Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1.2: Finanzierung der geplanten Baumaßnahmen am Klinikstandort Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.02.2015   SR/002/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/007/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Für die vorgestellten vier Bauabschnitte (Wirtschaftshof, Fortsetzung BA 2 – insbesondere zentrale Notaufnahme -, BA 3 Bettenflügel Süd, BA 4 Bettenflügel West) entstehen nach den derzeitigen Kostenschätzungen voraussichtliche Kosten in Höhe von

       65,2 Mio. €.

 

Nach Abzug der staatlichen Fördermittel verbleibt ein Eigenanteil

von ANregiomed bzw. den Trägern Stadt und Landkreis Ansbach

in Höhe von                                                                                                  18,5 Mio. €.

 

Unter Abwägung der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten wird eine Finanzierung des Eigenanteils durch die Träger Stadt Ansbach und Landkreis Ansbach als zweckmäßigste Lösung erachtet.

 

 

Frau OB Seidel ergänzt, durch die Defizite sei die Situation der Kliniken in den letzten Jahren nicht einfach gewesen. Das Zukunftskonzept habe allerdings Verbesserungen prognostiziert mit einer "schwarzen Null" im operativen Geschäft ab 2017. Parallel dazu gehe es nun auch um die Finanzierung der Baumaßnahmen. Man habe sich lange darum bemüht, dass die Baumaßnahmen fortgeführt werden. Die heutige Vorstellung der einzelnen Baumaßnahmen sei notwendig und sinnvoll gewesen. Beide Träger, Stadt Ansbach und Landkreis Ansbach, müssten nun gemeinsam die Finanzierung übernehmen, um das Schwerpunktkrankenhaus in Ansbach in seiner Entwicklung zu unterstützen.

 

Herr Hüttinger begrüsst den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag und bittet im Namen der BAP um folgende Ergänzungen im Beschluss:

1b. Die Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt auf Anforderung durch ANregiomed. Die Zahlung eines Finanzierungsanteils der Stadt Ansbach in Höhe von 30% erfolgt für jeden Bauabschnitt getrennt und nach tatsächlichem Baubeginn. Die Verwaltung kann als Nachweis eine Vorlage der geprüften Baurechnungen verlangen.

1c. Wesentliche Änderungen der Bauabschnitte sowie Kostenerhöhungen über 1 Mio Euro sind dem Träger vor Eingehen einer Verpflichtung zur Kenntnis zu geben. Der Träger hat das Recht Zustimmungsvorbehalt geltend zu machen.

 

Herr Schwarzbeck berichtet von bereits geführten Verhandlungen mit dem Landkreis über eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zur Finanzierung des Eigenanteils der Träger. Weitere Absprachen seien notwendig, eine Genehmigung dieser Vereinbarung erfolge dann wiederum im Stadtrat. Die angesprochenen Punkte sind der Verwaltung bekannt und werden in ähnlicher Form in die weiteren Gespräche einfließen. Eine Nachfinanzierung ist mit dem heutigen Beschluss nicht vorgesehen.

 

Herr Hüttinger zieht daraufhin seinen Antrag zurück.

 

Herr Schalk erklärt, die CSU stimme „schweren Herzens“ der Neuverschuldung zu. Er bittet den Kämmerer die Positionen gesondert auszuweisen und nicht einfach in den Haushalt zu stellen.

 

Herr Schwarzbeck erklärt, dies werde grundlegend immer so gehandhabt und werde im Vorbericht zum Haushalt entsprechend erläutert.

 

Frau Jeremias-Kernstock erklärt, es handle sich hier um eine schwerwiegende Entscheidung. Die Fraktion der Offenen Linken würden zustimmen, bitten aber um einen angemessenen Pflegeschlüssel und um mehr Transparenz.

 

Frau OB Seidel betont ebenfalls die Notwendigkeit einer guten ärztlichen und pflegerischen Leistung.

 

Herr Porzner begrüsst den guten Kontakt und die vertrauensvolle  Zusammenarbeit zwischen dem Kämmerer der Stadt Ansbach und dem Finanzvorstand ANregiomed. Der heutige Grundsatzbeschluss sei seines Erachtens aber kein „Freibrief“. Er hoffe zudem auf eine Besserung der städtischen Finanzlage, um ggf. auf eine weitere Neuverschuldung verzichten zu können.

 

Frau Dr. von Blohn fragt an, ob aufgrund des neuen Finanzbedarfs die Verträge zwischen der Stadt und dem Landkreis neu verhandelt werden müssten.

Herr Schwarzbeck antwortet, es handle sich hier um eine reine Festlegung der Abwicklung über die Finanzierung des Eigenmittelanteils von 18,5 Mill. Euro, eine Änderung im Konsortialvertrag sei daher nicht notwendig.

 

Frau Dr. von Blohn merkt an, die Etablierung einer Elektrophysiologie mit einem zweiten Herzkathetermeßplatz an einer Klinik der Grund- und Regelversorgung sei aus fachlicher und medizinischer Sicht ein  sehr ungewöhnlicher Vorgang. Sie hege Zweifel, ob die vertraglich fixierte Schwerpunktversorgung im Klinik Ansbach auch tatsächlich weiterverfolgt werde.

 

Frau OB Seidel stimmt dem zu. Das Schwerpunktkrankenhaus dürfe nicht geschwächt, sondern müsse mit entsprechenden Schwerpunkten ertüchtigt werden. Dies sei parallel zu den Baumaßnahmen unabdingbar. Grund für die Verzögerungen bei den Baumaßnahmen seien die mehrfachen Umplanungen gewesen.

 

Frau Homm-Vogel begrüsst ebenfalls die Fortsetzung der Baumaßnahmen und bittet den Vorstand, Herrn Dr. Goepfert, den Stadtrat regelmäßig zu informieren.

 

Frau Koch möchte die Aussagen von Frau Dr. von Blohn so nicht stehen lassen. Aus der gezeigten Präsentation sei ersichtlich, dass am Klinikum Ansbach neue Abteilungen etabliert werden. Die Elektrophysiologie sei nur aufgrund der Umbaumaßnahmen am Ansbacher Haus derzeit in Rothenburg untergebracht.

 

Herr Seiler betont, die ÖDP stehe zu ANregiomed. Er wünsche sich zukünftig größtmögliche Transparenz für den Stadtrat und auch die Bevölkerung, um weiterhin Vertrauen zu schaffen.

 

Frau OB Seidel unterstützt dies. Es sei das Anliegen aller Gremiumsmitglieder Informationen zu erhalten und den Vorstand in regelmäßigen Abständen zur Berichterstattung in den Stadtrat einzuladen.

 

Herr Fröhlich merkt an, dass es leider in der Vergangenheit viele Konflikte durch einen mangelnden Informationsfluss gegeben hätte. Dies solle zukünftig vermieden werden. Das medizinische Konzept und die neuen Ausbaupläne am Ansbacher Klinikum hätten ihn überzeugt. Der Gedanke eines Gesamthauses mit verschiedenen Standorten müsse noch stärker bei allen Partner gestärkt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Zur Finanzierung der vier vorstehend genannten Bauabschnitte am Klinikstandort Ansbach in den Jahren 2015 bis voraussichtlich 2019 wird vom Stadtrat beschlossen:

 

1.         Der Eigenmittelanteil von ANregiomed / Träger von 18,5 Mio. € an den Gesamtbaukosten für die vier Bauabschnitte am Klinikstandort Ansbach wird von den Trägern Stadt Ansbach und Landkreis Ansbach finanziert.

Der Finanzierungsanteil der Stadt Ansbach beträgt 30 v.H. aus 18,5 Mio. €  =

  5,55 Mio. €.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung des Haushalts 2016 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2019 die entsprechenden Mittel einzuplanen. Sollte sich bereits 2015 ein Finanzierungsanteil ergeben, werden die notwendigen Mittel vom Stadtrat außerplanmäßig beschlossen bzw. in einem Nachtragshaushalt bereitgestellt. Die Finanzierung der Investitionszuschüsse für die Baumaßnahmen am Klinikum Ansbach wird in den jeweiligen Haushalten durch Kreditaufnahmen (möglichst Förderkredite) erfolgen.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ansbach und dem gKU ANregiomed eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Finanzierung der 18,5 Mio. € Eigenanteil abzuschließen.

 

4.         Die Zwischenfinanzierung der staatlichen Fördermittel sowie Kostenüberschreitungen sind im gKU Anregiomed zu finanzieren.