Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Messwerte Luftgütemessstation

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Sitzung:27.05.2019   UA/002/2019 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  23/002/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Brenner informiert anhand von Tabellen und Diagrammen über die Auswertungen der Luftgütemessstation in Ansbach, die von der Regierung von Mittelfranken übermittelt wurden.

 

Relevant sind hier die zwei Parameter für Feinstaub und Stickoxide.

 

Der Jahresmittelwert für Feinstaub beträgt:

  • bei PM 10: 19 μg/m³ bei einem Grenzwert von 40 μg/m³
  • bei PM 25: 13 μg/m³ bei einem Grenzwert von 25 μg/m³ (Stufe 1 ab 2015)

 bei einem Grenzwert von 20 μg/m³ (Stufe 2 ab 2020)

 

Der Grenzwert für den Tagesmittelwert von 50 μg/m³, welcher jährlich an 35 Tagen überschritten werden darf, wurde an nur 4 Tagen überschritten. Dieser Wert sei abhängig von der Wetterlage, eine Einflussnahme sei nicht möglich.

 

Auch bei den Stickoxiden liegt Ansbach mit dem Jahresmittelwert von 31 μg/m³ unterhalb des Grenzwertes von 40 μg/m³. Die Stundenmittelwerte wurden im Jahr 2018 an keinem Tag überschritten. Verglichen mit den umliegenden Messstationen sei festzustellen, dass alle Messstationen beim Feinstaub unter den Grenzwerten geblieben sind. Im Bereich der Stickoxide gab es lediglich an der Messstation Von-der-Tann-Straße in Nürnberg Überschreitungen im Jahresmittelwert. Für Ansbach sei hier auch noch zu erwähnen, dass der Ausbau der Abbiegespur an der Residenzstraße entgegen manchen Befürchtungen keine Auswirkungen im Vergleich zu den Vorjahresergebnissen hatte.

 

Herr Brenner erwähnt zudem das Biomonitoring des LfU im abgezäunten Bereich der Messstelle. Hier werden wissenschaftliche Forschungsergebnisse mittels Weidelgras erhoben. Die Messstelle laufe laut Landesamt für Umwelt gut und werde erweitert. Die dort festgestellten Schwermetalle aus Brems- und Reifenabrieb bewegen sich im erwarteten Bereich.