Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Rezatparkplatzes;
Einplanung zusätzlicher Mittel im Haushalt 2016 für den Abschluss der Kostenbeteiligungsvereinbarung mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA)

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.02.2015   HFWA/002/2015 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  40/003/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau OB Seidel führt einleitend aus, dass im gestrigen Bauausschuss zu dieser Thematik kein Beschluss gefasst wurde, sondern der Tagesordnungspunkt in die Fraktionen verwiesen wurde. Ein Grund hierfür sei, dass noch Informationsbedarf seitens der Fraktionen bestehe. Sie macht jedoch deutlich, dass die Stadt Ansbach um die Investitionen für den Hochwasserschutz nicht herumkomme, denn dies sei eine Frage der Sicherheit für die Innenstadt. Die Stadt Ansbach sei hier in der Pflicht. Es gehe jetzt darum, die Planung auf den Weg zu bringen.

 

Herr Schwarzbeck ergänzt, das Wasserwirtschaftsamt habe nunmehr einen aktualisierten Vereinbarungsentwurf zur Kostenbeteiligung für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Rezatparkplätze vorgelegt. Gegenüber dem Vorentwurf aus dem Jahr 2010 haben sich die Kosten deutlich erhöht. Dies sei u.a. auf allgemeine Preiserhöhungen und Anpassung von Massensätzen unter Berücksichtigung von neuen Erkenntnissen zurückzuführen.

 

Herr Porzner möchte wissen, ob es sich bei der Rezat um ein Gewässer der 1. oder 2. Ordnung handle. Seiner Meinung nach wäre bei einem Gewässer der 2. Ordnung der Freistaat Bayern in der Pflicht und nicht der Hochwasserschutz. Er möchte deshalb wissen, woraus eine Kostenbeteiligung von 50 % für die Stadt Ansbach resultiere?

 

Frau OB Seidel führt aus, dass diese Gesamtthematik vor ein paar Monaten mit Fachleuten im Umweltausschuss und Stadtrat ausführlich vorgestellt wurde. Es gebe einen Grundsatzbeschluss, in dem sich die Stadt Ansbach auf eine gemeinsame Planung mit dem Wasserwirtschaftsamt und auf eine hälftige Kostenteilung geeinigt habe.

 

Herr Seiler erinnert an den Stadtratsbeschluss vom 26.11.2013 hinsichtlich des weiteren Vorgehens und der Planungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern, der wie folgt laute:

 

„Der Vorentwurf des Hochwasserschutzkonzeptes soll in den Abschnitten 6 und 7 entlang der Altstadt zur Ausführungsreife geplant werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Planungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern abzuschließen, dessen Inhalt u.a. vorsieht, ein VOF-Verfahren durchzuführen, um ein Ingenierbüro für die Planung der auszuführenden Leistungen zu beauftragen.

Dafür sind im Haushalt 2014 30.000 € und im Folgehaushalt 150.000 € als Verpflichtungsermächtigung einzustellen.“

 

Herr Seiler ergänzt, von einer Kostenteilung 50:50 sei in dem damaligen Beschluss nichts enthalten.

 

Herr Hüttinger erklärt, seiner Kenntnis nach habe der Freistaat Bayern in einem Programm festgelegt, dass dieser bei Hochwasserschutzmaßnahmen grundsätzlich 50 % der Kosten übernehme. Er sehe es zudem als notwendig an, dass bei Abschluss einer Vereinbarung mit dem Wasserwirtschaftsamt die Fraktionen involviert werden. Außerdem müssen gestalterische Vorgaben beachtet werden. Auch wünsche die BAP natürlich die Erhaltung der Grünbereiche.

 

Frau Dr. von Blohn erinnert daran, dass allgemein bekannt sei, dass der Rezatparkplatz stark sanierungsbedürftig ist. Ihrer Meinung nach wäre es sinnvoll, die Gesamtmaßnahme noch einmal zu betrachten, um zum einen doppelte Kosten zu vermeiden und zum anderen die Synergieeffekte zu nutzen.

 

Frau OB Seidel erwidert, dass man selbstverständlich Hochwasserschutzmaßnahmen und Sanierung Rezatparkplatz aufeinander abstimme. Zu der gesamten Thematik könne das Baureferat gezielter Auskunft geben. Herr Büschl werde im nächsten Stadtrat detailliert berichten und noch offene Fragen gerne beantworten.