Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Sachstandsbericht PFC-Schaden - Katterbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.05.2019   UA/002/2019 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  23/001/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Kleinlein fasst kurz die Historie des Falles zusammen: Wie im Umweltausschuss vom 24.09.18 besprochen, wurden die zuständigen Behörden mit Schreiben der Oberbürgermeisterin vom 10.10.2018 um Stellungnahme bzw. Unterstützung gebeten. Die Landesbaudirektion Bayern (LBD) hat daraufhin mitgeteilt, dass die vertiefte Detailuntersuchung erweitert um eine Machbarkeitsstudie bis Ende März 2019 vorgelegt wird und deswegen kein weiterer Handlungsbedarf gesehen wird. Mit Schreiben vom 22.02.2019 wurde die LBD angeschrieben und um Terminnennung für die Präsentation oben genannter Ergebnisse gebeten. Als Reaktion darauf erklärte sich die LBD für nicht zuständig und verwies auf die US Army Garrison (USAG) Ansbach. Diese wiederum hat mit Schreiben vom 03.04.2019 mitgeteilt, dass bedauerlicherweise die Ergebnisse der Untersuchungen noch nicht vorliegen. Es wurde daher vorgeschlagen, einen Termin für die Präsentation der Ergebnisse für Juli 2019 anzuberaumen.

Mit Schreiben der Oberbürgermeisterin vom 18.04.2019 an den Standortkommandanten wurde auf die hohe Priorität der Angelegenheit bei der Stadtverwaltung und dem Stadtrat hingewiesen und eine möglichst zeitnahe Vorlage des Berichts gefordert.

Mit Schreiben vom 20.05.2019 teilte die USAG Ansbach dann mit, dass sich an der Sachlage nichts geändert habe und nicht vor Juli 2019 mit der Vorlage des Gutachtens zu rechnen sei. Die Teilnahme eines Vertreters am heutigen Umweltausschuss, um welche im Schreiben vom 18.04.19 gebeten wurde, sei aufgrund eines Feiertages zudem nicht möglich.

 

Herr Stadtrat Hüttinger plädiert dafür, nun endlich den Amerikanern mit einem „Es reicht!“ entgegen zu treten und harte Mittel aufzufahren. Nachdem eine Gewässerverschmutzung vorläge, handle es sich um einen wasserrechtlichen Tatbestand und dies müsse einen Bescheid und ein Zwangsgeld nach sich ziehen.

 

Herr Böhmer erläutert, dass Zwangsmittel gegen andere Behörden, hier die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die Zustandsstörer sei, nicht vollstreckt werden können. Die USAG sei zwar Handlungsstörer, das NATO-Truppenstatut verbiete aber Anordnungen und Zwangsmaßnahmen gegen US-Einrichtungen.

Eine Anordnung gegen die BImA könne zwar erlassen werden, hätte jedoch nur feststellende Wirkung, Druck könne damit nicht aufgebaut werde.

 

Frau Stadträtin Koch plädiert dafür über Zeitung und Presse Druck aufzubauen.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel vertritt die Meinung, dass dies nicht zielführend sei. Die Thematik war bereits wiederholt in der Presse, ohne Auswirkungen zu haben. Sie selbst sei schockiert über die Gleichgültigkeit von amerikanischer Seite. Man werde jedoch weiterhin bohren und den Unwillen ausdrücken.

 

Herr Stadtrat Forstmeier möchte gerne auch bei anderen Behörden alle Hebel in Bewegung setzen. damit endlich auch von oben ein Sanierungskonzept für PFC-Schäden angestoßen wird. So habe das Land Baden-Württemberg bestätigt, dass eine flächendeckende Entfernung der Schadstoffe nicht möglich sei. Die Umweltbehörden müssten an Sanierungskonzepten arbeiten um das Problem in den Griff zu bekommen. Er bedauerte weiter, dass man mit diesem Problem alleine gelassen wird.

 

Auch Herr Kleinlein betonte, wie erschreckend es war, bei der Besprechung im August 2018 festzustellen, dass die größten Bremser nicht die USAG war, sondern die LBD, die eine Auskofferung der Schadstoffe als nicht zielführend erachtete und erst die weiteren Untersuchungen abwarten wollte. Man sei mit dem Problem alleine gelassen worden.

 

Herr Stadtrat Meyer vertritt die Meinung, dass man nach dem Verursacherprinzip handeln solle. Verursacher seien nicht deutsche Behörden; die Amerikaner hätten den Schaden verursacht, müssten ihn lösen und dafür bezahlen. Das Flugfeld in Katterbach sei riesig, dort lasse sich wohl eine Lösung für ein Zwischenlager finden. Er plädiert dafür einen Bescheid zu erlassen, nichts zu tun, sei bei dem Ausmaß des Skandals keine Option. Seit fünf Jahren beschäftige man sich mit der Angelegenheit, es müsse weiterhin Druck aufgebaut werden.

 

Für den Außenbereich der Kaserne kann Herr Kleinlein positiveres berichten. Nachdem nun die Finanzierung steht, eine sog. Dienstlichkeitsbescheinigung der BImA vorliegt, soll am 03.06.2019 in einem Gespräch das weitere Vorgehen bestimmt werden.

 

Herr Böhmer erläutert weiter, dass durch die vorliegende Kostenübernahmeerklärung mittels Dienstlichkeitsbescheinigung nun die vom Wasserwirtschaftsamt geforderten drei Grundwassermessstellen im vermutetem Abstrom des Schadenszentrums niedergebracht werden können. Die Dienstlichkeitsbescheinigung beschränkt sich jedoch jeweils nur auf eine konkrete Maßnahme. Für jede neue Maßnahme müsse eine neue Bescheinigung angefordert werden. Leider sei dieses Prozedere sehr langwierig und nicht zu beschleunigen. Auch aus anderen Standorten sei bekannt, dass sich die Sanierung derartiger Schadensfälle über längere Zeiträume hinzieht.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel betont, dass sie sich an die Bayerische Landesregierung und an die Bundesregierung wenden will, um auf die Problematik aufmerksam zu machen.

 

Ein Onlineartikel, vorgelesen von Herr Stadtrat Sauerhammer, bekräftigt diesen in seiner Meinung, dass das Problem sehr breitflächig ist und an vielen Militärstandorten ein riesiges Problem darstelle. Pauschaule Schuldzuweisungen an die Amerikaner können nicht gemacht werden, das Problem bestehe auch an deutschen Standorten.

 

Herr Stadtrat Sichelstiel hob nochmals die Dringlichkeit der Angelegenheit hervor und insistierte auf dem Erlass einer Anordnung, die auch öffentlich gemacht werden solle.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel weist darauf hin, dass eine Anordnung nicht sinnvoll sei, man würde sich lächerlich machen. Sie werde möglichst intensive Schreiben an die Landesregierung und die Bundesregierung verschicken und über die Veröffentlichung Druck aufbauen.