Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Ersatz Lichtsignalanlagen durch Kreisverkehre; Antrag der Offenen Linken

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.02.2015   BA/002/2015 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 11
Vorlage:  REF3/002/2015 

 

Herr Büschl erläutert anhand der Sitzungsvorlage nachstehenden Sachverhalt:

 

Bewertung aus Sicht der Verwaltung

 

Grundsätzlich können die mit Lichtsignalanlagen (LSA) geregelten Kreuzungen im Stadtgebiet Ansbach jeweils auf die Eignung zum Umbau in einen Kreisverkehr (KV) untersucht werden. Für den Neubau von Kreuzungen wird die Wahl der Knotenpunktform selbstverständlich jeweils abgeprüft.

 

Es ist im Antrag keine Quellenangabe zur Behauptung, dass LSA-geregelte Kreuzungen hinsichtlich ihrer Emissionsauswirkungen klimaschädlicher als Kreisverkehre sind, angeführt. Eine Schlussfolgerung, dass ein Umbau zu einem KV klimafreundlicher wäre, kann auch nicht automatisch gezogen werden.

 

Auch ist trotz entsprechender Prüfung ein Teil der LSA an Straßen mit staatlicher Baulast und somit nicht in der Entscheidungshoheit der Stadt.

 

Wenn sämtliche beampelte Kreuzungen im Stadtgebiet (zeitnah) dahingehend untersucht werden sollen, ob ein KV räumlich möglich und gegebenenfalls eine geeignete Führungsform ist, müsste dies in einem zweistufigen Verfahren unter externer Beauftragung erfolgen. Eine Durchführung der Prüfung des Antrages ist aus Kapazitätsgründen im Baureferat leider nicht zeitnah möglich.

 

Prüf- und Untersuchungsauftrag

 

Stufe 1: Prüfauftrag grundsätzliche (räumliche) Umsetzbarkeit eines Kreisverkehrs an stelle der LSA-geregelten Kreuzung

 

Stufe 2:

a) Verkehrsuntersuchung (einschl. Knotenpunktzählungen) und

b) detailliertere Abschätzung der (Um-)Baukosten incl. Klärung grds. Zuwendungsfähigkeit

 

Für die beiden Stufen sind nach überschlägiger Ermittlung Kosten i.H.v. ca. 35.000 – 45.000 € erforderlich. Dies basiert auf der Annahme, dass bei ca. 1/5 der Kreuzungen eine nähere Überprüfung nach Stufe 2 möglich wäre. Für Stufe 1 muss ein Pauschalhonorar bzw. Stundenaufwand angenommen werden.

 

Aus Sicht des Baureferates sollte deshalb zunächst eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob die gewünschten Entscheidungsgrundlagen vorgelegt werden sollen. Im Falle der Beauftragung der Verwaltung sollte damit die Bereitstellung der Mittel in o.g. Höhe verbunden sein. Anschließend wäre anhand einer im Wesentlichen den o.g. Kriterien entsprechenden Aufgabenstellung eine Angebotseinholung bei einigen renommierten Verkehrsplanungsbüros zum Aufwand zu tätigen und eine entsprechende Vergabe eines Planungsauftrages durchzuführen.

 

In der anschließenden Aussprache wird:

 

  • von Herrn Büschl angeraten, von einer Umsetzung des Antrages als Auftrag an die Verwaltung Abstand zu nehmen, da die Möglichkeit des Baus eines Kreisverkehres bei Neu- oder Umbaumaßnahmen ohnehin geprüft werde.
  • von Antragsteller Herrn Schildbach zwei Studien erwähnt, welche unter anderem die Vorteile von Kreisverkehren, also z.B. weniger CO2 -Ausstoß, weniger Lärm, mehr Verkehrssicherheit, weniger Wartezeit, sowie geringer Unterhalt, aufzeigt.
  • vom Antragsteller angemerkt, dass die geforderte Prüfung der städtischen Kreuzungen nicht zeitnah erfolgen, sondern auf 5 Jahre verteilt werden solle, um somit gleichzeitig eine Finanzierung über mehrere Haushaltsjahre hinweg zu ermöglichen.
  • eingebracht, dass der Bau von Kreisverkehren grundsätzlich begrüßt werde, jedoch von einer Prüfung des gesamten Stadtgebietes aus finanzieller Sicht  abgesehen werden solle. Zudem ließen die Platzverhältnisse in den bestehenden Kreuzungsbereichen den Bau eines Kreisverkehres nicht zu, hierfür werde ein Radius von mindestens 30 m benötigt.
  • angemerkt, dass viele beampelte Kreuzungen im Stadtgebiet nicht der Zuständigkeit der Stadt Ansbach, sondern des Staatlichen Bauamtes unterliegen.
  • vom Plenum mehrheitlich die Meinung vertreten, den Antrag in bestehender Form abzulehnen.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass sie Kreisverkehren grundsätzlich positiv gegenüber stehe. Kreisverkehre seien durchaus umweltfreundlich, sofern sie nicht überlastet seien. Durch die engen Gegebenheiten in Ansbach sei der Bau von Kreisverkehren an vielen Stellen der Kernstadt kritisch anzusehen, es erfolge jedoch kontinuierlich eine Prüfung von Kreuzungen bei Um- oder Neubaumaßnahmen. Der Antrag in vorliegender Form sei daher nicht sinnvoll und man sollte ihm nicht folgen.