Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Einsatz von Honorarkräften für ambulante Hilfen zur Erziehung; Angemessene Erhöhung der Honorarsätze

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.07.2019   JHA/002/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/013/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Kilian verweist auf die Sitzungsvorlage und erklärt diese ausführlicher. Derzeit sind 4 Honorarkräfte beim Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach zur Durchführung ambulanter Maßnahmen eingesetzt. Davon ist eine Honorarkraft eine Studentin. Mit diesen Honorarkräften werden Vereinbarungen geschlossen, in denen auch die Höhe des Honorars festgelegt wird. Letztmals wurden die Honorarsätze zum 01.01.2015 angehoben. Von den Betroffenen ist nunmehr der Wunsch geäußert worden, die Sätze erneut zu erhöhen.

 

Aktuell zahlt das Kreisjugendamt Neustadt Aisch/Bad Windsheim pro Stunde zwischen 27,00 € und 36,00 €. Die Fahrtkosten werden zusätzlich erstattet. Die Stundensätze des Kreisjugendamtes Ansbach liegen zwischen 30,00 € und 37,00 €. Von der Stadt Ansbach erhalten die Honorarkräfte bislang einen Zuschlag von 30 % auf den Stundensatz, womit dann sämtliche Fahrtkosten und Nebentätigkeiten abgegolten sind. Diese Zusatzberechnung sollte zukünftig aus Verwaltungsvereinfachungsgründen entfallen.

 

Es ist notwendig die Stundensätze der Honorarkräfte, die für ambulante Leistungen der Jugendhilfe eingesetzt werden, zu erhöhen, um gute Kräfte halten zu können. Außerdem ist der Einsatz von Honorarkräften wesentlich kostengünstiger als der Einsatz von eigenem Fachpersonal oder von Fachpersonal externer Leistungsanbieter. Um Konkurrenzsituationen zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass das Entgelt bei der Stadt Ansbach für erbrachte Leistungen eine ähnliche Höhe wie außerhalb Ansbachs hat.

 

Herr Höhn hat grundsätzlich nichts gegen eine Erhöhung der Stundensätze für Honorarkräfte einzuwenden. Er hält jedoch den Einsatz von Studenten für bedenklich.

 

Frau Freitag erklärt, dass der Einsatz dieser Studentin eine absolute Ausnahme darstellt. Gewöhnlich sind Honorarkräfte Sozialpädagogen oder Erzieher/innen im Einsatz.

 

Auf Nachfrage führt Frau Kilian weiter aus, dass alle Honorarverträge u.a. auch durch das Personalamt überprüft werden (Scheinselbständigkeit).


Beschluss:

 

Es wird empfohlen, die Stundensätze für Honorarkräfte, die für ambulante

Leistungen der Jugendhilfe eingesetzt werden, angemessen zu erhöhen. Es wird daher empfohlen, die Stundensätze der 3 Kategorien ab 01.09.2019 wie folgt anzuheben:

 

Kat. I:            44,00 €

Kat. II:            40,00 €

Kat. III:           36,00 €