Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Antrag gem. Art. 18 Gemeindeordnung zum Erlass einer Plakatierungsverordnung

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.02.2015   BA/002/2015 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  31/001/2015 

Frau OB Seidel erläutert eingangs einen in der Bürgerversammlung am 24.11.2014 von einem Bürger gem. Art. 18 der BayGO gestellten Antrag, bezüglich einer Plakatierungsverordnung:

 

Für die Stadt Ansbach soll eine Satzung erlassen werden, welche die Plakatierung anlässlich von Wahlen stringent und allgemeingültig für alle Parteien und Gruppierungen regelt. Ziel der Satzung soll sein, die Plakatierung sowohl im Zeitraum, den Standorten als auch in der Anzahl zu reglementieren.

Als Mustersatzung kann hier beispielsweise die Satzung der Gemeinde Oberstaufen (in der Anlage) dienen. Diese Satzung schreibt vor, dass u.a. Wahlplakate nur an den hierfür vom Markt Oberstaufen zum Anschlag bestimmten Plakatsäulen und –Ständern, Anschlagtafeln und Schaukästen angebracht werden dürfen.

 

Gemäß telefonischer Auskunft beim Markt Oberstaufen werden anlässlich der Wahlen von der Gemeinde und auf Kosten der Gemeine 8 Plakatwände aufgestellt, an denen jede Partei Plakate anbringen darf.

 

Herr Büschl führt nachfolgend die Verwaltungspraxis der Stadt Ansbach wie folgt aus:

 

Wahlplakate werden auf Antrag durch eine kostenfreie Sondernutzungserlaubnis nach Art. 18 Bayer. Straßen- u. Wegegesetz genehmigt. Genehmigt werden 100 Plakate pro Partei für einen Plakatierungszeitraum von 6 Wochen vor der Wahl. Die Begrenzung auf 100 Plakate wurde im Bauausschuss am 10.05.1984, der Plakatierungszeitraum von 6 Wochen wurde im Bauausschuss am 25.09.1986 beschlossen.

 

Weiterhin ist die Sondernutzungserlaubnis mit diversen Auflagen (verkehrsrechtliche Auflagen, plakatfreie Zonen) verbunden. Eine Überwachung dieser Auflagen durch die Verwaltung ist aufgrund der hohen Anzahl der Wahlplakate und des großen Stadtgebietes nur bedingt möglich. Zusätzlich werden von der Stadt Ansbach 10 Standorte für Großflächenplakate der Parteien zur Verfügung gestellt.

 

Aufgrund der zuletzt und wiederholt gemachten Erfahrungen wäre der Erlass einer entsprechenden Verordnung aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich sinnvoll.

 

Bei einem positivem Stadtratsbeschluss müssten:

 

  • eine entsprechende Verordnung erlassen bzw. die bestehende Anschlagsverordnung novelliert/ergänzt werden
  • Richtlinien für die Wahlen entwickelt werden
  • Standorte gefunden werden, auf denen die Sammelplakatierung auf Anschlagstafeln erfolgen kann.
  • Mittel für die Sammelanschlagstafeln (Grobschätzung 2000 – 2500 Euro pro Stück) eingestellt werden. Die Verwaltung geht zur adäquaten Repräsentation der Plakattafeln davon aus, dass für das gesamte Stadtgebiet Ansbach ca. 30 Standorte (12 für Kernstadt, 18 für die Stadtteile) ausreichen würden. Dabei wäre jedoch nicht jeder der 40 Ortsteile mit einem eigenen Standort zu versehen. Die Kosten für Erstbeschaffung betragen somit ca. 60.000 - 75.000 €
  • jährlich je nach Anzahl der Wahltermine entsprechende Verwaltungskosten für Transport, Auf- und Abbau bereitgestellt werden. Laufende Kosten für Auf- und Abbau/Einlagerung ca. 6.000 – 9.000 € je Wahl bzw. bei mehreren Wahlterminen gebündelt je Saison.

 

In der anschließenden Aussprache wird:

 

  • der Erlass einer entsprechenden Verordnung begrüßt.
  • eingebracht, dass bei Erlass einer neuen Plakatierungsverordnung nicht nur Wahlplakate, sondern auch Werbeplakate, wie z.B. für Zirkusveranstaltungen, mit aufgenommen werden sollen.

Werbe- bzw. Veranstaltungsplakate seien häufig über einen langen Zeitraum hinweg im gesamten Stadtgebiet angebracht, ohne anschließend entfernt zu werden. Die Anordnung der Plakate auf den Plakatwänden solle ebenfalls in entsprechender Form in die Verordnung mit aufgenommen werden.

  • angefragt, welches Material für die Plakatwände vorgesehen sei, bzw. wie die Plakate an den Wänden angebracht werden sollen.

Herr Büschl antwortet, dass als Material glattes Schalungs- oder Betonsperrholz angedacht sei. Für die Plakate, welche mit Kleister angebracht werden sollen, sei das Format DIN A1 vorgesehen.

  • angemerkt, dass die mit den Plakatwänden verbundenen Kosten  negativ zu betrachten seien.
  • vorgeschlagen, Plakatwände zur Anmietung zur Verfügung zu stellen um somit Kosten, sowie wildes Plakatieren im Stadtgebiet, einzudämmen.

 

Frau OB Seidel merkt an, dass genaue Details noch besprochen werden müssen, es jedoch wichtig sei, auch eine Lösung für andere Plakatierungen zu finden. Die Standorte für die Plakatwände seien gut auszuwählen, um keine Benachteiligungen zu schaffen.

 

  • gebeten, den TOP in die Fraktionen zu verweisen.