Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Weiterentwicklung des ÖPNV in Ansbach; Antrag B 90/Die Grünen

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.01.2015   SR/001/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Büschl gibt den Inhalt zum Antrag „ÖPNV neu denken“ von B90/Die Grünen wieder. Der Antrag betrifft in seinem Wesensgehalt die typischen Aufgabenstellungen, wie sie bereits im Zuge des Nahverkehrsplanes (NVP) gemeinsam mit den Vertretern des VGN und den Fraktionen, sowie den Unternehmen in einer Arbeitsgruppe entwickelt wurden. Darüber hinaus wurden zusätzliche Fragestellungen eingebracht und Änderungsbedarf u.a. hinsichtlich der Linienführung gemacht.

 

Anlass für die Beratung dieser Thematik ist zum einen der Auftrag von Frau Oberbürgermeisterin Seidel, der bereits vor einiger Zeit an die Verwaltung ging, für die Ortsteile der Stadt Ansbach ein innovatives Mobilitätskonzept zu erstellen sowie auch das Ende der Buszeiten am Abend im Hinblick auf die Belebung der Innenstadt mit zu überprüfen. Letzteres auch in Bezug auf die Anbindung der Altstadt.

 

Zum anderen liegt nun der o.g. Antrag von B/90 Grüne vom 28.07.2014 bezüglich eines neuerlichen Gesamtkonzepts vor, wie dieses bereits im Rahmen des NVP zwischen 2009 und 2010 erarbeitet wurde. Hinzu kommt, dass zwischenzeitlich der Landkreis seinen NVP fortzuschreiben begonnen hat und somit auch die (Stadt – bzw. Kreisgrenze) grenzüberschreitenden Verkehre näher in die Betrachtung gezogen werden sollten.

 

Die Verwaltung ist - über den Inhalt des Antrages hinausgehend - der Meinung, dass keine direkte Beauftragung eines Fachbüros erfolgen soll. Es bestehen vielmehr grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Herr Büschl anhand einer Präsentation (Anlage zu TOP 2) darstellt:

 

1.         Auf den bisherigen Nahverkehrsplan-Prozess aufbauend wird in einem zweistufigen Ausschreibungs-Verfahren ein integriertes Mobilitätskonzept (IMK) für die Stadt Ansbach in einem Prozess breiter Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet und umgesetzt.

 

2.         Es wird (lediglich) die Fortschreibung des NVP zusammen mit dem VGN in einer wieder neu einzuberufenden Arbeitsgruppe in Angriff genommen.

 

Zum Hintergrund erklärt Herr Büschl, dass die Aufrechterhaltung eines ausreichenden Angebots an Verkehrsleistungen durch die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gerade durch den demografischen Wandel zunehmend notwendiger aber auch schwieriger wird, um Ortsteile und Innenstadt lebendig zu erhalten. In Ansbach als Flächenstadt (100 qkm) bestehen Bedienungsdefizite, zu deren Behebung ein flexibler ÖPNV erforderlich ist. LBT und AST Angebote fangen diese neben dem "klassischen" Stadtbusverkehr bislang nur zu einem Teil auf. Nicht zuletzt durch die Anfang 2013 von einer Stadtratsmehrheit und dem Aufsichtsrat der ABuV-GmbH beschlossene Angebotsverringerung existieren in den Ortsteilen und auch im Kernstadtgebiet Räume, die nicht mehr oder nur zu unzureichenden Zeiten durch den ÖPNV erschlossen sind.

 

Nicht zuletzt durch die Anfang 2013 von einer Stadtratsmehrheit und dem Aufsichtsrat der ABuV-GmbH beschlossene Angebotsverringerung (Reduzierung von über 100 Fahrten, Kürzung der Endzeit auf ca. 18.00 Uhr etc.) existieren in den Ortsteilen und auch im Kernstadtgebiet Räume, die nicht mehr oder nur unzureichend durch den ÖPNV erschlossen sind.

 

Besonders in den Ortsteilen wird zunehmend deutlich, dass die Verfügbarkeit von angemessenen Mobilitätsangeboten einen großen Beitrag zur Stabilisierung der dortigen Bevölkerung leisten kann. Ein Ansatz zur Sicherstellung eines  -  trotz fraglos weiterhin bestehendem Zuschussbedarf  -  tragfähigen öffentlichen Nahverkehrs besteht möglicherweise in der Flexibilisierung der Bedienformen.

 

Damit auch die konzeptionellen Überlegungen nicht an der Stadtgrenze Halt machen, müssen Austauschbeziehungen in die angrenzenden Gemeinden des Landkreises in die Überlegungen  einbezogen werden. Möglichkeiten der interkommunalen Kooperation müssen demnach ein zentraler Bestandteil einer neuen Mobilitätsstrategie werden. Hier kann auch die vom Landkreis kürzlich begonnene Fortschreibung von dessen NVP mit Blick auf die überschreitenden Verkehre helfen. Die aktuelle Fortschreibung und die damit vorgesehenen Treffen knüpfen an die 2011 von der Stadt angestrengten Bemühungen eines Zusammenwirkens und die damaligen ersten Gespräche zwischen Stadt und Landkreis an. Ein vorgesehenes Treffen knüpft an die 2011 von der Stadt angestrengten Bemühungen eines Zusammenwirkens und die damaligen ersten Gespräche zwischen Stadt und Landkreis an. Angebote ökologischer Mobilität (Car-Sharing, zunehmend auch E-Mobilität, etc.) sollten einbezogen werden.

 

1. Integriertes Mobilitätskonzept (IMK):

 

Ein auf die räumlichen Verhältnisse und die individuellen Bedürfnisse der Bevölkerung Ansbachs abgestimmtes innovatives IMK, das neben bestehenden konventionellen ÖPNV-Angeboten auch flexible Bedienungsformen im ÖPNV, neue Formen der Elektromobilität sowie Mobilitätsangebote des ehrenamtlichen eigeninitiativen Engagements und Radverkehrs beinhaltet ist das Ziel der Konzeption. Dies bildet die Grundlage der geforderten Planungs- und Beratungsleistungen.

 

Aufbauend auf der vorgenannten Zielsetzung soll eine Ausschreibung für ein IMK für das Stadtgebiet Ansbach und die angrenzenden Räume erfolgen.

 

Ein erstes Konzept, zu dem die anbietenden Büros eine Projektskizze für ein Auswahlverfahren präsentieren sollen, soll sich in folgende Bestandteile gliedern:

 

-           Ausgangslage und Handlungsanforderungen

-           Handlungsbedarfe (Bestandsuntersuchung eingeschlossen) – mit Blick auf

die künftige Stadtentwicklung und die Anforderungen aus dem demografischen Wandel

-           Darstellung des methodischen Vorgehens

-           Arbeitsprogramm für die Erarbeitung des Mobilitätskonzepts

-           Einbindung vom Akteuren und Gremien

-           Umsetzungsperspektive und -empfehlungen

-           Finanzierungsbedarf

 

Für die Erarbeitung des IMK bis zur Umsetzungsphase werden ab Vergabe der Leistungen rd. 14-16 Monate angenommen.

 

Der angenommene voraussichtlicher Finanzierungsbedarf für die zweiphasige Ausschreibung und Erarbeitung des IMK gliedert sich wie folgt:

 

Phase 1:

 

Erarbeitung der detaillierten Ausschreibungsunterlagen durch ein Fachbüro einschließlich Durchführung und Begleitung des Ausschreibungsprozesses bis zur Vergabe:

 

150 Arbeitsstunden

- davon 40 á 72 € als Techniker

- davon 60 á 88 € als Ingenieur

- davon 50 á 125 € als Inhaber (bzw. Ltd. Ing.)

 

14.410 € netto zzgl. MWSt. = 17.147,90 ger. 17.500 €. 

 

Phase 2:

 

Erarbeitung des IMK incl. Durchführung der Einbindung der Akteure und Gremien

 

-           Einrichtung und Pflege einer Web-basierten Plattform für den Prozess mit internem (Fachleute) und externem (Allgemeinheit) Teil. Geschätzter Zeitaufwand: 320 Arbeitsstunden

 

-           Bestandsanalyse (aufbauend auf dem bestehenden NVP und den verfügbaren Datengrundlagen des VGN);  Geschätzter Zeitaufwand: 180 Arbeitsstunden

 

-           Bedarfsanalyse (Befragungen/Auswertungen) Geschätzter Zeitaufwand:  270 Arbeitsstunden

 

-           Arbeitskreis- und Gremienpräsentationen; Geschätzter Zeitaufwand: 160 Arbeitsstunden (incl. Vor- und Nachbereitung)

 

-           Konzepterstellung; Geschätzter Zeitaufwand: 560 Arbeitsstunden (Entwurf)

 

-           Ausarbeitung nach Beteiligungs- und Kommunikationsprozess incl. Öffentlichkeitsarbeit 240; Geschätzter Zeitaufwand: Arbeitsstunden

 

Summe 1.730 Arbeitsstunden (durchschnittlicher Satz 96 € aus Phase 1) = 166.080 € zzgl. MWSt = 197.635,20 € ger. 200.000 TSD €.

 

Finanzierungszeitraum s. Planungsprozess (angenommener Mittelbedarf im 1. Jahr rd. 120.000 €; im 2. Jahr rd. 110.000 €, incl. NK).

 

Herr Büschl führt aus, dass die angenommenen Stundensätze auf Empfehlungen der Bay. Ingenieurkammer basieren und sich innerhalb der dort genannten Spannen bewegen.

 

2. Fortschreibung Nahverkehrsplan NVP

 

Ein Nahverkehrsplan (NVP) bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Laut VGN ist für die Fortschreibung eines NVP ist grundsätzlich ein Zeitraum von fünf Jahren empfehlenswert.

 

In der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes in 2013 wird eine Barrierefreiheit bis 1.1.2022 gefordert, die sich auf den gesamten ÖPNV, also die Fahrzeuge und die bauliche Infrastruktur, sowie die Fahrgastinformation bezieht. Ausnahmen sind im NVP zu benennen und zu begründen. Grundsätzlich ist auch eine Teilfortschreibung für diesen Bereich möglich.

 

Herr Büschl zitiert hier auszugsweise § 8 PBefG - Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr:

 

„(…)(3) Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die (…) genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. (…)“

 

Als weitere Untersuchungskriterien könnten neben der Überprüfung von Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, also der ausreichenden Verkehrsbedienung schwerpunktmäßig die Anbindung der Ortsteile untersucht werden. Daneben wären in Abstimmung mit dem Landkreis die grenzüberschreitenden Verkehre auf Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen.

 

Für die Fortschreibung des NVP vorbehaltlich näherer Abstimmung mit dem VGN zum Startzeitpunkt ca. 16 - 20 Monate angenommen.

 

Die für die Aufstellung des NVP angesetzten Konditionen gelten grundsätzlich auch für die Fortschreibung. Nach ersten Abschätzungen sind für eine Fortschreibung grob 30.000 - 32.000 € anzusetzen, die wie bei der Erstaufstellung wiederum über mehrere Jahre aufgeteilt werden können.

 

 

Frau Krettinger ist der Auffassung, der Stadtrat müsse sich in den nächsten Sitzungen mit dem Thema ÖPNV neu beschäftigen und hält den im Antrag geforderten Ansatz mit externer Beratung und Beteiligung für richtig.

 

Frau OB Seidel betont, dass die Bildung der angesprochenen Arbeitsgruppe nicht zielführend sei. Zum VGN führt sie aus, dass dieser viele Städte kenne und so über einen großen Pool an Wissen in diesem Bereich verfüge. Es sei richtig, dass man sich weiter mit dem ÖPNV befassen müsse. Die Anbindung der Innenstadt müsse auch im Hinblick auf die Bemühungen um eine Belebung unter die Lupe genommen werden. Eine bessere Anbindung der Ortsteile müsse erfolgen. Zudem müssten die grenzüberschreitenden Verkehre optimiert werden. Hier seien vor Jahren bereits Gespräche mit dem Landkreis im Rahmen des NVP geführt worden. Es gebe also noch Einiges zu tun.

 

Frau Koch merkt an, dass es ganz wichtig sei, dass die Busbedienung zwischen Stadt und Landkreis besser abgestimmt werden müsse und bringt dafür ein Beispiel.

 

Herr Meyer ist der Meinung, dass der Antrag in die richtige Richtung gehe, die Bildung einer zusätzlichen Arbeitsgruppe aber nicht sinnvoll sei.

 

Frau Frauenschläger schlägt vor, das Thema in die nächste ÖPNV-Sitzung der ABuV-GmbH mit einzubringen. Außerdem müsse geprüft werden, was sich die Stadt leisten könne. Herr Büschl erinnert, dass der Antrag für den Stadtrat gestellt wurde.

 

Herr Fröhlich führt aus, dass der ÖPNV nicht ideal sei und hält eine interne und externe Betrachtung für notwendig und plädiert für die Variante 1 (IMK).

 

Die GRÜNEN halten ihren Antrag aufrecht und wollen hierüber eine Entscheidung treffen, wenn der Punkt das nächste Mal auf die Tagesordnung des Stadtrates kommt.

 

Nach ausführlicher Diskussion und Aussprache solle, so Frau OB Seidel, nun erst einmal in den Fraktionen überlegt werden, in welche Richtung man gehen wolle. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.