Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.02.2015 SR/002/2015 |
Beschluss: | Mehrheitlich abgelehnt. |
Abstimmung: | Ja: 12, Nein: 25 |
Vorlage: | 31/001/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 148 KB | ||
Anschlagsverordnung Stadt Ansbach 22 KB | ||
Plakatierungsverordnung Oberstaufen 78 KB | ||
Plakattafel Oberstaufen 2 MB |
Frau OB Seidel erläutert den Sachverhalt und verweist auf
die Ausführungen im Bauausschuss vom 02.02.2015.
Herr Büschl verweist auf die Anmerkungen aus dem Bauausschuss, dass
bei Erlass einer neuen Plakatierungsverordnung nicht nur Wahlplakate, sondern
auch das Thema Kultur- und Veranstaltungsplakate mit aufgenommen werden sollte.
Er geht weiter auf
die Praxis in Sachen Wahlplakatierung ein. Die Sondernutzungsgebühren für
Kultur- und Veranstaltungsplakate seien seit 33 Jahren nicht erhöht worden.
Versuche einer Gebührenanpassung waren bislang nicht erfolgreich. Die bisher
verlangte Gebühr würde demnach keineswegs den Verwaltungsaufwand für diese
Genehmigungen und die damit einhergehenden Probleme decken. Er stellt dem
Gremium drei Alternativlösungen für eine Neuregelung der Kultur- und
Veranstaltungsplakate vor.
1.
über Wechselrahmen
an Lichtmasten über eine Ausschreibung und Vergabe an einen privaten Anbieter
2.
Beibehaltung
der bisherigen Genehmigungspraxis, jedoch Erhöhung auf 1,00 €/ Plakata und Tag bzw.
Ausschöpfung der Rahmengebühr und 10 € Kaution je Plakat sowie max. 400 € für
etwaige Verstöße oder nachträgliche Beseitigung
3.
Zulassung
der Plakatierung ausschließlich auf Litfaßsäulen und Großflächen und damit
keine Sondergenehmigung von Plakatierungen mehr, ausgenommen Wahlplakate.
Frau OB Seidel ergänzt, dass durch die Verwaltung ein
Vorschlag zur Errichtung von Plakatwänden ausgearbeitet wurde. Heute gehe es
lediglich darum, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, die
Plakatierungsverordnung in eine bestimmte Richtung zu entwickeln. Eine
Ausarbeitung werde dem Stadtrat dann ggf. nochmals vorgelegt.
Herr Porzner bittet um Zusendung der aktuellen
Verordnung. Grundsätzlich sei er für eine Überarbeitung. Dies solle bitte in
enger Abstimmung mit den Fraktionen geschehen. Herr Büschl bestätigt, dass dies
im Bauausschuss erfolgt sei.
Frau OB Seidel möchte eine Meinungsäußerung des Gremiums,
in welche Richtung die Verwaltung tätig werden soll.
Herr Meyer findet eine neue Regelung und dem damit verbundenen Aufwand für die
Verwaltung nicht gerechtfertigt. Die bestehende Verordnung habe funktioniert,
man solle nicht überregulieren. Ein demokratischer Wettstreit bei Wahlen soll
durchaus auch im öffentlichen Raum sichtbar werden.
Herr Seiler hält die Plakatierung auf Großflächen für
eine gute Lösung. Die heutige Vorstellung der Alternativlösungen müsse nochmals
überdacht werden.
Herr Schalk stimmt den Aussagen von Herrn Meyer in
dieser Sache vorbehaltlos zu. Er lehne jede Einschränkung der Wahlplakatierung
im Sinne eines Demokratieverständnisses ab. Bei den gewerblichen Plakaten könne
durchaus über eine Gebührenerhöhung nachgedacht werden, wenn diese den Aufwand
nicht decken. Die Kosten von bis zu 70.000 € für die Errichtung von
Plakatwänden stehen in keinem Verhältnis zu den erzielbaren Einnahmen und seien
viel zu hoch.
Herr Bartusch pflichtet seinen beiden Vorrednern bei und
spricht sich für das Beibehalten des bisherigen Systems aus.
Herr Kleinlein erläutert auf Nachfrage von Frau OB Seidel,
dass sich der Stadtrat aufgrund der Gemeindeordnung mit einem in einer
Bürgerversammlung gestellten Antrag innerhalb von 3 Monaten befassen, aber
keinen positiven Beschluss fassen müsse.
Herr Forstmeier bittet darum, die Anträge gesplittet zu
beschließen.
Frau OB Seidel erklärt, der Antrag aus der
Bürgerversammlung beziehe sich nur auf die Wahlplakatierung, somit müsste auch
nur darüber beraten werden. Eine Abstimmung zur Einschränkung von
Veranstaltungsplakaten sei nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Frau OB Seidel stellt den Antrag aus der Bürgerversammlung zur Abstimmung, einen neuen Entwurf für eine Plakatierungsverordnung zu erstellen, der eine stringente und für alle Parteien allgemeingültige Plakatierung mit gebündelten Anschlagstafeln regelt.