Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.02.2015 BA/002/2015 |
Beschluss: | Mehrheitlich abgelehnt. |
Abstimmung: | Ja: 1, Nein: 11 |
Vorlage: | REF3/002/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 132 KB | ||
Antrag Offene Linke 435 KB | ||
Übersicht Verkehrsrechner 87 KB |
Herr Büschl erläutert
anhand der Sitzungsvorlage nachstehenden Sachverhalt:
Bewertung aus Sicht
der Verwaltung
Grundsätzlich
können die mit Lichtsignalanlagen (LSA) geregelten Kreuzungen im Stadtgebiet
Ansbach jeweils auf die Eignung zum Umbau in einen Kreisverkehr (KV) untersucht
werden. Für den Neubau von Kreuzungen wird die Wahl der Knotenpunktform
selbstverständlich jeweils abgeprüft.
Es ist im Antrag
keine Quellenangabe zur Behauptung, dass LSA-geregelte Kreuzungen hinsichtlich
ihrer Emissionsauswirkungen klimaschädlicher als Kreisverkehre sind, angeführt.
Eine Schlussfolgerung, dass ein Umbau zu einem KV klimafreundlicher wäre, kann
auch nicht automatisch gezogen werden.
Auch ist trotz
entsprechender Prüfung ein Teil der LSA an Straßen mit staatlicher Baulast und somit
nicht in der Entscheidungshoheit der Stadt.
Wenn sämtliche
beampelte Kreuzungen im Stadtgebiet (zeitnah) dahingehend untersucht werden
sollen, ob ein KV räumlich möglich und gegebenenfalls eine geeignete
Führungsform ist, müsste dies in einem zweistufigen Verfahren unter externer
Beauftragung erfolgen. Eine Durchführung der Prüfung des Antrages ist aus
Kapazitätsgründen im Baureferat leider nicht zeitnah möglich.
Prüf- und
Untersuchungsauftrag
Stufe 1:
Prüfauftrag grundsätzliche (räumliche) Umsetzbarkeit eines Kreisverkehrs an
stelle der LSA-geregelten Kreuzung
Stufe 2:
a)
Verkehrsuntersuchung (einschl. Knotenpunktzählungen) und
b) detailliertere
Abschätzung der (Um-)Baukosten incl. Klärung grds. Zuwendungsfähigkeit
Für die beiden
Stufen sind nach überschlägiger Ermittlung Kosten i.H.v. ca. 35.000 – 45.000 €
erforderlich. Dies basiert auf der Annahme, dass bei ca. 1/5 der Kreuzungen
eine nähere Überprüfung nach Stufe 2 möglich wäre. Für Stufe 1 muss ein
Pauschalhonorar bzw. Stundenaufwand angenommen werden.
Aus Sicht des
Baureferates sollte deshalb zunächst eine Grundsatzentscheidung getroffen
werden, ob die gewünschten Entscheidungsgrundlagen vorgelegt werden sollen. Im
Falle der Beauftragung der Verwaltung sollte damit die Bereitstellung der Mittel
in o.g. Höhe verbunden sein. Anschließend wäre anhand einer im Wesentlichen den
o.g. Kriterien entsprechenden Aufgabenstellung eine Angebotseinholung bei
einigen renommierten Verkehrsplanungsbüros zum Aufwand zu tätigen und eine
entsprechende Vergabe eines Planungsauftrages durchzuführen.
In der
anschließenden Aussprache wird:
Frau OB Seidel weist darauf hin, dass sie Kreisverkehren grundsätzlich
positiv gegenüber stehe. Kreisverkehre seien durchaus umweltfreundlich, sofern sie
nicht überlastet seien. Durch die engen Gegebenheiten in Ansbach sei der Bau
von Kreisverkehren an vielen Stellen der Kernstadt kritisch anzusehen, es
erfolge jedoch kontinuierlich eine Prüfung von Kreuzungen bei Um- oder
Neubaumaßnahmen. Der Antrag in vorliegender Form sei daher nicht sinnvoll und
man sollte ihm nicht folgen.