Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Abschluss von Vereinbarungen über die Höhe der Kosten nach § 77 SGB VIII; Beteiligung des JHA

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.07.2019   JHA/002/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/014/2019 

Herr Nießlein verweist auf die Sitzungsvorlage und die Übersicht über Verträge mit Leistungserbringern. Werden Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, so sind Vereinbarungen über die Höhe der Kosten der Inanspruchnahme zwischen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe anzustreben (§ 77 SGB VIII). Die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen wurden bislang mit den Leistungserbringern über das Amt für Familie und Jugend vorbereitet und über Referat 1 an Frau OB Seidel mit der Bitte um Unterzeichnung der Vereinbarungen weitergeleitet

 

Aktuell laufen derzeit 47 Verträge. Im Prüfbericht des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes wird darauf hingewiesen, dass Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII allgemeingültige Regelungen über die Höhe bzw. den Umfang der vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe anerkannten Leistungen enthalten. Ferner werden die generellen Voraussetzungen und das Verfahren zur Kostenübernahme geregelt. Sie gelten stets für eine unbekannte Anzahl von Einzelfällen. Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband geht daher davon aus, dass der vollzogene Abschluss von inhaltlich identischen Qualitäts-, Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit verschiedenen privatgewerblichen Anbietern und freien Träger der Jugendhilfe auch im Hinblick auf das voraussichtliche Finanzvolumen nicht mehr als laufende Angelegenheiten i.S. von Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO angesehen werden kann.

 

Die Vereinbarungen wären daher dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung und Genehmigung vorzulegen. Nachdem der Jugendhilfeausschuss nur dreimal jährlich tagt und die laufenden Verwaltungsgeschäfte aufrechterhalten werden müssen, sollte an dem bisherigen Verfahren aber nichts geändert werden. Der JHA wird dazu im Gegenzug einmal jährlich über den aktuellen Stand der vorhandenen Vereinbarungen und der Ausgaben informiert.

 

Frau OB Seidel erläutert ergänzend, dass neue Vereinbarungen in der Regel durch das Fachamt und dem zuständigen Juristen geprüft werden, bevor diese ihr zur Unterschrift vorgelegt werden.


Beschluss:

 

Es wird empfohlen, dass der JHA Frau Oberbürgermeisterin Carda Seidel ermächtigt, bezüglich des Abschlusses von Vereinbarungen mit privatgewerblichen Anbietern und freien Trägern der Jugendhilfe weiterhin wie bisher zu verfahren. Im Gegenzug dazu wird der Jugendhilfeausschuss einmal jährlich über den aktuellen Stand der vorhandenen Vereinbarungen und der Ausgaben informiert.