Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes -PBefG; Taxitarifordnung -TTO-

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.07.2019   SR/006/2019 
Vorlage:  REF2/017/2019 

Herr Kleinlein verweist auf den Sachvortrag aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 25.06.2019. Hier habe es keine Beschlussempfehlung gegeben, der Tagesordnungspunkt wurde in die Fraktionen zurückverwiesen.

Strittig seien noch die Punkte der erstmaligen Einführung einer Anfahrtspauschale sowie die Erhöhung des Zuschlages für die Beförderung von im Rollstuhl sitzender Personen. Er erklärt die gewünschte Einführung der Anfahrtspauschale. Eine Anfahrtspauschale solle erhoben werden, für Fahrten, die nicht in der Kernstadt oder den direkt angrenzenden Ortsteilen Eyb, Pfaffengreuth, Hennenbach, Kammerforst, Neuses, Strüther Plateau, Weinbergplateau und Meinhardswinden beginnen, enden oder bei einer Fahrtdurchführung durchfahren werden. Anhand eines Planes verweist er auf den rotumrandeten Bereich, in dem es auch weiterhin keine Anfahrtsgebühr geben solle. Diese werde nur erhoben außerhalb der roten Umrandung. Eine Recherche in anderen Städten habe ergeben, dass diese Zonenpauschale nichts Ungewöhnliches sei. Die Ausgestaltung könne in verschiedenen Varianten vorgenommen werden.

 

Herr Meyer erklärt, ihm sei die Wahl der Zonen nicht verständlich. Im Süden sei diese sehr weit gegriffen, im Westen hingegen liege diese sehr nah an die Kernstadt.

 

Herr Kleinlein gibt die Aussage der Antragsteller weiter. Die Fahrten außerhalb des markierten Bereiches hätten zugenommen und der Anfahrtsweg stehe nicht im Verhältnis zum Endziel. Somit hätte sich die Zahl der sog. „Leerfahrten“ erhöht und könnten nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden.

 

Herr Meyer erwidert, dass er die Abgrenzung nicht nachvollziehen könnte. Vorstellbar sei ihm das Abgrenzen mit einem Radius. Die Bürger würden sich als Bürger der 1. und 2. Klasse sehen.

 

Anhand von Beispielen versucht Herr Kleinlein die Anfahrtspauschale zu erläutern.

 

Zur Beantragung der Erhöhung des Zuschlages für die Beförderung von im Rollstuhl sitzender Personen informiert Herr Kleinlein wie folgt. Die Übernahme der höheren Kosten, die im Regelfall vom Bezirk übernommen werden, sei an die vermögens- und einkommensabhängigen Voraussetzungen gebunden. Nach Rücksprache mit dem Bezirk könne festgestellt werden, dass keine Möglichkeit bestehe, Anspruchsberechtigte und /oder Nutzer zu erfassen. Jeder Einzelfall werde für sich betrachtet und zunächst vor allem hinsichtlich der Möglichkeit der Inanspruchnahme des ÖPNV trotz Behinderung geprüft und eine Erstattung nur bei Vorlage aller Voraussetzungen vorgenommen werden könnte. Zudem verweist er auf die umfangreiche Stellungnahme und Ablehnung des Antrages der städtischen Inklusionsbeauftragten, die jedem Stadtrat im Vorfeld der Sitzung erhalten habe.

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass auch sie die Klärung, wer nun eine Erstattung der Kosten für die Beförderung von Personen im Rollstuhl erhalte und wer nicht, als schwierig ansehe. Ein objektiver Maßstab für die Anfahrtspauschale wäre z.B. die Anfahrtsstrecke in Relation zu den gefahrenen Kilometern zu sehen. Den Bezug auf Ortsteile halte sie für kritisch. Sie schlägt vor, die Antragsteller zu bitten, für die beiden kritischen Punkte Anfahrtspauschale und Beförderung im Rollstuhl sitzender Personen eine annehmbare Regelung zu finden, die akzeptabel sei.

 

Herr Illig stellt fest, dass er nicht „im Verdacht stehe“ gegen Rollstuhlfahrer oder Behinderte zu sprechen. Aber er sei der Meinung, dass es nicht Aufgabe eines bestimmten Berufstandes sei, wirtschaftliche Nachteile zu haben, um Behinderte zu unterstützen. Die finanzielle Unterstützung behinderter Personen müsse durch den Bezirk erfolgen. Finanziell besser gestellte behinderte Personen könnten den Aufschlag auch selbst leisten.

 

Herr Meyer weist darauf hin, dass seine Fraktion ja signalisiert habe, der Erhöhung zu zustimmen. Kritisch sehe auch er die Anfahrtspauschale. Diese hätte Potential die Ortsteile zu spalten. Die Stadt müsse darauf achten, dass Mobilität für die finanziell und körperlich Schwächsten vorhanden sei. Auch auf Bezirksebene müsse diese Thematik angesprochen werden. Hier müsse die Stadt ein Signal senden, dass wir eine Stadt für alle seien und die Mobilität niemanden ausschließe.

 

Frau OB Seidel erneuert ihren Vorschlag, die Antragsteller zu bitten, die beiden strittigen Punkte nochmal zu überarbeiten, die Anfahrtspauschale nicht nach Ortsteilen, sondern allgemein nachvollziehbar für alle, zu betrachten und den Zuschlag für im Rollstuhl sitzende Personen zu überdenken z.B. in Relation zu den Großraumfahrzeugen.

 

Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.

 

Eine Beteiligung von Herrn Salinger an der Diskussion und Abstimmung war aufgrund persönlicher Beteiligung nicht möglich.