Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Sachstandsbericht - Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Rezatparkplatzes

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.02.2015   BA/002/2015 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  32/002/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wehrer gibt anhand der Sitzungsvorlage nachstehenden Sachverhalt bekannt:

 

Mit Schreiben vom 10.11.2014 hat das Wasserwirtschaftsamt (WWA) die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung für die Planungsleistungen der Abschnitte 6 und 7 vorgelegt. Diese umfassen den Bereich zwischen Schloss und Kasernendamm. Zum Schutz der Altstadt gegen Überschwemmungen sind insbesondere Mauern und Deiche rechts der Rezat (Altstadtseite) zu erstellen, sowie Schöpfwerke zur Binnenentwässerung zu errichten.

Grundlage für die vorgelegte Vereinbarung ist der vom WWA erstellte Vorentwurf aus dem Jahr 2010. Dieser wurde im November 2013 im Stadtrat vorgestellt. Der Vereinbarung liegt jetzt eine aktualisierte und mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmte Kostenschätzung bei. Die Stadt Ansbach hat hierbei 50% der Kosten zu übernehmen. Die Kosten werden vom WWA aktuell wie folgt geschätzt:

 

Planungsleistungen entsprechend vorliegender Vereinbarung                                      

                                                                           ca.    360.000 €  àca.    180.000 € Stadt AN

weitere Planungsleistungen vor / im Rahmen der Bauausführung                                

                                                                           ca.    900.000 €  àca.    450.000 € Stadt AN

Baukosten                                                       ca. 5.770.000 €  àca. 2.885.000 € Stadt AN

Gesamt                                                            ca. 7.030.000 € àca. 3.515.000 € Stadt AN

 

Gegenüber dem Vorentwurf auf dem Jahr 2010 wurde die Kostenschätzung vom WWA deutlich erhöht. Vom WWA werden hier vor allem folgende Gründe genannt:

·  Allgemeine Preiserhöhungen zwischen dem Vorentwurf aus dem Jahr 2010 und der frühestmöglichen Realisierung 2017

·  Erhöhung verschiedener Kostenansätze bei der Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken

·  Anpassung von Massensätzen und Berücksichtigung von neuen Erkenntnissen bzgl. der Höhen der Maueroberkanten

 

Bisherige Beschlusslage:

Laut Niederschrift zur Stadtratssitzung am 26.11.2013 wurde Folgendes beschlossen:

„Der Vorentwurf des Hochwasserschutzkonzeptes soll in den Abschnitten 6 und 7 entlang der Altstadt zur Ausführungsreife geplant werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt eine Planungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern abzuschließen, dessen Inhalt u.a. vorsieht ein VOF-Verfahren durchzuführen, um ein Ingenieurbüro für die Planung der auszuführenden Leistungen zu beauftragen.
Dafür sind im Haushalt 2014 30.000 € und im Folgehaushalt 150.000 € als Verpflichtungsermächtigung einzustellen.“

 

Inhalt der vorgelegten Vereinbarung ist insbesondere die Kostenübernahme für die notwendigen Planungsleistungen zur Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren, sowie für das zuvor durchzuführende VOF-Verfahren. Vom WWA wird der hierfür benötigte Zeitraum mit ca. zwei Jahren angegeben. Die von der Stadt Ansbach zu übernehmenden Kosten betragen ca. 180.000€. Hierfür stehen aus dem Haushaltsjahr 2014 und 2015 jeweils 30.000 € zur Verfügung. Die 60.000 € sind für die 2015 maximal anfallenden Beteiligtenleistungen ausreichend. Die restlichen 120.000 € wären im Haushaltsjahr 2016 verbindlich bereit zu stellen.

Nach Unterzeichnung der Vereinbarung wird das WWA ein Büro mit der Durchführung des VOF-Verfahrens beauftragen.

 

In der anschließenden Aussprache wird:

 

·         angemerkt, dass das Vorhaben auf Grund der hohen Kosten und den optischen Auswirkungen auf das Stadtbild kritisch gesehen werde und die Bitte ausgesprochen, den TOP in die Fraktionen zu verweisen.

 

Frau OB Seidel gibt zu bedenken, dass es sich bei Hochwasserschutz um eine wichtige Angelegenheit handele, welche nicht ignoriert werden könne. Ästhetische Aspekte können selbstverständlich in Abwägung mit den anderen wichtigen Belangen beachtet werden, Sicherheit stehe in diesem Fall aber an erster Stelle.

 

·         eingebracht, dass vor Umsetzung des Vorhabens nochmals alle Gegebenheiten, besonders im Hinblick auf die Kosten und die Höhe der Mauer,  geprüft werden sollen.

Herr Wehrer  antwortet, dass dafür zunächst die Entwurfsplanung vorgesehen sei, da man bislang nur das Vorentwurfs-Stadium kenne.

·         angemerkt, dass das Vorhaben trotz der potentieller optischen Einbußen und der hohen Kosten unumgänglich sei.

 

Frau OB Seidel führt aus, dass mit der Planungsvereinbarung nun zunächst der Anstoß für die Ausführung des Vorhabens gegeben werden solle. Eine Bereitstellung der für das Projekt benötigten finanziellen Mittel müsse grundsätzlich über mehrere Haushaltsjahre hinweg erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in Höhe von 120.000 € im Haushaltsjahr 2016, die Verwaltung zu ermächtigen, die Vereinbarung mit dem WWA zur Kostenbeteiligung für die Planungsleistungen der Abschnitte 6 und 7 der Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Rezatparkplatzes abzuschließen.