Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Deckblatt Nr. 30 zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. HE 12 für eine Teilfläche westlich des Brandlesweges
a) Bericht über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit i.S.d. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlegungsbeschluss)

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.07.2019   SR/006/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/010/2019 

Herr Büschl verweist auf den Sachvortrag im Bauausschuss am 24.06.2019 und die einstimmige Beschlussempfehlung.

 

Auf Nachfrage wird kein weiterer Sachvortrag gewünscht.


Beschluss:

 

Von den Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden wie vorgeschlagen im Bebauungsplan Nr. HE 12 „für einen Teilbereich westlich des Brandlesweges“ berücksichtigt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. HE 12 „für einen Teilbereich westlich des Brandlesweges“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.