Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.02.2015 SR/002/2015 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 31, Nein: 6 |
Vorlage: | 40/003/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 90 KB |
Frau OB Seidel trägt den bereits im Bauausschuss am
02.02.2015 und im HFWA am 03.02.2015 vorgestellten Sachverhalt vor. Herr Büschl
werde heute detailliert berichten und die noch offenen Fragen beantworten.
Herr Büschl berichtet, das Wasserwirtschaftsamt habe mit Schreiben vom November 2014 eine aktualisierte Vereinbarung zur
Kostenbeteiligung für die Planungsleistungen der Abschnitte 6 und 7, das den
Bereich zwischen Schloss und Kasernendamm, vorgelegt. Grundlage dieser
Vereinbarung war ein im November 2013 im Stadtrat vorgestellter Planungsentwurf aus dem Jahr
2010. Hierbei solle vor allem die Altstadt gegen Überschwemmungen geschützt
werden. Die Kosten hätten sich nun auf Grund allgemeiner Preiserhöhungen, Erhöhung
verschiedener Kostenansätze bei der Prüfung durch die Reg. von Mittelfanken und
der Anpassung von Massensätzen und Berücksichtigung von neuen Erkenntnissen
deutlich erhöht. Die im HFWA gestellte Frage der grundsätzlichen Verpflichtung
zur Kostenbeteiligung der Stadt ergebe sich aus Art. 42 des Bayerischen
Wassergesetzes und der bayernweit einheitlichen ministeriellen Vorgabe.
Selbstverständlich werde zur Vermeidung von Doppelarbeiten für den
Hochwasserschutz und eine mögliche Sanierung des Rezatparkplatzes eine
Vorabstimmung zwischen Baureferat und dem Wasserwirtschaftsamt bzw. den von
dort beauftragten Planern stattfinden. Die Planungen und die Ausführungen
beider Projekte werden aufeinander abgestimmt, um unnötige Kostenmehrungen bzw.
Doppelarbeiten zu vermeiden. Kernpunkte der Vereinbarung mit dem
Wasserwirtschaftsamt seien die Kostenübernahme für die notwendigen
Planungsleistungen zur Erstellung der Unterlagen für das
Planfeststellungsverfahren, das zuvor durchzuführende VOF-Verfahren, die
Beachtung der Belange des Denkmalschutzes und der Gestaltung des Stadtbildes.
Die gewünschten
Ergänzungsformulierungen gemäß dem Antrag der BAP vom 10.02.2015 -„Die Belange
des Naturschutzes, insbesondere der Erhalt und die Stärkung des „Grünen Bandes“
mit seinem Bewuchs (Bäume und Hecken) sind bereits bei der Planung zu
berücksichtigen“- könnten nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt
grundsätzlich in die Vereinbarung mit einfließen.
Im
Beschlussvorschlag gehe es jetzt um die Ermächtigung der Verwaltung, die
Vereinbarung mit dem Wasserwirtschaftsamt zur Kostenbeteiligung für die
Planungsleistungen der Abschnitte 6 und 7 der Hochwasserschutzmaßnahme im
Bereich des Rezatparkplatzes mit einer Auftragssumme von 360.000 € und der
Finanzierung des städtischen Anteils 180.000 €, den Betrag von 120.000€ im Haushalt
2016 bereitzustellen.
Herr Schalk stellt spontan einen Antrag zur Ergänzung
der Vereinbarung für die CSU-Fraktion, der wie folgt lautet:
„Ebenso ist bei der
Planung des Hochwasserschutzes die Planung zur Sanierung des Rezatparkplatzes
zu beachten“ und bittet um eine getrennte Abstimmung.
Herr Büschl erwidert, die fachlichen Entscheidungen
lägen zwar grundsätzlich beim Wasserwirtschaftsamt als Träger der
Hochwasserschutzmaßnahmen. Den beantragten Satz der CSU könne man jedoch
sicherlich im Anschluss an die von der BAP beantragten Ergänzung oder an einer
anderen geeigneten Stelle einsetzen.
Frau OB Seidel stellt klar, selbstverständlich werde man
im Rahmen der Hochwasserbaumaßnahmen die Planung zur Sanierung des
Rezatparkplatzes mit beachten. Sie sehe kein Problem, die beiden gewünschten
Änderungen in den Beschluss mit aufzunehmen.
Herr Bartusch erklärt für seine Fraktion, dass
selbstverständlich ein Hochwasserschutz erforderlich sei, mahnte aber
gleichzeitig ein über das Stadtgebiet hinausgehendes Gesamtkonzept für den
Schutz der Rezat-Anlieger. Ein Gespräch mit den betroffenen Gemeinden im
Landkreis sollte geführt werden.
Herr Hayduk bittet, bei der Vorprüfung und der Planung
auch den Bereich des Retti-Palais mit einzubeziehen. Für einen möglichen
Investor sei es sicherlich von Bedeutung, ob der Hochwasserschutz in dieses
Gebäude hineinragt.
Herr Büschl sieht keinen direkten Zusammenhang, da der
Überschwemmungsbereich seiner Kenntnis nach im Bereich der Inselwiese ende.
Herr Pfisterer befürchtet nach Vergabe der Planung weit
höhere Gesamtkosten als bisher prognostiziert.
Frau Kernstock-Jeremias betont die Notwendigkeit einer
Hochwasserschutzmaßnahme aufgrund des Klimawandels. Sie sehe aber keine
Notwendigkeit für eine Sanierung des Rezatparkplatzes.
Frau OB Seidel weist daraufhin, dass die Sanierung heute
ohnehin nicht Thema der Sitzung sei.
Herr Hüttinger führt aus, dass bei bei einem 100-jährigem
Hochwasser das Überschwemmungsgebiet nicht an der Inselweise ende, sondern
dieses reiche seines Erachtens durchaus bis in die Bischof-Meiser-Straße. Mit
Bezug auf den Wortbeitrag von Herrn Bartusch sehe er Retentionsmaßnahmen im
oberen Rezattal als keine sinnvolle Lösung. Bei einem extremen Hochwasser
würden 75 bis 80 m³ pro Sekunde durch Ansbach laufen. Wolle man dieses Wasser
in einem Becken zurückhalten, müsste dies in einem 2 m tiefen und 200 Hektar
großen See zurückgehalten wäre. Dies sei nicht möglich. Dem Antrag der CSU
könne er zustimmen. Die Planung des Rezatparkplatzes sehe auch eine Fällung von
Bäumen vor, hier könne die BAP nur einer Alternativplanung zustimmen.
Herr Deffner könne die Aussage von Frau
Kernstock-Jeremias so nicht stehen lassen. Ein zentrumsnaher Parkplatz für eine
gute Erreichbarkeit der Altstadt sei notwendig. Die Gesamtkonzeption des
Hochwasserschutzes über die Stadt hinaus liege beim Wasserwirtschaftsamt.
Herr Porzner sieht die Verantwortung für den
Hochwasserschutz beim Freistaat. Die Kosten in Höhe eines zweistelligen
Millionenbetrages seien zu hoch, für den Flusslauf der Rezat durch die Stadt
solle ein anderes Gesamtkonzept möglich sein, welches auch günstiger kommen
könnte. Der Rezatparkplatz sei auch für ihn verzichtbar, weil Ersatz für die
wegfallenden Parkplätze zum Beispiel durch einen Parkhausbau geschaffen werden
könnte.
Es erfolgt zunächst
die Abstimmung über den Antrag der BAP, die Vereinbarung an geeigneter Stelle
wie folgt zu ergänzen
„Die Belange des
Naturschutzes, insbesondere der Erhalt und die Stärkung des „Grünes Bandes“ mit
seinem Bewuchs (Bäume und Hecken) sind bereits bei der Planung zu
berücksichtigen.“
wird einstimmig beschlossen.
Dann erfolgt die
Abstimmung über den Antrag der CSU, die Vereinbarung an geeigneter Stelle wie
folgt zu ergänzen
„Ebenso ist bei der
Planung des Hochwasserschutzes die Planung zur Sanierung des Rezatparkplatzes
zu beachten“
wird gegen 15 Stimmen angenommen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem WWA zur Kostenbeteiligung für die Planungsleistungen der Abschnitte 6 und 7 der Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Rezatparkplatzes mit
den beantragten Ergänzungen der BAP, die Vereinbarung an geeigneter Stelle wie folgt zu ergänzen
„Die Belange des Naturschutzes, insbesondere der Erhalt und die Stärkung des „Grünen Bandes“ mit seinem Bewuchs (Bäume und Hecken) sind bereits bei der Planung zu berücksichtigen“
und den beantragten Ergänzungen der CSU, die Vereinbarung an geeigneter Stelle wie folgt zu ergänzen
„Ebenso ist bei der Planung des Hochwasserschutzes die Planung zur Sanierung des Rezatparkplatzes zu beachten“
mit einer Auftragssumme von 360.000 € zu beschließen.
Zur Finanzierung des städtischen Anteils von 50 v.H. = 180.000 €
werden 120.000 € verbindlich im Haushalt 2016 bereitgestellt.