Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Zuschussantrag TSV Fichte Ansbach Neugestaltung Sportgelände

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.07.2019   SPA/002/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  53/010/2019 

Herr Tax erläutert folgenden Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 04. Juli 2019 hat der TSV Fichte Ansbach bei Frau Oberbürgermeisterin Seidel die Anträge zur Förderung diverser Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Sportgeländes an der Türkenstraße gestellt.

Der Verein hatte bereits im vergangenen Jahr, nachdem die Realisierung eines Großprojektes am Onolzbach im Stadtrat gescheitert war, angekündigt, die Freisportanlage an der Türkenstraße neu zu gestalten. Herr Tax verweist auf den mit den Sitzungsunterlagen versandten Lageplan.

 

Die geplanten Maßnahmen wurden bereits vorab mit dem Stadtverband für Sport besprochen und ausführlich erläutert. Es handelt sich dabei um folgende Maßnahmen:

 

1. Erneuerung der Rasentragschicht des Großspielfeldes

2. Neubau einer Beregnungsanlage inkl. Drainage und Zisterne

3. Neubaueines Kunstrasenkleinspielfeldes

4. Verlagerung Kugelstoß- und Weitsprunganlage, sowie Verlängerung Tartanbahn

 

Die geschätzte Gesamtsumme beläuft sich auf ca. 530.000 Euro. Allen geplanten Maßnahmen liegen Kostenschätzungen einschlägiger Fachfirmen vor.

 

Laut Förderrichtlinie der Stadt Ansbach würde der Anteil, bei gleichzeitiger positiver Bewilligung des BLSV, rund 106.000 Euro betragen.

 

Darüber hinaus ist die Maßnahme unter Nummer 3. Umbau des Allwetterplatzes in ein Kunstrasenkleinspielfeld nur unter folgenden Änderungen der bisherigen Anlagen möglich:

- Verlagerung der Kugelstoßanlage (Schulsport)

- Verlängerung und Erneuerung der Laufbahn (Schulsport)

- Verlegen der Weitsprunggrube im Anschluss an die Laufbahn (Schulsport)

 

Mit der Schule wurde im Vorfeld über die geplanten Maßnahmen Einverständnis erzielt, die Schule wird für den Sportunterricht weiterhin berechtigt sein, die Anlagen des Vereins, inklusive eines kleinen Lagerraumes zu nutzen.

 

Da der Verein über keine Leichtathletikabteilung verfügt und deshalb für die Anlagen des Schulsports keine Fördermittel beim BLSV beantragt werden können, bittet der Verein über die oben genannten Maßnahmen hinaus um großzügige Unterstützung der Stadt Ansbach bei den Maßnahmen Kugelstoß-, Weitsprunganlage und Laufbahn.

 

Der Verein bittet deshalb um die Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von insgesamt 146.000 Euro. 106.000 Euro für die genannten Maßnahmen (20% d. förderfähigen Kosten), sowie einen Sonderzuschuss i.H.v. 40.000 Euro für die Anpassung der Schulsporteinrichtungen.

 

Frau OB Seidel ergänzt, im Vorfeld sei bereits geäußert worden, den TSV Fichte auf dem eigenen Gelände tatkräftig unterstützen zu wollen. Dies sei auch sinnvoll und sie unterstütze die Anträge des TSV Fichte.

 

Herr Link berichtet, der Stadtverband für Sport habe sich intensiv mit den geplanten Maßnahmen beschäftigt. Es wurde sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen dies die beste Möglichkeit sei, dem TSV Fichte weiterzuhelfen, da die Realisierung der Umsiedlung an den Onolzbach gescheitert war.

 

Herr Link führt weiter aus, ein Problem bereite jedoch der Bau des Kunstrasenplatzes. Ein Kunstrasenplatz mit dem bisherigen Granulat dürfe nicht mehr gebaut werden und bezieht sich hierzu auf den Artikel in der FLZ vom 22.07.2019. Diesem sei zu entnehmen, dass im Falle eines Verbots ab dem Jahr 2022, sich der Bundesminister Horst Seehofer für eine Übergangsfrist von sechs Jahren ausspreche, also bis zum Jahr 2028. Spätestens bis dahin müssten die Altlasten entsorgt sein. Es würde deshalb nichts bringen, den Platz mit dem herkömmlichen Granulat zu bauen. Der Stadtverband für Sport empfehle trotz dieser Erkenntnisse dem Sportausschuss, die Maßnahme „Bau eines Kunstrasenkleinplatzes“ positiv zu beschließen. Trotzdem müsse abgewartet werden, welche Empfehlungen vom Fußballverband hinsichtlich möglicher Alternativen abgegeben werden. Dies bedeute keinen Stillstand der Sanierungsmaßnahmen, denn es könne in der Zwischenzeit mit einer anderen Maßnahme begonnen werden.

 

In einer kurzen Aussprache wird

 

  • von Herrn Illig vorgebracht, dass seine Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen werde, sollte der Bau des Kunstrasenplatzes ein Teil des Beschlusses sein.

 

  • von Frau Weinberg-Jeremias bemerkt, es sei wichtig, dass der Kunstrasen in einer Ausführung gebaut werde, die vom BLSV gefördert werden könne.

 

  • von Frau Homm-Vogel nachgefragt, welche zeitliche Abfolge bei der Durchführung der Maßnahmen geplant sei, da sich eine Entscheidung über die Thematik „Kunstrasenplatz“ noch hinziehen werde. Wie könne vorgegangen werden, damit es für den TSV Fichte zügig vorangeht?

 

  • von Herrn Hayduk eingebracht, dass sich der TSV Fichte gut überlegen sollte, ob sie zum jetzigen Zeitpunkt einen Kunstrasenplatz bauen, der dann im Jahr 2028 wieder entsorgt werden müsste. Eventuell könnte der Verein zuerst mit den darüber hinaus geplanten Maßnahmen beginnen.

 

Frau OB Seidel erteilt dem Vertreter des TSV Fichte, Herrn Julian Weiß, in seiner Funktion als Beirat des Stadtverbandes für Sport, und somit Sachverständigen des Sportausschusses, das Wort.

 

  • Dieser betont, dass für den Verein die zeitliche Schiene das Entscheidende sei. Der Verein könne auf jeden Fall nicht bis zum Jahr 2022 warten, ob ein Verbot komme oder nicht. Es gebe durchaus auch Verfüllungen, die nicht schädlich seien. Der Verein beschäftige sich eingehend mit einer Lösung, die nicht kurzfristig sei, sondern eine tragbare Lösung darstelle.

 

Sportkoordinator Tax nimmt Bezug auf die Redebeiträge von Herrn Illig und Frau Homm-Vogel und führt aus, der Bau des Kunstrasens sei ein wesentlicher Bestandteil des Antrages, denn gerade der Bau des Platzes sei essentiell für den Verein, da ein geregelter Spiel- und Trainingsbetrieb unter den aktuellen Bedingungen kaum aufrechtzuerhalten sei. Deshalb wolle der Verein auch eine schnelle Lösung finden und den Bau des Kunstrasenspielfeldes sogar vor den anderen Maßnahmen in Auftrag geben.

 

Frau OB Seidel ergänzt zu den Ausführungen von Herrn Weiß, dass sich derzeit alles in der Schwebe befinde und es zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar sei, wann Konkreteres bekanntgegeben werde.

 

Herr Tax erläutert, letztendlich müsse sich auch der BLSV positionieren, wie er hinsichtlich dieser Entwicklung mit dem Thema „Förderung von Kunstrasenplätzen“ umgehen werde. Eine Stellungnahme vom BLSV sei bisher nicht erfolgt, wobei nach den jetzigen Förderrichtlinien davon ausgegangen werden könne, dass der BLSV zustimmen werde. Es wurde zudem ein zusätzliches Förderprogramm auf den Weg gebracht, mit dem 5 % mehr Förderung zu erwarten sind. Er werde diesbezüglich beim BLSV nachfragen.

 

Frau OB Seidel ergänzt, es wäre blauäugig zum jetzigen Zeitpunkt einen Kunstrasenplatz zu errichten, der dann nicht den gesetzlichen Regeln entspreche. Sie habe dabei kein gutes Gefühl und würde deshalb folgende Lösung anstreben. Der Beschlussvorschlag wird dahingehend ergänzt, dass beim Bau des Kunstrasenkleinspielfeldes die veränderten Vorgaben auf gesetzlicher Ebene zu beachten sind.

 

Herr Stephan bringt abschließend zum Ausdruck, dass die ganze Aufregung zu dieser Thematik auf einer Studie des Frauenhofer Instituts beruhe, welches Zahlen publiziert habe, die wissenschaftlich nicht belegbar seien. Die Werte, die das Institut zugrunde gelegt habe, seien weit weg von der Realität. Mittlerweile habe auch das Institut den Rückzug angetreten und versichert sich mit realistischen Werten nochmals auseinanderzusetzen. Grundsätzlich gebe es natürlich Richtlinien, die beim Bau eingehalten werden müssen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat unter der Prämisse einer bewilligten BLSV Förderung 106.000 Euro für die Umgestaltung des Sportgeländes sowie 40.000 Euro für die Umgestaltung der Schulsportanlagen bereitzustellen. Bezüglich des Kunstrasenkleinspielfeldes sind veränderte Vorgaben auf gesetzlicher Ebene zu beachten. Die entsprechenden Mittel müssen verbindlich im Haushalt 2020 bereitgestellt werden.