Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.05.2019 SR/005/2019 |
Vorlage: | REF1/023/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 91 KB | ||
Antrag SPD v. 25.2.19 36 KB |
Herr Kleinlein
berichtet, dass die SPD mit Antrag vom 25.2.2019 beantragt, dass „sämtliche
Informationen“ im Ratsinformationssystem für den Stadtrat zur Verfügung
gestellt werden. Hierzu sollen sämtliche Informationen aus den Arbeitskreisen
sowie aus nichtöffentlichen Sitzungen der Stadtratsgremien zählen.
Zu diesem Antrag
wurde eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten eingeholt. Hierin teilt
dieser mit, dass seine letzte ablehnende Stellungnahme 2016 noch auf Grundlage
des Bayer. Datenschutzgesetzes erging, nunmehr jedoch die
Datenschutz-Grundverordnung vom 25.2.2018 gelte, welche eine neue Rechtslage
ergeben habe, die an den Datenschutz noch höhere Anforderungen stelle.
Das Persönlichkeitsrecht
gehe vor das Informationsrecht. Das gleich gelte auch für die nichtöffentlichen
Niederschriften. Diese dürfen nicht im RIS zur Verfügung gestellt werden. Außerdem
sollten Geheimhaltungsunterlagen die Räume der Stadt Ansbach nicht verlassen. Eine
Ablichtung sei mit einer Veröffentlichung gleich zu stellen und ist daher als
unzulässig zu betrachten.
Der
Datenschutzbeauftragte komme deshalb zu folgender Empfehlung:
„Um den Datenschutz
und die Datensicherheit nicht zu gefährden und möglichen Schaden vom
Verantwortlichen (Stadt Ansbach) abzuwenden, wird vom behördlichen
Datenschutzbeauftragten empfohlen, keine Tagesordnungen mit sensiblen Inhalten
(nichtöffentliche Unterlagen) im RIS bereitzustellen.“
Zum Punkt
„Informationen aus den Arbeitskreisen“ führt Herr Kleinlein aus, dass es sich
um verwaltungsinterne Arbeitsabläufe und –gruppen handle. Diese vorbereitenden
Gremien nehmen keine eigenen Beschlüsse vor, sondern leisten Vorarbeit.
Hinsichtlich der Einstellung und Öffentlichkeit dieser Protokolle sei es so,
dass an diesen Arbeitskreisen verschiedene, wechselnde Personen von diversen
externen Institutionen teilnehmen. Diese müssten sich jedes Mal individuell mit
der zur Verfügung Stellung der Protokolle einverstanden erklären. Dies sei ein
großer Aufwand.
Frau OB Seidel
ergänzt, dass die Verwaltung aus den genannten Gründen vorschlägt den Antrag
abzulehnen und dafür die in die AKs entsandten Fraktionsmitglieder darum
bitten, ihre entsendenden Fraktionsvorsitzenden informieren zu dürfen.
Herr Porzner
erklärt zu seinem Antrag, dass es darum gehe, dass die Stadträte ehrenamtlich
tätig und auf Informationen angewiesen seien. Die Qualität der Entscheidungen
hänge von der Qualität der Informationen ab. In anderen Städten scheinen die
Bedenken des Datenschutzbeauftragten nicht so groß zu sein. Vor allem was die Arbeitskreise
betreffe. Der Stadtrat habe nicht die Möglichkeit, immer alle Informationen
parat zu haben. Oft müssen nichtöffentliche Entscheidungen ohne Vorinformationen
getroffen werden. Teilweise habe der Stadtrat auch erst nach Vertragsabschluss in
der nächsten Sitzung Informationen erhalten. Außerdem möchte er schneller die
Protokolle erhalten.
Frau OB Seidel
erinnert daran, dass es im Antrag darum gehe, ob man nichtöffentliche Unterlagen
in das RIS einstellen dürfe. Der Datenschutzbeauftragte hat sich hier ganz klar
ausgesprochen. Etwas Anderes könne die Verwaltung dann leider nicht dazu sagen.
Sie appelliert daher im fraktionsinternen Austausch über die Ergebnisse aus den
Fachgremien und Arbeitskreisen zu informieren. Schließlich hätten die Fraktionen
ja ganz bewusst ihre Mitglieder in den jeweiligen AK gesandt und dann solle
dieser auch in den Fraktionen berichten.
Herr Schalk sagt,
dass das Thema mit den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen ja verständlich und
auch so ok sei. Aber das Thema vorbereitende Arbeitskreise und –gruppen könne
er nicht nachvollziehen. Wenn der Teilnehmer das Protokoll bekommen kann und es
möglich sei, dass er dieses auch seinem Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung
stelle, sollte es eigentlich auch kein Problem sein, dass alle Mitglieder des Stadtrates
dieses zur Information per E-Mail erhalten können.
Herr Kleinlein
erläutert zum Hintergrund, dass es bei den NÖ-Sitzungen neben dem Aspekt der
Geheimhaltung auch darum gehe, dass sich das einzelne Stadtratsmitglied unbeobachtet
äußern kann. Dies übertragen auf die Arbeitskreise bedeute, dass sich nicht nur
die Politiker und die Verwaltung, sondern vor allem auch die externen
Mitglieder, wie beispielsweise Lehrer oder Mitarbeiter von Rettungsdiensten,
frei äußern können. Man habe die Befürchtung, dass dies nicht mehr geschehe,
wenn das Protokoll veröffentlicht werden, in dem die Namen stehen, da externe
Personen eben keine Politiker und deshalb mit Äußerungen oftmals noch
vorsichtiger seien.
Herr Schalk
entgegnet, dass er verstehe, dass die Protokolle nicht öffentlich gemacht
werden. Aber man könne sie ja dem Stadtrat zur Verfügung stellen.
Herr Kleinlein
sagt, dass das hinsichtlich des Ergebnisses kein Problem sei, aber eben bzgl.
der Namen.
Herr Schalk schlägt
vor, dann eben ein Ergebnisprotokoll zu führen. Es gehe auch nur um die AKs,
die vorbereitend für den Stadtrat tätig seien. Über den vorbereitenden
Charakter könne z.B. Frau OB Seidel entscheiden.
Herr Stephan sagt,
dass die Aussagen des Datenschutzbeauftragten deutlich und klar seien und sogar
von der Aufsichtsbehörde bestätigt wurden. Er zitiert den Bundesdatenschutzbeauftragten,
der sagte, dass die Zeit der Verantwortungslosigkeit vorbei sei und die Kommunen
hier vorbildlich sein müssen. Wenn man dies ganz genau nehmen, müssten die Stadträte
auch von der Stadt zur Verfügung gestellte Endgeräte bekommen, da privates und
dienstliches nicht vermischt werden darf. Was ist wenn eine Kontrolle nach
Hause komme? Und was ist mit Personalangelegenheiten – die Fraktionsvorsitzenden
bekommen die Pakete mit allen Unterlagen bis nach Hause geliefert. Alle Stadträte
bekommen eine Aufwandsentschädigung, dafür kann man als Stadtrat einmal im
Monat zur Verwaltung gehen und die Protokolle und Vorlagen einsehen. Es gehe
ihm zu weit, dass es so dargestellt werde als befänden sich die Stadträte „im
Tal der Ahnungslosen“, denn dies sei nicht so, man bekomme alle Informationen
die man brauche.
Herr Illig sagt,
dass er bei den Ausführungen des Datenschutzbeauftragten ein Problem hinsichtlich
der PA-Unterlagen sehe. Eigentlich dürften diese nicht mehr versandt werden,
aber die Praxis sehe anders aus. Gleiches gelte auch für die Stadtwerkeunterlagen.
Frau OB Seidel
entgegnet, dass die PA-Unterlagen im Lichte der gewonnenen Erkenntnisse künftig
nicht mehr versandt werden können.
Herr Hüttinger
sagt, er halte es nicht für sinnvoll, wenn man Inhalte von inoffiziellen
Treffen nur über Protokolle übersandt bekomme. Die Fraktionen müssen sich
untereinander mit den Inhalten der Protokolle auseinandersetzen. Aber er gebe
Herrn Porzner recht, dass die Informationen für Entscheidungen notwendig seien.
Informationen, wie z.B. bei Grundstücksverkäufen, müssten vor einer
Entscheidung auch erst überprüft werden. Die Verwaltung könnte Grundstücksgeschäfte
z.B. vorbereiten, den Stadtrat informieren und vorbehaltlich der Zustimmung des
Stadtrates beim Notar abwickeln und dann in einer weiteren Sitzung entscheiden.
Herr Meyer sagt, er
könnte sich auch vorstellen, dass man einen „Leseraum“ einrichte, wo man zwei
Tage vor der Sitzung Einsicht nehmen kann. Das RIS sei dazu da, den Rat zu informieren.
Man könnte die Protokolle künftig ohne Namen verfassen, wie z.B. bisher auch
schon im Bauausschuss. Damit spare man sich auch einen Verwaltungsaufwand. Warum
werden z.B. Einladungen der Stadt Ansbach nicht in das RIS eingestellt, sondern
per Post verschickt. Man sollte sich mal anschauen, was andere Städte machen.
Herr Kleinlein
entgegnet, dass Einladungen der Stadt, wenn dann nur per E-Mail verschickt
werden könnten und nicht über das RIS, da diese keiner Sitzung zugehören.
Frau Koch erinnert,
daran, dass es bei den Arbeitskreisen um das Ergebnis gehe und nicht um
Wortprotokolle. Ergebnisprotokolle seien ausreichend. Und es gehe auch nicht um
verwaltungsinterne Arbeitskreise, sondern nur um die, in denen politische
Vertreter entsandt seien.
Frau OB Seidel
sagt, dass das Problem sei, dass die AKs sehr inhomogen seien und man diese
nicht über einen Kamm scheren könne.
Herr Nießlein
ergänzt, dass manche AKs sogar ohne Protokollführung stattfinden. Er könnte
sich daher vorstellen, dass der zuständige Fachreferent über die für den
Stadtrat relevanten Dinge danach berichte.
Frau OB Seidel
sagt, sie halte dies für einen guten Vorschlag. Man werde sich mal alle AKs anschauen,
wo es möglich sei, dass der Fachreferent berichte.
Herr Schaudig sehe
dies anders als Frau Koch, denn für ihn sei der Inhalt der Gespräche sehr wohl
wichtig. Er nennt als Beispiel den AK Kultur. Hier sei der Informationsmangel
sehr relevant für die Stadtratsentscheidung zur Verleihung des
Jugendkulturpreises gewesen. Man habe verschiedene Personen des AKs befragt und
ein völlig unterschiedliches Bild erhalten. Daher sei nicht nur das Ergebnis
wichtig, sondern auch die tragenden Argumente dafür und dagegen.
Frau OB Seidel
sichert zu, dass man sich die AKs nochmal einzeln anschauen werde.
Herr Porzner sagt,
dass es ihn freue, dass man das Thema heute öffentlich diskutiere, denn an der
gleichen Stelle sei man vor Jahren schon mal nichtöffentlich gewesen und es sei
nichts passiert. Er bittet darum, dem Stadtrat Informationen künftig so
gebündelt wie möglich darzustellen. Den Antrag ziehe er zurück mit dem klaren
Appell, noch mehr Transparenz zu schaffen.
Frau OB Seidel weist den Vorwurf zurück, denn die Verwaltung erledige selbstverständlich alles, was ihr aufgetragen werde. Man werde sich die AKs anschauen und dann wieder über das Ergebnis berichten.