Förderung in Höhe von 1.100 Euro zu unterstützen. Die Mittel sind verbindlich im Haushalt 2020 einzuplanen.