Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: PFC-Schaden US-Kaserne Katterbach - Sachstand

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.01.2015   UA/001/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  35/003/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Oberbürgermeisterin Seidel verweist einleitend auf den aktuellen Sachstand bezüglich PFC-Schaden in der US-Kaserne Katterbach und bittet Herrn Böhmer um seinen Vortrag.

Anhand eines Luftbildes (Standortübersicht) und eines Planausschnittes, der die Lage des ehem. Feuerlöschübungsplatzes der Kaserne in Katterbach mit Umfeld aufzeigt, erläutert Herr Böhmer, dass dort Löschschäume zum Einsatz kamen, die bis Anfang des 21. Jahrhunderts zugelassen waren und nicht nur in Ansbach, sondern auch an anderen Flughäfen (z. B. Nürnberg und Düsseldorf) zu Schadstoffbelastungen führten.

Im Rahmen orientierender Altlastenuntersuchungen wurden Boden- und Schichtwasserverunreinigungen durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) im genannten Bereich festgestellt. Dieser Eintrag erfolgte durch die Verwendung von Löschschaummitteln, die entsprechende perfluorierte Tenside enthielten.

Nach der Vorlage der Ergebnisse der Altlastenuntersuchungen am 24.10.2014 wurden die US-Streitkräfte mit Schreiben vom 12.11.2014 zu weiteren Untersuchungen zur Eingrenzung des Schadens aufgefordert. Diese Ergebnisse werden in der 1. Hälfte dieses Jahres vorliegen.

Des Weiteren wurden im Wege der Amtsermittlung an vorhandenen Grundwasseraufschlüssen in den Ortslagen um Katterbach 8 Grundwasserproben entnommen und analysiert.

An zwei Brunnen im Ortsteil Untereichenbach konnten per- und polyfluorierte Chemikalien nachgewiesen werden. Zur Beurteilung der Schadstoffkonzentration wurde der Leitfaden des Landesamtes für Umwelt (LfU) zur vorläufigen Bewertung von PFC-Verunreinigungen im Wasser und Boden herangezogen. Eine Überschreitung der im Leitfaden genannten Schwellenwerte lag jedoch bei beiden Brunnen nicht vor.

Darüber hinaus wurden zwischenzeitlich vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach auf Veranlassung der Stadt Ansbach im Wege der Amtsermittlung im weiteren Umfeld des ehem. Feuerlöschübungsplatzes vorhandene Quellaustritte untersucht.

An den fünf beprobten Quellaustritten waren vier mit Schadstoffen belastet, die Werte mit 0,14 µg/l, aber ebenso mit 0,96 µg/l aufwiesen. Der derzeit geltende Schwellenwert liege bei 0,3 µg/l.

Aus der Sicht der Stadt Ansbach und des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach liege damit ein hinreichender Verdacht vor, dass Schadstoffe aus dem Bereich des ehem. Feuerlöschübungsplatzes über den Grundwasserpfad den Kasernenbereich verlassen haben und daher weitere Schritte auch im Außenbereich der Kaserne zur weiteren Auskartierung des Schadens notwendig seien.

 

Herr Büschl teilt mit, dass das Landesamt für Umwelt an einem Merkblatt arbeitet, in dem dann neben den Schwellenwerten auch Stufenwerte für die weitere Bearbeitung nach bodenschutzrechtlichen Kriterien enthalten seien.

 

Da der ehem. Feuerlöschübungsplatz im Bereich der Kaserne Katterbach liegt und es sich hier um eine US-Liegenschaft handelt, werde das Untersuchungsprozedere anders ablaufen, als bei zivilen Flughäfen wie z. B. in Nürnberg.

Für Untersuchungen außerhalb des Kasernenareals (sog. „off-post“) ist nach amerikanischen Regelungen und den Vorschriften des NATO-Truppenstatutes der US Army Claims Service zusammen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (= BIMA, = Schadensregulierungsbehörde) zuständig. Es sei jedoch unbedingt erforderlich, dass seitens des US Army Claims Service eine entsprechende Dienstlichkeitsbescheinigung gegenüber der BIMA abgegeben werde.

Mit „on post“ werde seitens der amerikansichen Streitkräfte alles bezeichnet, was innerhalb des Hoheitsbereiches der Kaserne passiert.

 

Da nach Ansicht des US Army Claims Service, die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse noch nicht ausreichend seien, um einen Zusammenhang zwischen den Verunreinigungen auf dem Kasernenareal und den im Außenbereich eingetretenen Schäden herstellen zu können, wurde bisher auch keine Dienstlichkeitsbescheinigung abgegeben. Aus Sicht des Amtes für Umwelt und Klimaschutz werde man jedoch an der Sache weiter „dranbleiben“, um die nötigen Sanierungen baldmöglichst nach den detaillierten Untersuchungen in die Wege leiten zu können.

 

Seitens des Amtes für Umwelt und Klimaschutz wurden aber bereits im November 2014 gegenüber der BIMA Schadensansprüche angemeldet, um die 90-Tagefrist nicht zu versäumen.

 

Herr Stadtrat Sauerhammer fragt, wie man einen solchen Schaden sanieren könne, da dies seiner Meinung nach ziemlich schwierig und außerdem langfristig sei.

 

Herr Böhmer erklärt, dass im Schadenszentrum ein Bodenaushub erfolgen werde. Das Grundwasser müsse zur Abreinigung über sog. Reinigungsstufen laufen.

 

Herrn Stadtrat Sauerhammer geht es um evtl. Grenzwertüberschreitungen bei den Belastungen und wie sich dies auf betroffene landwirtschaftliche Betriebe auswirken könnte.

 

Herr Büschl äußert, dass es im Lebensmittelbereich aufgrund der bisherigen Untersuchungen momentan keine Bedenken gäbe. So sei die beprobte Rohmilch rückstandsfrei gewesen und bei Eiern für den privaten Verzehr nur geringe Anzeichen für PFC-Belastungen aufgetaucht seien. Letzteres könne laut LfU  auch von  einer anderen Verunreinigung des Futters stammen. Weitere Untersuchungen seien in Planung.

 

Herr Böhmer weist darauf hin, dass der Schadensfall bei den entsprechenden Stellen gemeldet wurde und jetzt die Phase der Verifizierung des Schadens erfolge. Erst dann könne die Kostenermittlung durchgeführt werden.

 

Frau Stadträtin Kernstock-Jeremias möchte wissen, ob auch die US Army den Schadensfall schon angemeldet habe.

 

Herr Büschl erläutert, dass das Umweltamt der US Army in Katterbach, die US-Standortverwaltung und der US Army Claims Service mit seinem Sitz in Wiesbaden vom Schadensfall unterrichtet seien. Seitens des US Army Claims Service wurde der Schaden im „off post“, also außerhalb des Flugplatzes, aber noch nicht anerkannt.

Wenn man etwas außerhalb des Hoheitsbereiches der US Army Katterbach veranlasse, müsse die Stadt Ansbach (untere Bodenschutzbehörde) dies im Rahmen einer Ersatzvornahme tätigen.

 

Herr Held erläutert, dass das Amt für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Ansbach die zuständigen Stellen der US Army mit Nachdruck zu eigenen Untersuchungen speziell im Außenbereich auffordere, da aufgrund der Geländeform ein Abdriften der Schadstoffe über das Grundwasser vom Schadenszentrum in die weitere Umgebung angenommen werde.

 

Herr Stadtrat Fabi interessiert sich nochmals für die ermittelten Werte der untersuchten Quellen und Herr Böhmer erläutert kurz die bereits erwähnten Werte.

 

Frau Stadträtin Krettinger plädiert dafür, von Fachleuten so schnell wie möglich die genauen Belastungswerte zu erhalten und darüber hinaus mit der Beseitigung der Belastungen zu beginnen.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel stellt fest, dass dieser Schadensfall vom Amt für Umwelt und Klimaschutz überwacht und gesteuert werde und alle notwendigen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden, um eine Schadenseingrenzung und anschließende Sanierung zu erreichen. Im Rahmen dieser Vorgehensweise werden alle Beteiligten und die Stadträte auf dem Laufenden gehalten.