Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Antrag gem. Art. 18 Gemeindeordnung zum Erlass einer Plakatierungsverordnung

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.02.2015   SR/002/2015 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 25
Vorlage:  31/001/2015 

Frau OB Seidel erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Ausführungen im Bauausschuss vom 02.02.2015.

 

Herr Büschl verweist auf  die Anmerkungen aus dem Bauausschuss, dass bei Erlass einer neuen Plakatierungsverordnung nicht nur Wahlplakate, sondern auch das Thema Kultur- und Veranstaltungsplakate mit aufgenommen werden sollte.

Er geht weiter auf die Praxis in Sachen Wahlplakatierung ein. Die Sondernutzungsgebühren für Kultur- und Veranstaltungsplakate seien seit 33 Jahren nicht erhöht worden. Versuche einer Gebührenanpassung waren bislang nicht erfolgreich. Die bisher verlangte Gebühr würde demnach keineswegs den Verwaltungsaufwand für diese Genehmigungen und die damit einhergehenden Probleme decken. Er stellt dem Gremium drei Alternativlösungen für eine Neuregelung der Kultur- und Veranstaltungsplakate vor.

 

1.    über Wechselrahmen an Lichtmasten über eine Ausschreibung und Vergabe an einen privaten Anbieter

2.    Beibehaltung der bisherigen Genehmigungspraxis, jedoch Erhöhung auf 1,00 €/ Plakata und Tag bzw. Ausschöpfung der Rahmengebühr und 10 € Kaution je Plakat sowie max. 400 € für etwaige Verstöße oder nachträgliche Beseitigung

3.    Zulassung der Plakatierung ausschließlich auf Litfaßsäulen und Großflächen und damit keine Sondergenehmigung von Plakatierungen mehr, ausgenommen Wahlplakate.

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass durch die Verwaltung ein Vorschlag zur Errichtung von Plakatwänden ausgearbeitet wurde. Heute gehe es lediglich darum, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, die Plakatierungsverordnung in eine bestimmte Richtung zu entwickeln. Eine Ausarbeitung werde dem Stadtrat dann ggf. nochmals vorgelegt.

 

Herr Porzner bittet um Zusendung der aktuellen Verordnung. Grundsätzlich sei er für eine Überarbeitung. Dies solle bitte in enger Abstimmung mit den Fraktionen geschehen. Herr Büschl bestätigt, dass dies im Bauausschuss erfolgt sei.

 

Frau OB Seidel möchte eine Meinungsäußerung des Gremiums, in welche Richtung die Verwaltung tätig werden soll.

 

Herr Meyer findet eine neue Regelung und dem damit verbundenen Aufwand für die Verwaltung nicht gerechtfertigt. Die bestehende Verordnung habe funktioniert, man solle nicht überregulieren. Ein demokratischer Wettstreit bei Wahlen soll durchaus auch im öffentlichen Raum sichtbar werden.

 

Herr Seiler hält die Plakatierung auf Großflächen für eine gute Lösung. Die heutige Vorstellung der Alternativlösungen müsse nochmals überdacht werden.

 

Herr Schalk stimmt den Aussagen von Herrn Meyer in dieser Sache vorbehaltlos zu. Er lehne jede Einschränkung der Wahlplakatierung im Sinne eines Demokratieverständnisses ab. Bei den gewerblichen Plakaten könne durchaus über eine Gebührenerhöhung nachgedacht werden, wenn diese den Aufwand nicht decken. Die Kosten von bis zu 70.000 € für die Errichtung von Plakatwänden stehen in keinem Verhältnis zu den erzielbaren Einnahmen und seien viel zu hoch.

 

Herr Bartusch pflichtet seinen beiden Vorrednern bei und spricht sich für das Beibehalten des bisherigen Systems aus.

 

Herr Kleinlein erläutert auf Nachfrage von Frau OB Seidel, dass sich der Stadtrat aufgrund der Gemeindeordnung mit einem in einer Bürgerversammlung gestellten Antrag innerhalb von 3 Monaten befassen, aber keinen positiven Beschluss fassen müsse.

 

Herr Forstmeier bittet darum, die Anträge gesplittet zu beschließen.

 

Frau OB Seidel erklärt, der Antrag aus der Bürgerversammlung beziehe sich nur auf die Wahlplakatierung, somit müsste auch nur darüber beraten werden. Eine Abstimmung zur Einschränkung von Veranstaltungsplakaten sei nicht erforderlich.


Beschlussvorschlag:

 

Frau OB Seidel stellt den Antrag aus der Bürgerversammlung zur Abstimmung, einen neuen Entwurf für eine Plakatierungsverordnung zu erstellen, der eine stringente und für alle Parteien allgemeingültige Plakatierung mit gebündelten Anschlagstafeln regelt.