Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.06.2019 BA/006/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/023/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 31 KB |
Herr Schubert
stellt den nachstehenden Sachverhalt vor.
Die
Gutachterausschussverordnung (BayGaV) regelt in § 2 die Zusammensetzung des
Gutachterausschusses. Entsprechend § 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 und 2 BayGaV
müssen für den im Bereich der kreisfreien Stadt Ansbach gebildeten
Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Vorsitzende und mindestens zwei
Stellvertreter Bedienstete der Stadt Ansbach sein.
Die Bestellung von
Herrn Christian Raith als Vorsitzender des Gutachterausschusses läuft am
27.07.2019 ab.
Ferner muss gemäß §
2 Abs. 4 BayGaV u. a. ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde dem
Gutachterausschuss angehören. Für diese Person wird vorsorglich ein
Stellvertreter berufen.
Die Berufung von Frau
StAF Elisabeth Beck als stellvertretendes Mitglied des Finanzamtes läuft
zum 30.06.2019 aus. Frau Beck hat ihren aktiven Dienst im Finanzamt Ansbach
bereits zum 01.05.2019 beendet. Aufgrund des unmittelbar bevorstehenden Ablaufs
der Berufung wird von einer Abberufung gemäß § 5 Abs. 2 BayGaV abgesehen.
Mit Schreiben vom
09.05.2019 schlägt das Bayerische Landesamt für Steuern als neue
Stellvertreterin für das Finanzamt Ansbach Frau StAF Karin Franke vor.
Die Amtszeit für
Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beträgt vier Jahre.
Die Gutachter werden von der Kreisverwaltungsbehörde berufen. Die Berufung kann
wiederholt werden (vgl. § 3 BayGaV).
Beschluss:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Herr
Vermessungstechniker Christian Raith wird auf weitere vier Jahre zum
Vorsitzenden des Gutachterausschusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV berufen.
Frau Steueramtsfrau Karin
Franke wird auf Vorschlag des Bayerischen Landesamtes für Steuern neu auf vier Jahre
als stellvertretende Gutachterin des Finanzamtes nach § 2 Abs. 4 BayGaV
berufen.