Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.06.2019 BA/006/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 31/024/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 134 KB |
Frau OB Seidel merkt eingangs an, dass durch die nun vorgesehene Planung mögliche zukünftige Entwicklungen abgesichert seien und so auf lange Sicht hohe Kosten, die durch eine nachträgliche Aufstockung des Gebäudes anfallen würden, vermieden werden können.
Herr Hildner stellt den nachstehenden Sachverhalt anhand einer digitalen Präsentation vor.
Zum Neubau der Kindertagesstätte an der Akazienstraße war bereits im Grundsatz der Entwurf des Architekturbüros Hirsch-Architekten beraten worden. Inzwischen wurde die Genehmigungsplanung eingereicht.
Die Kosten
für den Neubau belaufen sich, auf Basis der Kostenberechnung des
Architekturbüros, auf insgesamt 2.540.000 € (inkl. Nebenkosten, ohne
Grundstückskosten). Der öffentliche Auftraggeber ist bei der ordnungsgemäßen
Ermittlung des Finanzierungsbedarfs gehalten, einen Sicherheitsaufschlag auf
das Ergebnis der sorgfältig geschätzten Kosten vorzunehmen; der
Finanzierungsbedarf beträgt somit nach derzeitigem Stand rund 2.800.000,- €.
Im
mittelfristigen Finanzplan ist bereits die kalkulierte Summe von 2.600.00 €
eingeplant - hiervon 1.210.000 € als Haushaltsansatz im Jahr 2019.
Die beschlossene Mehrfachnutzung des Mehrzweckraumes ist in die vorliegende Planung aufgenommen und umgesetzt worden ohne die Funktionsfähigkeit des Kindergartens einzuschränken. Mit dem separaten Zugang an der Ostseite, der Möglichkeit, eine Toilettenanlage zu nutzen und der Abtrennung zum eigentlichen Kindergarten- / -krippenbereich sind die Voraussetzungen gegeben, den definierten Teil des Neubaus auch einer nachgelagerten Nutzung zuzuführen.
In der Stadtratssitzung am 26.Februar 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die statisch bedingten Mehrkosten für die Möglichkeit der Aufstockung zu benennen. Darüber sollte erneut beraten und beschlossen werden. Die damals grob genannten Zusatzkosten von annähernd 50.000 € können inzwischen bestätigt werden.
Mit diesen Kosten wären eine erweiterte Fundierung, eine engere (oder eine größer dimensionierte) Stützenstellung im Holzrahmenbau abgedeckt und eine erhöhte Verkehrslast für die Dachdecke erfasst. Nicht abgedeckt sind damit jedoch die Vorhaltung einer erhöhten Heizlast (größere Dimensionierung der Heizungsanlage) für ein zweistöckiges Gebäude und etwaige Vorkehrungen für eine Aufstockung (kein Platzhalter für die Vertikalerschließung - Aufzug - eingeplant).
Im Zusammenhang mit Umplanungen muss beachtet werden, dass Förderanträge im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 spätestens am 31.08.2019 der Regierung von Mittelfranken vorliegen müssen.
In der anschließenden Aussprache wird:
Herr Hildner antwortet, dass ein Flachdach, welches auch begrünt werden solle, geplant sei. Eine PV-Anlage sei für ein Flachdach auch in Kombination mit dem Gründach geeignet.
Frau OB Seidel sagt eine Prüfung bezüglich der Einplanung einer PV-Anlage zu.
Herr Hildner merkt an, dass dies, im Falle der Aufstockung, über einen Anbau zwischen den Parkplätzen, oder auf der Westseite des Gebäudes grundsätzlich möglich sei.
Frau OB Seidel merkt an, dass der Neubau so unabhängig genutzt werden könne.
Bezüglich der Trägerschaft gibt Frau Seidel bekannt, dass mehrere Interessenten vorhanden seien, weshalb keine freihändige Vergabe erfolgen könne. Es stehe nun ein Interessensbekundungsverfahren im Raum.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die zusätzlichen Mittel in Höhe von 50.000 € für den statischen Mehraufwand zur Möglichkeit der Aufstockung bereit zu stellen.