Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Rezatparkplatzes;
Einplanung zusätzlicher Mittel im Haushalt 2016 für den Abschluss der Kostenbeteiligungsvereinbarung mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA)

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.02.2015   SR/002/2015 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 6
Vorlage:  40/003/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau OB Seidel trägt den bereits im Bauausschuss am 02.02.2015 und im HFWA am 03.02.2015 vorgestellten Sachverhalt vor. Herr Büschl werde heute detailliert berichten und die noch offenen Fragen beantworten.

 

Herr Büschl berichtet, das Wasserwirtschaftsamt  habe mit Schreiben vom November 2014 eine  aktualisierte Vereinbarung zur Kostenbeteiligung für die Planungsleistungen der Abschnitte 6 und 7, das den Bereich zwischen Schloss und Kasernendamm, vorgelegt. Grundlage dieser Vereinbarung war ein im November 2013 im Stadtrat  vorgestellter Planungsentwurf aus dem Jahr 2010. Hierbei solle vor allem die Altstadt gegen Überschwemmungen geschützt werden. Die Kosten hätten sich nun auf Grund allgemeiner Preiserhöhungen, Erhöhung verschiedener Kostenansätze bei der Prüfung durch die Reg. von Mittelfanken und der Anpassung von Massensätzen und Berücksichtigung von neuen Erkenntnissen deutlich erhöht. Die im HFWA gestellte Frage der grundsätzlichen Verpflichtung zur Kostenbeteiligung der Stadt ergebe sich aus Art. 42 des Bayerischen Wassergesetzes und der bayernweit einheitlichen ministeriellen Vorgabe. Selbstverständlich werde zur Vermeidung von Doppelarbeiten für den Hochwasserschutz und eine mögliche Sanierung des Rezatparkplatzes eine Vorabstimmung zwischen Baureferat und dem Wasserwirtschaftsamt bzw. den von dort beauftragten Planern stattfinden. Die Planungen und die Ausführungen beider Projekte werden aufeinander abgestimmt, um unnötige Kostenmehrungen bzw. Doppelarbeiten zu vermeiden. Kernpunkte der Vereinbarung mit dem Wasserwirtschaftsamt seien die Kostenübernahme für die notwendigen Planungsleistungen zur Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren, das zuvor durchzuführende VOF-Verfahren, die Beachtung der Belange des Denkmalschutzes und der Gestaltung des Stadtbildes.

Die gewünschten Ergänzungsformulierungen gemäß dem Antrag der BAP vom 10.02.2015 -„Die Belange des Naturschutzes, insbesondere der Erhalt und die Stärkung des „Grünen Bandes“ mit seinem Bewuchs (Bäume und Hecken) sind bereits bei der Planung zu berücksichtigen“- könnten nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt grundsätzlich in die Vereinbarung mit einfließen.

Im Beschlussvorschlag gehe es jetzt um die Ermächtigung der Verwaltung, die Vereinbarung mit dem Wasserwirtschaftsamt zur Kostenbeteiligung für die Planungsleistungen der Abschnitte 6 und 7 der Hochwasserschutzmaßnahme im Bereich des Rezatparkplatzes mit einer Auftragssumme von 360.000 € und der Finanzierung des städtischen Anteils 180.000 €, den Betrag von 120.000€ im Haushalt 2016 bereitzustellen.

 

Herr Schalk stellt spontan einen Antrag zur Ergänzung der Vereinbarung für die CSU-Fraktion, der wie folgt lautet:

„Ebenso ist bei der Planung des Hochwasserschutzes die Planung zur Sanierung des Rezatparkplatzes zu beachten“ und bittet um eine getrennte Abstimmung.

 

Herr Büschl erwidert, die fachlichen Entscheidungen lägen zwar grundsätzlich beim Wasserwirtschaftsamt als Träger der Hochwasserschutzmaßnahmen. Den beantragten Satz der CSU könne man jedoch sicherlich im Anschluss an die von der BAP beantragten Ergänzung oder an einer anderen geeigneten Stelle einsetzen.

 

Frau OB Seidel stellt klar, selbstverständlich werde man im Rahmen der Hochwasserbaumaßnahmen die Planung zur Sanierung des Rezatparkplatzes mit beachten. Sie sehe kein Problem, die beiden gewünschten Änderungen in den Beschluss mit aufzunehmen. 

 

Herr Bartusch erklärt für seine Fraktion, dass selbstverständlich ein Hochwasserschutz erforderlich sei, mahnte aber gleichzeitig ein über das Stadtgebiet hinausgehendes Gesamtkonzept für den Schutz der Rezat-Anlieger. Ein Gespräch mit den betroffenen Gemeinden im Landkreis sollte geführt werden.

 

Herr Hayduk bittet, bei der Vorprüfung und der Planung auch den Bereich des Retti-Palais mit einzubeziehen. Für einen möglichen Investor sei es sicherlich von Bedeutung, ob der Hochwasserschutz in dieses Gebäude hineinragt.

 

Herr Büschl sieht keinen direkten Zusammenhang, da der Überschwemmungsbereich seiner Kenntnis nach im Bereich der Inselwiese ende.

 

Herr Pfisterer befürchtet nach Vergabe der Planung weit höhere Gesamtkosten als bisher prognostiziert.

 

Frau Kernstock-Jeremias betont die Notwendigkeit einer Hochwasserschutzmaßnahme aufgrund des Klimawandels. Sie sehe aber keine Notwendigkeit für eine Sanierung des Rezatparkplatzes.

 

Frau OB Seidel weist daraufhin, dass die Sanierung heute ohnehin nicht Thema der Sitzung sei.

 

Herr Hüttinger führt aus, dass bei bei einem 100-jährigem Hochwasser das Überschwemmungsgebiet nicht an der Inselweise ende, sondern dieses reiche seines Erachtens durchaus bis in die Bischof-Meiser-Straße. Mit Bezug auf den Wortbeitrag von Herrn Bartusch sehe er Retentionsmaßnahmen im oberen Rezattal als keine sinnvolle Lösung. Bei einem extremen Hochwasser würden 75 bis 80 m³ pro Sekunde durch Ansbach laufen. Wolle man dieses Wasser in einem Becken zurückhalten, müsste dies in einem 2 m tiefen und 200 Hektar großen See zurückgehalten wäre. Dies sei nicht möglich. Dem Antrag der CSU könne er zustimmen. Die Planung des Rezatparkplatzes sehe auch eine Fällung von Bäumen vor, hier könne die BAP nur einer Alternativplanung zustimmen.

 

Herr Deffner könne die Aussage von Frau Kernstock-Jeremias so nicht stehen lassen. Ein zentrumsnaher Parkplatz für eine gute Erreichbarkeit der Altstadt sei notwendig. Die Gesamtkonzeption des Hochwasserschutzes über die Stadt hinaus liege beim Wasserwirtschaftsamt.

 

Herr Porzner sieht die Verantwortung für den Hochwasserschutz beim Freistaat. Die Kosten in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages seien zu hoch, für den Flusslauf der Rezat durch die Stadt solle ein anderes Gesamtkonzept möglich sein, welches auch günstiger kommen könnte. Der Rezatparkplatz sei auch für ihn verzichtbar, weil Ersatz für die wegfallenden Parkplätze zum Beispiel durch einen Parkhausbau geschaffen werden könnte.

 

Es erfolgt zunächst die Abstimmung über den Antrag der BAP, die Vereinbarung an geeigneter Stelle wie folgt zu ergänzen

 

„Die Belange des Naturschutzes, insbesondere der Erhalt und die Stärkung des „Grünes Bandes“ mit seinem Bewuchs (Bäume und Hecken) sind bereits bei der Planung zu berücksichtigen.“

 

wird einstimmig beschlossen.

 

Dann erfolgt die Abstimmung über den Antrag der CSU, die Vereinbarung an geeigneter Stelle wie folgt zu ergänzen

„Ebenso ist bei der Planung des Hochwasserschutzes die Planung zur Sanierung des Rezatparkplatzes zu beachten“

 

wird gegen 15 Stimmen angenommen.


Beschlussvorschlag

 

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem WWA zur Kostenbeteiligung für die Planungsleistungen der Abschnitte 6 und 7 der Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Rezatparkplatzes mit

 

den beantragten Ergänzungen der BAP, die Vereinbarung an geeigneter Stelle wie folgt zu ergänzen

 

„Die Belange des Naturschutzes, insbesondere der Erhalt und die Stärkung des „Grünen Bandes“ mit seinem Bewuchs (Bäume und Hecken) sind bereits bei der Planung zu berücksichtigen“

 

und den beantragten Ergänzungen der CSU, die Vereinbarung an geeigneter Stelle wie folgt zu ergänzen

 

„Ebenso ist bei der Planung des Hochwasserschutzes die Planung zur Sanierung des Rezatparkplatzes zu beachten“

 

mit einer Auftragssumme von 360.000 € zu beschließen.

 

Zur Finanzierung des städtischen Anteils von 50 v.H.                        =          180.000 €

 

werden 120.000 € verbindlich im Haushalt 2016 bereitgestellt.