Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.06.2019 BA/006/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/020/2019 |
Herr Schubert erläutert den nachstehenden Sachverhalt.
Im Zuge der ersten Anfragen zum Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“, das vom Stadtrat am 4. Dezember 2018 einstimmig beschlossen wurde, ergab sich bezüglich der Mindestzuschüsse sowohl bei den Dachbegrünungs- als auch Fassadenbegrünungsmaßnahmen ein zu hoch angesetzter Wert. Dieser liegt bei 500 Euro je Maßnahme für eine Dachbegrünung bzw. bei den Fassadenbegrünungen bei 1.500 €, 2.500 € und 3.500 €. Ein Drittel der entstehenden Kosten sollen gefördert werden. Hierdurch würde die festgelegte Mindestfläche von 10 Quadratmetern deutlich überschritten, was zu einem Plausibilitätsverlust führt. Aus diesem Grund wurden die Mindestzuschüsse (auch für die Fassadenbegrünungen) an die festgelegte Mindestfläche von 10 Quadratmetern und die Fördersätze angepasst. Dies führt dazu, dass auch kleinere Maßnahmen (wie die Begrünung eines Carports o.ä.) förderfähig werden.
Aufgrund der signifikanten Reduzierung der Mindestzuschüsse im Bereich von 50 % – ca. 92 % kommen die Antragsteller deutlich schneller in den Genuss einer Förderung, so dass das Ziel des Förderprogramms besser erreicht werden kann.
Beispiel
Eine synoptische Darstellung ist im Anhang zu finden.
In der anschließenden Aussprache wird:
Herr Schubert antwortet, dass der nötige Erklärungsaufwand umfangreicher wäre.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Plenum, der Änderung der Richtlinien der Stadt Ansbach für ein Dach- und Fassadenbegrünungsprogramm zuzustimmen.