Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Fahrradfreundliches Ansbach / Förderprogramm E-Mobilität

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.07.2019   VKA/002/2019 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 10
Vorlage:  30/025/2019 

Fahrradfreundliches Ansbach

 

 

 

Herr Schubert stellt das Radverkehrskonzept der Stadt Ansbach mit folgender Entwicklung vor:

 

 

Im Auftrag von Frau Oberbürgermeisterin Seidel wurde im Jahr 2008 das Radverkehrskonzept unter Federführung des Stadtentwicklungsamtes und in Abstimmung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem ADFC erstellt. Das Radverkehrskonzept der Stadt Ansbach wurde daraufhin in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 18.05.2009 beschlossen. Es bestand seinerzeit aus einer Liste von 36 Maßnahmen (21 kurzfristige, 8 mittelfristige und 7 langfristige) und einer Begründung, in welcher auch Begleitmaßnahmen aufgeführt sind.

 

 

Fortlaufende und kontinuierliche Umsetzung der Maßnahmen

 

 

Von den 36 Maßnahmen entsprachen 5 nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, so dass 31 Maßnahmen verblieben. Seitdem wurden 19 (17 kurzfristige, 2 mittelfristige) der 31 Maßnahmen und 6 Teilmaßnahmen umgesetzt. So wurden die folgenden Radwege (städtische und staatliche Ausführung) gebaut:

·        AN 2 Ansbach - Weihenzell (zwischen Kammerforst und Wengenstadt)

·        Elpersdorf – Herrieden

·        B14 - Neunstetten

·        Südosttangente

·        Lückenschluss Höfstetten - B13 (Fertigstellung aktuell).

 

Darüber hinaus wurde entlang vieler Straßen im Stadtgebiet die Benutzungspflicht von Radwegen aufgehoben und (wo räumlich möglich) zahlreiche Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

 

Da sich das Radverkehrskonzept dynamisch in stetiger Fortentwicklung befindet, wurden auch unabhängig vom ursprünglichen Maßnahmenkatalog des Radverkehrskonzepts zahlreiche größere und kleinere Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs im Sinne des Radverkehrskonzepts umgesetzt, so beispielsweise

·        der Lückenschluss von Brodswinden zur Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Brodswinden – Wolfartswinden,

·        der Geh-/Radweg von Dombach im Loch zur B14.

·        Aktuell wird der (Geh-)Radweg zwischen Gösseldorf und Wolfartswinden geplant.

·        Im Zuge des Ausbaus der Urlasstraße wurden Schutzstreifen vorgesehen.

 

Folgende fünf Maßnahmen entsprechen jedoch nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik (s.o.) und werden deshalb nicht weiterverfolgt:

·        Nr. 7 Radweg Rezattal,

·        Nr. 14 Schalkhäuser Straße östlich Merckstraße (Vorbeifahrstreifen, langfristig),

·        Nr. 22 Feuchtwanger Straße / Hohenzollernring (Freigabe nördlicher Gehweg, kurzfristig),

·        Nr. 29 Maximilianstraße / Kanalstraße / Fischerstraße (Teilmaßnahme: Aufstellbereich, mittelfristig),

·        Nr. 30 Louis-Schmetzer-Straße (Teilmaßnahme: Schutzstreifen, kurzfristig).

 

 

Radabstellanlagen:

Offensive als Begleitmaßnahme zum Radverkehrskonzept / wegweisende Beschilderung

 

 

Da ein wahrnehmbares Zeichen einer Stärkung des Radverkehrs ausreichend dimensionierte und dezentral aufgestellte Abstellanlagen sind, wurden im Rahmen der Begleitmaßnahmen zum Radverkehrskonzept in den letzten zwei Jahren zahlreiche Radabstellanlagen in der Innenstadt geschaffen. Nach der Sanierung der Neustadt werden in der Innenstadt insgesamt 392 Abstellplätze zur Verfügung stehen, von denen derzeit 32 Abstellplätze (verteilt auf zwei Anlagen an Schlossplatz und Montgelasplatz) überdacht sind.

 

Zur besseren Verknüpfung des Radverkehrs mit dem ÖPNV werden überall dort, wo Haltestellen ausgebaut werden und es sinnvoll bzw. baulich umsetzbar ist, Abstellanlagen für Fahrräder geschaffen.

 

Im Zuge des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs ist beabsichtigt, die Radabstellanlagen zu erneuern und zu ergänzen. Durch DB Station & Service AG wurde im Rahmen der Bauausschusssitzung vom 24.06.2019 die Bereitschaft, dies auf Flächen der Bahn grundsätzlich zu gestatten, mitgeteilt. Die Planung und Gestaltung muss die Stadt Ansbach übernehmen. Dies ist voraussichtlich ab 2022 möglich.

 

Eine weitere im Radverkehrskonzept aufgeführte Begleitmaßnahme ist die wegweisende Beschilderung. Eine gut sichtbare und im ganzen Stadtgebiet präsente einheitliche wegweisende Beschilderung kann als Werbeträger für das Fahrradfahren fungieren und den Radverkehrsanteil erhöhen. Aus diesem Grund wurde letztes Jahr in Kooperation mit ADFC und Carina e.V. ein Radroutenkonzept erarbeitet. Auf dieser Grundlage aufbauend soll nächstes Jahr – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung – sowohl die touristische als auch die Alltags-Radwegebeschilderung erfasst und überarbeitet werden.

 

 

Aktive Bürgerbeteiligung und Prüfung / Umsetzung von Anregungen

 

 

Zur Fortschreibung des Radverkehrskonzepts gingen insgesamt 67 Anregungen (unaufgefordert durch Bürger im Laufe der zurückliegenden Jahre sowie bei einer Veranstaltung im Klimaladen zum Radverkehr und bei Dialogen mit Interessensvertretern) ein. Es wurden alle Hinweise geprüft:

 

Von den 67 Anregungen (46 davon grundsätzlich umsetzbar) wurden bereits 9 kurzfristig umgesetzt, wie bspw. die Rotmarkierungen in den Zufahrtsbereichen der Gewerbebetriebe in der Würzburger Landstraße. Weitere 9 befinden sich in Planung bzw. Umsetzung.

 

21 Hinweise waren in der benannten Form nicht umsetzbar und widersprechen teilweise den anerkannten Regeln der Technik / der StVO, wie bspw. die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, wenn die Fahrbahn dieser zu schmal für eine Freigabe in Gegenrichtung ist. Weitere 9 Hinweise sind nur ganzheitlich, d.h. maßnahmenübergreifend zu lösen (also nicht nur in Bezug auf den Radverkehr) oder bereits Teil des Radverkehrskonzepts. Diese werden daher nicht gesondert in das Radverkehrskonzept aufgenommen, aber dennoch in ihrem Gesamtumfang weiterverfolgt.

 

Im Zuge des Stadtradelns gingen in den letzten Jahren weitere 98 Hinweise ein (Stand 16.07.2019). Abgesehen von Hinweisen auf Gefahrenstellen, die zeitnah beseitigt wurden bzw. werden, werden die Anregungen Stück für Stück abgearbeitet.

 

 

 

Geplante Maßnahmen im Rahmen des Radverkehrskonzeptes:

 

Seitens der Stadtverwaltung ist geplant, folgende Maßnahmen zeitnah (kapazitätsabhängig) umzusetzen:

·        N1   Rothenburger Straße (Querungshilfe),

·        N32 Fußwegverbindung Braterstraße / Oberhäuser Straße (Freigabe für den Radverkehr),

·        N49 Stahlstraße (Aufhebung der Benutzungspflicht),

·        N67 Radwegverbindung Wasserzell – Neuses (Sanierung).

 

Weiterhin ist geplant die folgenden, längerfristigen Maßnahmen umzusetzen:

·        N3 Gabrielistraße (Gehwegverbreiterung auf ca. 25m, um Gehwegfreigabe zu ermöglichen),

·        N41 Bahnhofstraße (Anlage Schutzstreifen statt Radfahrstreifen – 50 cm zusätzlich je Fahrrichtung für den Radfahrer),

·        N46 Zur Schockenmühle – Eichenbachstraße (Lückenschluss Fuß-/Radweg im Zuge des Radwegbaus Eyb – Untereichenbach),

·        N54 Übergang Meinhardswindener Straße / Triesdorfer Straße (Integration Radwegeführung in die Überplanung der südlichne Triesdorfer Straße),

·        N64 Industriegebiet Brodswinden – B13 (Durchbindung Radweg vom Industriegebiet Brodswinden zur B13),

·        N66 Obereichenbach Kirchenweg (u.a. Verbreiterung vorhandener Gehweg um Freigabe für den Radverkehr zu ermöglichen).

 

Die entsprechenden Mittel für die genannten Maßnahmen müssen im Haushalt nach und nach bereitgestellt werden.

 

 

Sonderprojekt Radwegüberführung Bahngleise

 

 

Da die Bahnunterführungen im Stadtgebiet immer wieder Anlass zur Diskussion im Hinblick auf eine sichere Gestaltung für den Radverkehr sind, wird seitens der Stadtverwaltung ein Projekt aus dem ISEK aufgegriffen, das die Einrichtung einer Rad- und Fußgängerbrücke über die Gleise im Bereich des Bahnhofs zur Stärkung der Nord-Süd Verbindung für den Rad- und Fußverkehr thematisiert. Hierzu soll zunächst eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, um eine generelle Machbarkeit sowie verschiedene Varianten und Standorte abzuprüfen. Entsprechende Mittel werden für das Haushaltsjahr 2020 beantragt.

 

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel erklärt, dass es ihr wichtig sei, das Radfahren in Ansbach zu verbessern. Da dies aber ein dynamischer Prozess sei, bedürfe es hierzu eines flexiblen Konzeptes.

 

Frau Weinberg-Jeremias möchte Prioritäten in den Projekten gesetzt haben, z. B. das Umsetzen der Piktogramme in der Schalkhäuser Straße.

 

Herr Büschl und Frau Oberbürgermeisterin Seidel erklären hierzu das arbeits- und zeitaufwendige Verfahren des Aufbringens der Piktogramme in den Straßenbelag.

 

 

Förderprogramm E-Mobilität

 

Herr Schubert erläutert den regen Markt mit dynamischem Anstieg der Verkäufe von E-Bikes.

 

Frau Weinberg-Jeremias stellt den Antrag, den Kauf eines E-Bikes als Kommune zu fördern. Sie meint, dass sich dann ein breiter Querschnitt der Ansbacher Bürger dieses Fortbewegungsmittel leisten könnten, um dann evtl. auf das Auto zu verzichten. Hierzu könne sie sich vorstellen, dass ein gedeckelter Fond gebildet würde, um einen Zuschuss in Höhe von z. B. 500,00 € pro Antragsteller zu gewährleisten.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel erläutert, dass eine Kommune nicht in den florierenden Markt eingreifen dürfe. Zudem sei ohnehin der momentane Trend, ein E-Bike zu besitzen bzw. anzuschaffen. Sie habe das Anliegen verstanden und sehe diese Thematik eher im Umwelt- oder Sozialausschuss angesiedelt, da es im Kern um ein sozialpolitisches Anliegen mit einem umweltpolitischen Hintergrund ginge. Sie sehe aus genannten Gründen keinen Ansatz für einen Zuschuss der Stadt.

 

Frau Beyer-Nießlein und Herr Sauerhammer sprechen sich ebenfalls gegen die Förderung aus, da jede Person selbst entscheiden könne, ob das eigene Auto verkauft und von dem Erlös ein E-Bike gekauft werden könne. Auch sie meinen, dass der Markt für E-Bikes so gut aufgestellt sei, dass es mittlerweile auch schon gebrauchte E-Bikes zu kaufen gäbe. Sie sähen eher in der Konzeptionierung der Förderung Probleme, oder in sicherheitsrechtlichen Aspekten, z. B. bei Unfällen.

 

Da Frau Weinberg-Jeremias an ihrem Antrag festhält, bittet Frau Oberbürgermeisterin Seidel um Abstimmung.