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Sitzung: | 26.01.2015 UA/001/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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6 a) Vorläufige
Auswertung der Messwerte der LÜB-Stationen Mittelfranken 2014
Bekanntgabe
Anhand von Tabellen und Säulendiagrammen erläutert Herr Held die vorläufige Auswertung der Messwerte der LÜB-Stationen Mittelfranken im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014.
Bei Feinstaub PM10 zeigt sich die Tendenz, dass die Werte sehr gut eingehalten wurden. An den vier mittelfränkischen LÜB-Messstellen wurde im Jahr 2014 die maximal zulässige Zahl von 35 Tagen mit einem Tagesmittel > 50 µg/m³ nicht erreicht. Damit liegen in Mittelfranken keine Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub PM10 vor. Die einzelnen Messergebnisse lauten:
Ansbach 17 Überschreitungstage,
Fürth 13 Überschreitungstage,
Nürnberg 24 Überschreitungstage,
Schwabach 9 Überschreitungstage.
Erwartungsgemäß gab es auch im Jahr 2014 keine Überschreitung des Jahresmittelwertes für Feinstaub PM10 von 40 µg/m³ in Mittelfranken. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine relevanten Änderungen.
Die Auswertung 2014 für Stickstoffdioxid (NO2) an den LÜB-Messstellen hat folgende Jahresmittelwerte erbracht:
Ansbach 32,
Erlangen 17,
Burgbernheim 13,
Nbg.-Bahnhof 35,
Nbg. Von-der-Tann 49,
Nbg. Muggenhof 28,
Schwabach 24.
Wie auch in den Vorjahren, so der Referent, komme es nur an der LÜB-Messstelle Nürnberg Von-der-Tann beim Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid zu einer Überschreitung des zulässigen Grenzwertes von 40 µg/m³. Dort wurden im Jahresmittel 49 µg/m³ gemessen, damit ergebe sich keine signifikante Änderung zum Vorjahreswert von 47 µg/m³. An allen anderen mittelfränksichen Messstellen wurde der Grenzwert eingehalten.
Der Grenzwert für die Stundenmittel für NO2 (18 Überschreitungen zulässig) wurde an allen Stationen unterschritten. Lediglich an der Station Nürnberg Von-der-Tann wurde ein Stundenmittelwert > 200 µg/m³ registriert.
Vergleicht man die NO2-Werte von Ansbach in den Jahren 2013 (33), 2012 (39,2), 2011 (41) mit 2014 (32) kann eine positive Entwicklung festgestellt werden.
Faktoren hierfür seien umweltfreundlichere Kraftfahrzeuge, stärkere Nutzung des ÖPNV und des Fahrrades durch die Bevölkerung.
Da Ansbach eine sehr gute Bilanz aufweisen kann, bestehe derzeit keine Notwendigkeit zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes mit der Darlegung von geeigneten Maßnahmen.
Hiervon wird Kenntnis genommen.
6 b) Biberstatistik
2014
Bekanntgabe
Herr Held berichtet, dass es im Stadtgebiet Ansbach aktuell geschätzt ca. 10 Biberreviere gebe (Rezat mit Eichenbach: 3, Käferbach: 2, Onolzbach: 2, Scheerweiher: 1, Silberbach: 1, Weiher südlich Bernhardswinden: 1), was rechnerisch ca. 33 Bibern entspreche (Erfahrungswert: 3,3 Biber pro Revier).
Im Jahr 2014 gab es einen gemeldeten Biberschaden, und zwar am Onolzbach bei der Neudorfer Mühle. Es handelte sich um einen Vernässungsschaden an einer Mähwiese; Schadenshöhe ca. 270 Euro.
Diese Schäden werden über den Bayer. Schadensfonds reguliert.
2014 wurden keine Biberfallen im Stadtgebiet Ansbach aufgestellt, keine Biber gefangen bzw. durch den Straßenverkehr getötet.
Die Kosten für den ehrenamtlich tätigen Biberberater, Herrn Engelhard, belaufen sich 2014 bei 11 Einsätzen auf 365,20 Euro.
Im Anschluss daran erläutert Herr Held die Tätigkeitsschwerpunkte des Bibermanagements 2014 im Stadtgebiet Ansbach:
Onolzbach – Schalkhäuser Landstraße:
Beobachtung Biberaktivitäten, Besprechung mit dem Pächter der angrenzenden Ackerfläche wegen biberbedingten Vernässungen, Dammbeseitigungen im Ortsrandbereich Schalkhausens und unterhalb der Ortslage.
Onolzbach – Neudorfer Mühle:
mehrere genehmigte Dammbeseitigungen oberhalb und unterhalb der Mühle und unterhalb der Kläranlage Neudorf, Aufnahme eines Wiesenvernässungsschadens oberhalb der Mühle.
Rezat – Innenstadtbereich:
Genehmigung und Beseitigung Biberdamm auf Höhe des Freibades,
Verkehrssicherungsmaßnahmen an angenagten Uferbäumen (Schutz mit Drahthose bzw. Fällung).
Käferbach:
Genehmigung und Dammbeseitigung wegen Wiesenvernässung am östlichen Ortsrand des Ortsteils Käferbach/Obermühle.
Silberbach:
Genehmigung und Dammbeseitigungen im Bereich einer Weihergruppe östlich Kurzendorf (erstes Biberrevier am Silberbach).
Umweltbildungsveranstaltung am 10.07.2014 im Onolzbach-Biberrevier mit Kindern des Kindergartens Lummerland – Hennenbach (Foto).
Anhand von Fotos kann die begeisterte Kinderschar mit Herrn Engelhard und Herrn Fritsche im Biberrevier betrachtet werden.
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
6 c) Vollzug der
Verpackungsverordnung;
Verlängerung der
Abstimmungsvereinbarung, Nebenentgeltvereinbarung,
Wertstoffhofmitbenützung
Bekanntgabe
Herr Held führt einleitend aus, dass mit dem Erlass der Verpackungsverordnung als Systembetreiber das „Duale System Deutschland“ galt und sich zwischenzeitlich eine Vielzahl von anderen Systembetreibern auf dem Markt etabliert habe.
Da die Laufzeit der zwischen der Stadt Ansbach und der Fa. Landbell AG als Systembetreiber abgeschlossenen Ergänzungsvereinbarungen zur Abstimmungsvereinbarung, die Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen und die Vereinbarung über die Mitbenützung von Wertstoffhöfen zum 31.12.2014 abgelaufen ist, wurden diese Vereinbarungen unverändert bis 31.12.2017 mit der Fa. Landbell AG verlängert.
Die Verlängerung dieser Vereinbarungen sei auch in Abstimmung mit der UKS -einer Städteverbindung-, auch wenn diese andere Systembetreiber haben, erfolgt.
Durch die weitere Zusammenarbeit mit der Fa. Landbell AG werde, so der Referent, die gleiche Qualität und die gleichen Wertstoffcontainerstellplätze und das Abholsystem aufrechterhalten.
Vom Sachstandsbericht wird Kenntnis genommen.
6 d) Abschluss der
ehem. Altlastensanierung Schalkhäuser Str. 24
Bekanntgabe
Herr Held teilt mit, dass nach neunjähriger Sanierungsdauer nunmehr die Altlastensanierung des LHKW-Schadens in der Schalkhäuser Str. 24 abgeschlossen werden konnte.
Über die Sanierungsmaßnahme konnten insgesamt 54 kg LHKW aus dem Untergrund ausgetragen werden. Die Gesamtkosten beliefen sich hierbei auf rund 240.000 Euro. Entsprechend des mit dem Sanierungsverantwortlichen abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Sanierungsvertrages wurde hiervon ca. die Hälfte der Kosten von der Stadt Ansbach getragen. Der Referent fügt an, dass eine solche Vorgehensweise im Altlastenrecht verankert sei.
Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
6 e) Altlastensanierung
ehem. chem. Reinigung Irg
Vertragsverlängerung mit der
Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern
mbH (GAB) für das Jahr 2015
Bekanntgabe
Herr Held gibt bekannt, dass wie bereits in den letzten Jahren mehrfach im Umweltausschuss dargestellt, eine Fortführung der Grundwassersanierung im Schadensfall der ehem. chem. Reinigung Irg erforderlich sei.
Auch aus der Sicht des Wasserwirtschaftsamtes sei eine Fortführung der Grundwassersanierung zwingend notwendig.
Eine Beteiligung an den bisherigen Kosten der Sanierung durch die GAB konnte durch den jeweiligen Abschluss entsprechender Sanierungsvereinbarungen erreicht werden.
Auch für das Jahr 2015 wurde wieder ein diesbezüglicher Antrag auf Kostenbeteiligung gestellt. Dieser wurde im bisherigen Umfang von den Gremien der GAB bewilligt. Die Unterzeichnung einer dementsprechenden Vereinbarung werde daher demnächst erfolgen.
Hiervon wird Kenntnis genommen.
6 f) „Verlandung“ im
Klingenweiher
Anfrage von Frau Koch im Bauausschuss am
19.01.2015
Bekanntgabe
Herr Büschl trägt hierzu folgenden Sachstand aus Sicht des Amtes für Umwelt und Klimaschutz vor:
Da es seit Jahren Probleme mit dem Wasserstand am Klingenweiher gebe, wurde deshalb im Jahr 2002 eine vom Landschaftspflegeverband und dem Wasserwirtschaftsamt begleitete teilweise Sanierung des Weiherdammes durchgeführt. Die Probleme konnten mit dieser Maßnahme jedoch nicht vollständig behoben werden.
In den Jahren 2008 – 2011 fiel der Klingenweiher sogar komplett trocken.
Daher solle in diesem Winter der Weiherdamm durch den Pächter (Aquarienverein Ansbach) entbuscht werden, um die durchlässigen Dammbereiche lokalisieren zu können. Im Anschluss daran wäre zu entscheiden, ob Maßnahmen zu ergreifen seien.
Seitens des Tiefbauamtes werden in diesem Winter auch kleinere Unterhaltungsmaßnahmen an den Weiherzuläufen vorgenommen.
Aus fachlicher Sicht stelle die geringe Wasserführung des Weihers mit den Verlandungstendenzen kein Problem dar, so der Referent, da derzeit auch kein Fischbesatz stattfinde. Der jetzige Zustand sei für den Laubfrosch, der sich in diesem Bereich etabliert habe, sogar von Vorteil.
Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.