Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Dauerhafte Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.07.2019   VKA/002/2019 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3
Vorlage:  21/003/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Auf Grund eines gemeinsamen Antrags der BAP- und ÖDP-Fraktion hat der Verkehrsausschuss am 16.07.2018 die probeweise Öffnung der Ansbacher Fußgängerzone für den Radverkehr für die Dauer eines Jahres beschlossen. Mit Bescheid vom 04.09.2018 wurde der Beschluss umgesetzt und die entsprechende Anpassung der Beschilderung angeordnet.

 

Beschwerden über Radfahrerinnen und Radfahrer wurden gegenüber der Straßenverkehrsbehörde oder der Verkehrsüberwachung seither nicht geäußert.

 

Zur Überprüfung der tatsächlichen Situation überprüften die Mitarbeiterinnen des Verkehrsüberwachungsdienstes in der Zeit von 03.06.2019 bis 15.06.2019 das Verhalten der Radfahrerinnen und Radfahrer vor Ort. Die Aktion umfasste insgesamt 9 Wochentage und 2 Samstage (= 20 Schichten).

Der Kontrollzeitraum wurde dabei bewusst in die Pfingstferien gelegt, um auch das Verhalten der radfahrenden Touristen mit erfassen zu können, da in der Ferienzeit regelmäßig mit einem erhöhten Radverkehrsaufkommen zu rechnen ist.

 

 

Die Erkenntnisse der Kontrollaktion lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

  • Der Großteil aller Radfahrer verhielten sich regelkonform.

 

  • Ein „Raser“ wurde festgestellt; die Fußgängerzone war zum Zeitpunkt des Vorfalls aber eher gering bevölkert.

 

  • Zu den Marktzeiten mussten immer wieder Radfahrer belehrt werden, dass im Bereich des Wochenmarktes nicht mit dem Rad gefahren werden darf.

 

 

Herr Kleinlein stellt den Sachverhalt vor und merkt an, dass die Verkehrsüberwachung die Situation in der fußgängerzone im Blick behalten würde. Allerdings müsse darauf geachtet werden, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung beim Ahnden eines Verstoßes nicht selbst gefährden.

 

Herr Sauerhöfer spricht sich gegen die Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer aus. Die CSU-Fraktion habe hierzu 1.500 Unterschriften gesammelt.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel stellt fest, dass Fahrradfahrer in der Fußgängerzone immer unterwegs seien. Vonseiten der Fahrradfahrer müsse Rücksicht auf die Fußgänger genommen werden, da diese Vorrang hätten. Daher müsse auch in Kauf genommen werden, ab und zu vom Rad abzusteigen. Natürlich müsse eine Gewöhnungsphase berücksichtigt werden, aber im Großen und Ganzen habe sich dieses Modell etabliert. Sie sei ebenfalls der Auffassung, dass nach wie vor durch die Verkehrsüberwachung kontrolliert werden müsse.

 

Herr Stephan, Frau Weinberg-Jeremias, Herr Link und Herr Schellenberger sprechen sich für die Öffnung der Fußgängerzone aus, da die Raser Einzelfälle blieben und die Erprobung sich in der Praxis bewährt habe. Herr Schellenberger bedankt sich für die Untersuchung durch die Verwaltung. Er sei sich sicher, dass das bessere Miteinander dadurch gefördert werde.

Herr Link mahnt an, dass bei zu hohem verbotswidrigem Verhalten der vorige Zustand einer reinen Fußgängerzone jederzeit wiederhergestellt werden müsse.

 

Herr Dr. Held merkt an, dass er den Schutzbereich von 1,50 m für Fußgänger gefährdet sehe und die Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer so nicht befürworten könne.

 

Nach fortgeführter Diskussion bittet Frau Oberbürgermeisterin Seidel um Abstimmung.

 


Beschluss:

 

Nach aktuellen Erkenntnissen ist keine Verschlechterung der Sicherheit und Ordnung in der Fußgängerzone durch die Freigabe für den Radverkehr zu erwarten. Die bestehende Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr wird deshalb dauerhaft beibehalten.