Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Liegenschaftliche Themen

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.05.2019   WerkA/001/2019 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  ESA/005/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Göttfert erläutert die Projekte, in die die STADTBAU bereits jetzt in die Planungen und deren Entwicklung befasst und involviert ist:

 

1.         Fischerstraße 2

Nachdem der Abriss erfolgt ist, wird sich die STADTBAU mit den Planungen zur Grundstücksentwicklung befassen. Das Grundstück wurde besichtigt und die Planungen zur Wiederbebauung mit einem Wohngebäude mit geförderten Wohnungen können nach Genehmigung des Wirtschafts- und Stellenplans vorangetrieben werden.

 

2.         Messegelände

Es ist geplant, dass die STADTBAU künftig auf diesem Grundstück eine Teilfläche entwickeln soll. In die Vorplanungen (u.a. Bürgerbeteiligung) ist die STADTBAU gegenwärtig eingebunden.

 

Herr Deffner bittet bei der Planung des Neubaus in der Fischerstraße die Stellplatzsatzung zu berücksichtigen.

 

Herr Büschl erwidert, dass dies selbstverständlich sei, das Ortsrecht gelte natürlich auch für die STADTBAU.

 

Herr Deffner bittet ebenfalls darum, an den sich entwickelnden Liegenschaften dranzubleiben. Leider sei die Stadt bei der Versteigerung eines Gebäudes in der Neustadt nicht involviert gewesen. Der bittet darum zukünftig solche Termine zu beachten.

 

Herr Büschl entgegnet, dass vor Einbringen in eine Versteigerung jeweils die entsprechende Legitimation aus dem Gremium einzuholen ist.

 

Frau OB Seidel erklärt, dass zu weiteren liegenschaftlichen Themen aufgrund der schutzwürdigen Interessen in nichtöffentlicher Sitzung berichtet werde.

Des Weiteren beleuchtet sie die Funktionen der STADTBAU. Es sollen Anwesen nicht nur selbst entwickelt werden, es müsse auch die Funktion als Katalysator beachtet werden. Objekte, die einer Entwicklung bedürfen, müssen identifiziert werden. Man könne auch nicht alles selbst ersteigern, kaufen oder entwickeln. Wichtig sei es zu differenzieren, ob die Entwicklung eines Projektes in eigener Regie oder über einen potentiellen Entwickler die wirtschaftlichere und insgesamt gewinnbringendere Variante darstelle.

 

Herr Meyer begrüsst den Start der STADTBAU und hofft auf eine positive Entwicklung, auch hinsichtlich der klaren Prämisse für bezahlbaren Wohnraum. Er bittet um Information, ob bei dem geplanten Bau von Kita mit Wohnungen in der Albert-Schweitzer-Straße die STADTBAU mit eingebunden ist.

 

Herr Büschl teilt mit, dass die Kernverwaltung selbst auch weiterhin Projekte entwickelt und durchführt. Die STADTBAU werde sich auch aus Projekten der Verwaltung bedienen. Die Albert-Schweitzer-Straße sei ein Kernprojekt der Verwaltung, die Fischerstraße 2 hingegen ein klassisches Projekt passend zu den Zielen der STADTBAU.

 

Herr Sauerhammer weist darauf hin, dass eine GmbH z.B. bei Versteigerungen handlungsfähiger sei als eine GbR. Hier könnte ohne Zeit zu verlieren und ohne Gremiumsbeschluss das Objekt sofort gekauft werden. Er möchte einen Weg finden, um schneller handlungsfähig zu sein.