Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: 1. Nachtrag zum Entwässerungsvertrag zwischen awean und der Stadt Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.02.2015   HFWA/002/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/002/2015 

Herr Schwarzbeck führt aus, dass zur Regelung des Straßenentwässerungsanteils zwischen awean und der Stadt Ansbach im Jahr 2011 ein gemeinsamer Entwässerungsvertrag geschlossen wurde. Dieser Vertrag enthielt eine Verlängerungsklausel, so dass die Stadt Ansbach somit nicht vertragslos gewesen wäre. Awean habe jedoch um einen Nachtrag gebeten. Deshalb werde nun ein 1. Nachtrag über die Anpassung der Kosten für die Straßenentwässerung vorgelegt. Die Kosten werden entsprechend einer Gebührenkalkulation der awean errechnet und damit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Demnach werden 2015 für die Entwässerung 931.000 € fällig, gegenüber 1,022 Mio. €, die noch 2014 zu zahlen gewesen sind. 2016 werden dann 984.000 € und 2017 1,019 Mio. € fällig. 2018 steigen die Gebühren auf 1,040 Mio. €. Der geringfügige Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass ab dem Kalenderjahr 2015 das Verhältnis von Schmutz- zu Niederschlagswasser neu berechnet wurde. Bisher wurden die Kosten im Verhältnis 70:30 abgerechnet, nunmehr 72:28. Deshalb sei für die Ableitung des Niederschlags künftig etwas weniger zu zahlen.

 

Auf die Frage von Herrn Meyer warum ab 2017 wieder ein Anstieg zu verzeichnen sei, antwortet Herr Schwarzbeck, dies sei bedingt durch kalkulatorische Kosten für Investitionen wie etwa den Stauraumkanal unter der Promenade. Diese Projekte würden nun Zug um Zug abgeschrieben.

 

Der Haushaltsansatz 2015 sowie die Ausgaben der Finanzplanungsjahre 2016 bis 2018 wurden entsprechend der oben genannten Gebührenkalkulation festgesetzt bzw. eingeplant.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der 1. Nachtrag zum Entwässerungsvertrag vom 06./07.12.2011 zwischen awean und der Stadt Ansbach in der Fassung vom 16.01.2015 (siehe Anlage) wird beschlossen. Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.