Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Anschlussförderung Klimaschutzfachkraft - Vorstellung Antrag

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.01.2015   UA/001/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  35/004/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 88 KBVorlage 88 KB

Frau Oberbürgermeisterin Seidel führt einleitend aus, dass der Antrag zur Anschlussförderung der Klimaschutzfachkraft mittlerweile gestellt wurde. Hierbei ergab sich das Problem, noch ausreichend, geeignete neue Projekte zu finden, nachdem im Erstantrag sehr viele Themen hineingepackt wurden, um die Förderung sicher zu erhalten. Diese hätten aber aus zeitlichen und anderen Gründen nicht vollständig abgearbeitet werden können.

Für die weiteren Ausführungen übergibt sie das Wort an Herrn Brenner.

 

Mittels einer Powerpoint-Präsentation berichtet Herr Brenner, dass der ursprüngliche Förderzeitraum von April 2012 bis April 2015 vorgesehen war. Wegen fehlender Stellenbesetzung zwischen November 2013 und März 2014 kam es zu einer Verschiebung des Projektzeitraumes bis August 2015. Die Personalkosten der Klimaschutzfachkraft werden derzeit mit 65% gefördert. Die Möglichkeit der Förderung eines Anschlussvorhabens bestehe, und zwar auf max. 2 Jahre mit Übernahme von 40% der Personalkosten.

Die Voraussetzungen für die Förderung eines Anschlussvorhabens konnten seitens des Amtes für Umwelt und Klimaschutz wie folgt erbracht werden:

 

Beschluss durch das oberste Entscheidungsgremium:

29.09.2014:

Der Umweltausschuss spricht sich für die Fortsetzung der von der Stadt Ansbach unterstützten Klimaschutzmaßnahmen über den 31.07.2015 hinaus aus. Er empfiehlt  dem Stadtrat der Antragstellung für ein Anschlussvorhaben zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für die Antragstellung vorzubereiten.

14.10.2014:

Der Stadtrat stimmt am 14.10.2014 mehrheitlich dafür, der oben genannten Empfehlung des Umweltausschusses zu folgen.

 

Erstellung einer Vorhabensbeschreibung:

(Darstellung noch nicht umgesetzter Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes, die im Rahmen der bisherigen fachlich-inhaltlichen Unterstützung noch nicht beantragt wurden)

 

Antragstellung frühestens 12 Monate, spätestens 6 Monate vor Ende des Projektzeitraums:

19.12.2014:

Antragstellung beim Projektträger Jülich (PTJ) durch das Amt für Umwelt und Klimaschutz.

 

Am 09.01.2015 erfolgte die Zuweisung des Aktenzeichens (03KS1462-1).

 

Zur Vorhabensbeschreibung erläutert Herr Brenner, dass sich der Planzeitraum vom 01.08.2014 bis 31.07.2016 erstreckt.

 

Der Titel des Projektes lautet:

Ausbau der kontinuierlichen Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Umsetzung modifizierter Projekte aus dem vorhandenen integrierten Klimaschutzkonzept aus 2009 sowie Fortschreibung des Konzeptes.

 

Gliederung der Vorhabensbeschreibung:

Ziele, Arbeitsschritte, Aufgaben, Projektablauf, Übersicht der Ausgaben.

 

 

Bei der Vorhabensbeschreibung ergab sich die Problematik, dass bei der Umsetzung von Konzepten während des Projektzeitraumes neben der Fülle umgesetzter und begonnener Maßnahmen eine Vielzahl jedoch nicht umgesetzt werden konnte. Hierfür könne man verschiedene Gründe nennen (z. B. fehlende Finanzierbarkeit, fehlende Nachfrage, etc.). Die Erkenntnisse über die Umsetzbarkeit der einzelnen Maßnahmen wurden als Ergänzungen den jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen beigefügt und hieraus modifizierte Maßnahmenbeschreibungen erstellt. Im Rahmen des beantragten Anschlussvorhabens sollen die modifizierten Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Als Beispiel führt er den „Fördermittelscout“ an:

Hemmnisse und Hinderungsgründe bei der Umsetzung der ursprünglichen Maßnahme.

Die ursprüngliche Projektidee sieht zusätzliches Personal vor.

Deshalb keine Umsetzung.

 

Modifizierung der Maßnahme:

Die Aufgaben der ursprünglichen Projektbeschreibung sollen mit in den Aufgabenbereich der Klimaschutzfachkraft mitaufgenommen werden.

 

Anhand eines weiteren Themas, hier: „Netzwerk Forst“ beleuchtet der Referent nochmals eingehend die Situation.

 

Abschließend führt Herr Brenner anhand einer Kurzübersicht der geplanten Ausgaben aus, dass sich die Gesamtausgaben für ein Anschlussvorhaben mit 24 Monaten Laufzeit auf 121.960 Euro belaufen. Hierin enthalten seien die Gesamtpersonalkosten und die Sachausgaben. 40% der Gesamtkosten werden im Rahmen des vorliegenden Antrages beim Projektträger Jülich als Zuschuss beantragt.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel hält die Fortsetzung der „Klimaschutzfachkraft“ für wichtig und hofft, dass mit der vorgetragenen Antragstellung eine Anschlussförderung durch den Projektträger Jülich gewährt wird.

 

Herr Stadtrat Sauerhammer vertritt die Auffassung, dass das Beispiel mit dem Thema „Netzwerk Forst“ einen falschen Ansatz habe, da zu bedenken sei, dass sehr viel Holz von außerhalb des Stadtgebietes zugekauft werde.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel ist es wichtig, dass insgesamt ein geeigneter Antrag gestellt wurde, für den die Stadt die Förderung erhält.

 

Frau Stadträtin Kernstock-Jeremias betont, dass die Stelle der Klimaschutzfachkraft unbedingt benötigt werde, da es in diesem Bereich auch in Zukunft sehr viel zu tun gäbe.

 

Herr Stadtrat Forstmeier macht sich Gedanken über die Stelle der Klimaschutzfachkraft über den Zeitraum 2017 hinaus.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel zeigt sich optimistisch und meint, dass auch zukünftig immer wieder Förderprogramme für solche Aufgaben geschaffen werden.