Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.02.2015 BA/002/2015 |
Beschluss: | In die Fraktionen verwiesen. |
Vorlage: | 32/002/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 261 KB |
Herr Wehrer gibt
anhand der Sitzungsvorlage nachstehenden Sachverhalt bekannt:
Mit Schreiben vom 10.11.2014
hat das Wasserwirtschaftsamt (WWA) die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung für
die Planungsleistungen der Abschnitte 6 und 7 vorgelegt. Diese umfassen den
Bereich zwischen Schloss und Kasernendamm. Zum Schutz der Altstadt gegen
Überschwemmungen sind insbesondere Mauern und Deiche rechts der Rezat
(Altstadtseite) zu erstellen, sowie Schöpfwerke zur Binnenentwässerung zu
errichten.
Grundlage für die vorgelegte
Vereinbarung ist der vom WWA erstellte Vorentwurf aus dem Jahr 2010. Dieser
wurde im November 2013 im Stadtrat vorgestellt. Der Vereinbarung liegt jetzt
eine aktualisierte und mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmte Kostenschätzung
bei. Die Stadt Ansbach hat hierbei 50% der Kosten zu übernehmen. Die Kosten
werden vom WWA aktuell wie folgt geschätzt:
Planungsleistungen entsprechend
vorliegender Vereinbarung
ca. 360.000 € àca.
180.000 € Stadt AN
weitere Planungsleistungen vor / im
Rahmen der Bauausführung
ca. 900.000 € àca.
450.000 € Stadt AN
Baukosten ca. 5.770.000 € àca. 2.885.000 € Stadt AN
Gesamt ca.
7.030.000 € àca. 3.515.000 € Stadt AN
Gegenüber dem Vorentwurf auf
dem Jahr 2010 wurde die Kostenschätzung vom WWA deutlich erhöht. Vom WWA werden
hier vor allem folgende Gründe genannt:
· Allgemeine Preiserhöhungen zwischen dem Vorentwurf aus
dem Jahr 2010 und der frühestmöglichen Realisierung 2017
· Erhöhung verschiedener Kostenansätze bei der Prüfung
durch die Regierung von Mittelfranken
· Anpassung von Massensätzen und Berücksichtigung von
neuen Erkenntnissen bzgl. der Höhen der Maueroberkanten
Bisherige Beschlusslage:
Laut Niederschrift zur Stadtratssitzung am 26.11.2013 wurde Folgendes
beschlossen:
„Der
Vorentwurf des Hochwasserschutzkonzeptes soll in den Abschnitten 6 und 7
entlang der Altstadt zur Ausführungsreife geplant werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt eine Planungsvereinbarung mit dem Freistaat
Bayern abzuschließen, dessen Inhalt u.a. vorsieht ein VOF-Verfahren
durchzuführen, um ein Ingenieurbüro für die Planung der auszuführenden
Leistungen zu beauftragen.
Dafür sind im Haushalt 2014 30.000 € und im Folgehaushalt 150.000 € als
Verpflichtungsermächtigung einzustellen.“
Inhalt der vorgelegten
Vereinbarung ist insbesondere die Kostenübernahme für die notwendigen
Planungsleistungen zur Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren,
sowie für das zuvor durchzuführende VOF-Verfahren. Vom WWA wird der hierfür
benötigte Zeitraum mit ca. zwei Jahren angegeben. Die von der Stadt Ansbach zu
übernehmenden Kosten betragen ca. 180.000€. Hierfür stehen aus dem
Haushaltsjahr 2014 und 2015 jeweils 30.000 € zur Verfügung. Die 60.000 € sind
für die 2015 maximal anfallenden Beteiligtenleistungen ausreichend. Die
restlichen 120.000 € wären im Haushaltsjahr 2016 verbindlich bereit zu stellen.
Nach Unterzeichnung der
Vereinbarung wird das WWA ein Büro mit der Durchführung des VOF-Verfahrens
beauftragen.
In der anschließenden
Aussprache wird:
·
angemerkt, dass
das Vorhaben auf Grund der hohen Kosten und den optischen Auswirkungen auf das
Stadtbild kritisch gesehen werde und die Bitte ausgesprochen, den TOP in die
Fraktionen zu verweisen.
Frau OB Seidel gibt zu bedenken, dass es sich bei
Hochwasserschutz um eine wichtige Angelegenheit handele, welche nicht ignoriert
werden könne. Ästhetische Aspekte können selbstverständlich in Abwägung mit den
anderen wichtigen Belangen beachtet werden, Sicherheit stehe in diesem Fall
aber an erster Stelle.
·
eingebracht, dass
vor Umsetzung des Vorhabens nochmals alle Gegebenheiten, besonders im Hinblick
auf die Kosten und die Höhe der Mauer, geprüft werden sollen.
Herr Wehrer
antwortet, dass dafür zunächst die Entwurfsplanung vorgesehen sei, da
man bislang nur das Vorentwurfs-Stadium kenne.
·
angemerkt, dass
das Vorhaben trotz der potentieller optischen Einbußen und der hohen Kosten
unumgänglich sei.
Frau OB Seidel führt aus, dass mit der
Planungsvereinbarung nun zunächst der Anstoß für die Ausführung des Vorhabens gegeben
werden solle. Eine Bereitstellung der für das Projekt benötigten finanziellen
Mittel müsse grundsätzlich über mehrere Haushaltsjahre hinweg erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in Höhe von 120.000 € im Haushaltsjahr 2016, die Verwaltung zu ermächtigen, die Vereinbarung mit dem WWA zur Kostenbeteiligung für die Planungsleistungen der Abschnitte 6 und 7 der Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Rezatparkplatzes abzuschließen.