Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes -PBefG; Taxitarifordnung -TTO-

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.06.2019   HFWA/006/2019 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  REF2/017/2019 

Herr Kleinlein berichtet, dass die Taxivereinigung Ansbach e. V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Hans Ebert, die Taxiunternehmer Ansbach e. V., vertreten durch die 1. Vorsitzende Cornelia Schürrlein, sowie drei nicht organisierte Konzessionsinhaber mit Schreiben vom 24.05.2018, 09.06.2018 und 14.06.2018 eine Erhöhung des derzeit geltenden Taxitarifs wie folgt beantragt haben:

 

1.         Tag - Tarif - Erhöhung um durchschnittlich 9 %.

 

2.        Nacht-, Sonn- und Feiertag (NSF) – Tarif - Erhöhung um durchschnittlich 8,3 %.

 

3.         Die Grundtaxe soll von 2,70 auf 3,30 € erhöht werden.

 

4.         Der Mindestfahrpreis soll von 2,90 € auf 3,50 € angehoben werden.

 

5.         Der Preis für die Wartezeit soll von 24,-- € auf 30,-- € pro Stunde erhöht werden.

 

Diese Änderungen sollen an allen Tagen unabhängig von der Uhrzeit gelten.

Die Kilometerpreise und der Kombi-Zuschlag sollen unverändert beibehalten werden.

 

6.         Der Zuschlag für Großraumfahrzeuge (5-6 Personen) soll von 4,-- € auf 5,-- € angehoben werden.

 

7.         Der Zuschlag für Großraumfahrzeuge (7-8 Personen) soll von 4,-- € auf 7,50 € erhöht werden.

 

8.         Der Zuschlag für die Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Personen in einem entsprechenden Fahrzeug soll von 4,-- € auf 7,50 € erhöht werden.

 

9.         Zusätzlich wird die Einführung einer Anfahrtspauschale beantragt i. H. v. 5,-- € für Fahrten, die nicht in der Kernstadt von Ansbach oder den direkt angrenzenden Ortsteilen Eyb, Pfaffengreuth, Hennenbach, Kammerforst, Neuses, Strüther Plateau, Weinbergplateau und Meinhardswinden beginnen, enden, oder bei Fahrtdurchführung durchfahren werden.

 

Sämtliche Zuschläge und die Anfahrtspauschale müssen auf dem Taxameter angezeigt werden.

 

Begründet wird der Erhöhungsantrag mit wirtschaftlichen Zwängen, die im Wesentlichen aus den erhöhten Kosten im geschäftlichen und privaten Bereich seit der letzten Erhöhung im Oktober 2015 resultieren. Darüber hinaus sei es derzeit kaum möglich, Fahrpersonal einzustellen, da bei den derzeit zu erzielenden Erlösen ein für Bewerber interessanter Lohn nicht bezahlt werden kann. Bei dem momentanen Personalstand sei es unmöglich, für einen 24-Stunden-Betrieb stets die ausreichende Anzahl an Fahrzeugen bereit zu halten.

 

Die Einführung der Anfahrtspauschale i. H. v. 5,00 € wird wie folgt begründet: die

Fahrten zwischen weiter entfernten Ortsteilen haben zugenommen, können aber bislang nicht kostendeckend durchgeführt werden.

Der beantragte Tarif führt zu einer stärkeren Preiserhöhung bei Kurzfahrten. Dies ist nötig, weil die derzeitigen Erlöse für Kurzfahrten nicht kostendeckend sind. Für Abholfahrten nach vorheriger Wartezeit am Taxistand werden 30 Minuten und mehr benötigt - bei geringem Umsatz.

 

Auch nach einer Erhöhung im beantragten Ausmaß sei der Taxitarif im Vergleich zu umliegenden Städten und Landkreisen im mittleren Bereich zu sehen.

 

Die nach § 39 Abs. 2 PBefG erforderlich Überprüfung der Beförderungsentgelte, ob diese der wirtschaftlichen Entwicklung angemessen sind und mit den öffentlichen Verkehrsinteressen im Einklang stehen, ergibt folgendes Ergebnis:

 

Zur Ermittlung des Umfangs einer Durchschnittsfahrt der Ansbacher Taxifahrer wurden vor Jahren über einen Zeitraum von mehreren Monaten sämtliche Fahrtaufträge aufgelistet. Die Auswertung der damals vorgelegten Unterlagen ergab, dass in Ansbach die Durchschnittsfahrt mit 3 Besetztkilometern und 3 Minuten Wartezeit als Grundlage anzusetzen ist. Dieser Ansatz ist auch heute noch gültig und wird von der Taxivereinigung Ansbach e.V. ebenfalls als Berechnungsgrundlage herangezogen. Dies ergibt sich aus dem Absatz 3 des vorliegenden Erhöhungsantrags.

Unter Zugrundelegung dieser ortsspezifischen Verhältnisse wird deshalb als Berechnungsgrundlage des neuen Fahrtpreises von einer Durchschnittsfahrt mit 3 Besetztkilometern und 3 Minuten Wartezeit ausgegangen.

 

Das gemäß § 51 Abs. 3 i.V. mit § 14 Abs. 2 PBefG durchgeführte Anhörverfahren ergibt folgendes Ergebnis: Von der IHK Nürnberg, vom Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht München, vom Landesverband Bayer. Taxi- und Mietwagenunternehmer München, von der Gewerkschaft verd.i und von den drei nicht organisierten Taxiunternehmern wurden keine Bedenken gegen die geplante Erhöhung vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 26.08.2018 teilten 4 Taxiunternehmer, die insgesamt 8 von 11 Fahrzeugen der Taxiunternehmer Ansbach e. V. und damit 25% aller Taxen in Ansbach repräsentieren, mit, die geplante Erhöhung in ihrer Gesamtheit für falsch zu erachten.

Sie begründeten ihre Auffassung wie folgt:

- die geplante Erhöhung ist weder notwendig noch geeignet, um zusätzliche Fahrer zu akquirieren. Viele Fahrzeuge wären bereits jetzt doppelt besetzt.

- die Preiserhöhung bei Kurzfahrten würde auch weitere Fahrten betreffen.

- durch die Erhöhung würden sich auch AST und LBT verteuern.

 

Die geplante Erhöhung würde deshalb nicht zu Mehreinnahmen der Taxiunternehmer führen, es sei vielmehr zu erwarten, dass sich durch die Erhöhung die Gesamtzahl der Fahrten rückläufig entwickeln würde und somit keine Mehreinnahmen entstehen würden.

 

Als dringend notwendig wurden jedoch damals bezeichnet:

- die Erhöhung des Zuschlags für Großraumfahrzeuge von 4 EUR auf 5 EUR

- die Einführung der Anfahrtspauschale in Höhe von 5 EUR für weiter entfernte Ortsteile und

- die Erhöhung der Wartezeitgebühr von 24 EUR auf 30 EUR.

Diese Bestandteile der geplanten Tariferhöhung sollten auf jeden Fall umgesetzt werden – nicht jedoch die Tariferhöhung im Ganzen.

 

Auf Grund dieser nachvollziehbaren Argumente gegen die Tariferhöhung, die zudem auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs von Vertretern der Antragsteller bei Oberbürgermeisterin Seidel nicht widerlegt werden konnten, wurde der Antrag auf Tariferhöhung bislang nicht zur Abstimmung gestellt - dies vor allem im Hinblick auf die Sorge, die Tariferhöhung könne zu einem Rückgang der Taxifahren resultierend aus einer geringeren Akzeptanz beim Bürger führen. Zudem gestaltete sich das Preisgefüge der oben zum Vergleich angeführten Städte und Landkreise zum damaligen Zeitpunkt derart, dass eine Erhöhung des Tarifs als nicht zwingend notwendig erschien. Zwischenzeitlich fanden jedoch weitere Tarifsteigerungen statt, zuletzt durch den Landkreis Ansbach im April 2019 auf den oben dargestellten Tarif, wonach sich nun die Taxitarife im Stadtgebiet Ansbach am unteren Ende der vergleichsweise aufgestellten Betrachtung wiederfinden.

 

Unter Beachtung der Ansbacher Verhältnisse, vergleichbarer Tarifentwicklungen, der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, der zum 01.01.2015 erfolgten Einführung des Mindestlohns, der positiven Stellungnahmen sowie der vorstehenden Ausführungen und der Tatsache, dass seit Oktober 2015 keine Tariferhöhung mehr erfolgte, erscheint die vorgeschlagene Anhebung des Taxitarifs inkl. der Einführung einer Anfahrtspauschale i. H. v. 5,-- € für Fahrten, die nicht in der Kernstadt von Ansbach oder den direkt angrenzenden Ortsteilen Eyb, Pfaffengreuth, Hennenbach, Kammerforst, Neuses, Strüther Plateau, Weinbergplateau und Meinhardswinden beginnen, enden, oder bei Fahrtdurchführung durchfahren werden trotz der gegenteiligen Auffassung noch vertretbar.

 

Herr Schildbach teilt mit, dass er die Erhöhung nicht mittrage. Erstens sei der Zuschlag für die Beförderung für im Rollstuhl sitzende Personen zu hoch und zweitens störe ihn die Anfahrtspauschale für die Außenorte. Die Tariferhöhung sei nicht zumutbar, denn man bestrafe die Leute dort doppelt, durch das magere Fahrgastangebot und durch den höheren Tarif. Er würde der Erhöhung ohne die Punkte 8 und 9 zustimmen.

 

Herr Hüttinger sagt, er schließe sich den Ausführungen von Herrn Schildbach an. Ein Rollstuhlfahrer soll nicht mehr bezahlen müssen als für ein Großraumtaxi. Auch Bewohner der Ortsteile sollen nicht bestraft werden. Er würde zusätzlich auch den Punkt 7 noch reduzieren.

 

Herr Jakobs weist darauf hin, dass es den Behindertenfahrdienst des Bezirks gebe. Dieser übernehme den Fahrdienst und die Ansbacher Taxiunternehmer seien da mit dabei.

 

Herr Schildbach weist darauf hin, dass sich das Bundesteilhabegesetz demnächst verändern wird und man noch nicht wisse, welche Maßnahmen sich dann ändern werden.

 

Frau Dr. von Blohn bestätigt die Auskunft von Herrn Jakobs. Es seien Mittel für Behinderte vorhanden. Mit dem Berechtigungsschein kann man genehmigte Kilometer fahren. Die Information über diese Möglichkeiten müsse nur weiterverbreitet werden.

 

Herr Sauerhöfer teilt mit, dass die CSU der Erhöhung wie vorgeschlagen zustimmen wird, gleichzeitig aber um eine deutliche Serviceverbesserung der Taxiunternehmer bitten. Vor allem in der Nacht müsse sich einiges tun, die Wartezeiten seien zu lang und es seien zu wenige Taxis verfügbar.

 

Frau OB Seidel schließt sich der Meinung an, dass man den Service verbessern müsse. Die Resonanz durch die Bürger sei oft immer noch negativ. Sie sehe vor allem die Anfahrtspauschale für die Ortsteile kritisch.

 

Herr Schaudig bittet um einen Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung für die Stadtratssitzung.

 

Herr Porzner schlägt vor, den Punkt in die Fraktionen zu verweisen und dann im Stradtrat wieder zu behandeln.

 

Hiermit besteht Einverständnis