Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Flächenkompensation - Anfrage Bündnis 90 / Die Grünen

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Sitzung:26.01.2015   UA/001/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  35/002/2015 

Zu der Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.09.2014 zum Thema „Flächenkompensation in Ansbach“ könne auf die hierzu gestellten Einzelfragen wie folgt geantwortet werden, so Herr Held:

 

1.

Das bayer. Ökoflächenkataster weist aktuell für die Stadt Ansbach eine Fläche von insgesamt ca. 65,8 ha aus.

Diese Zahl setzt sich zusammen aus ÖKF-Flächen

des Typ 1 (= Ausgleichs- und Ersatzflächen) mit                                   ca. 25,9 ha,

des Typ 2 (= Ankaufsflächen) mit                                                             ca. 10,2 ha,

des Typ 3 (= sonstige Flächen, z. B. durch Flurbereinigungsverf.) mit ca.29,6 ha.

 

2.

Zu der Frage, wie viele der geführten Kompensationsmaßnahmen finden produktionsintegriert, d. h. unter extensiver landwirtschaftlicher Nutzung, statt, könne im Moment keine Aussage gemacht werden, da hierzu ein längerer Bearbeitungszeitraum erforderlich sei. Außerdem seien statistische Angaben zu PIK-Maßnahmen nicht möglich.

 

3.

Zur Frage, in welchem Turnus die Ausgleichs- und Ersatzflächen kontrolliert und dokumentiert werden, erläutert Herr Held, dass für die Kontrollen von Kompensationsmaßnahmen grundsätzlich die jeweiligen Genehmigungsbehörden zuständig seien. Zu welchen Terminen bzw. in welchem Turnus andere Behörden Kontrollen durchführen bzw. diese dokumentieren sei dem Umweltamt nur zum Teil bekannt. Beispielsweise werden die Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit den US-Projekten auf dem Urlas im Rahmen der Umweltbaubegleitung jährlich begutachtet. In Baugenehmigungsverfahren werden die Kompensationsmaßnahmen von Außenbereichsvorhaben nach Fertigstellung kontrolliert.

 

4.

Ob alle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Süd-Ost-Tangente umgesetzt seien, könne dahingehend beantwortet werden, dass die im B-Plan Nr. 59 festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Süd-Ost-Tangente (SOT) alle ausgeführt wurden. Diese umfassen drei Aufforstungsflächen (nach aktuellem infolge von Flurbereinigungsmaßnahmen erstelltem Deckblatt) nördlich von Oberdombach sowie Ansaaten, Pflanzungen und Biotopgestaltungsmaßnahmen im Umfeld der Trasse. Aussagen zum Grad der naturschutzfachlichen Aufwertung können nicht gemacht werden, da Erfolgskontrollen nicht verlangt wurden und sonstige Fachkartierungen – mit Ausnahme der 2010 von Dipl. Biol. Meßlinger erstellten Erfolgskontrolle der Amphibienschutzmaßnahmen an der SOT – nicht durchgeführt wurden.

 

5.

Auf die Anfrage, ob die Stadt Ansbach über ein Ökokonto verfügt, sei zu erwidern, so der Referent, dass sich ein solches „Konto“ derzeit im Aufbau befindet; die Federführung beim Stadtentwicklungsamt liege, wenngleich hierfür im Moment keine Ressourcen zur Verfügung stehen.

 

 

6.

Zur Frage, ob in den letzten Jahren Ersatzgelder von Eingriffen im Stadtgebiet nach Naturschutzrecht mangels lokaler Verwendungsmöglichkeit an den Bayer. Naturschutzfonds weitergeleitet wurden, müsse verneint werden.

Für die aktuell der Stadt Ansbach zur Verfügung stehenden Ersatzgelder in Höhe von ca. 95.000 Euro soll der LPV Mittelfranken ein Konzept erstellen.

 

Herr Büschl erklärt anschließend, dass der zweite Anfragenkatalog von Bündnis 90 / Die Grünen zum Thema „Flächenverbrauch“ derzeit wegen fehlender personeller Kapazität noch nicht abschließend bearbeitet werden konnte.

 

Frau Stadträtin Krettinger bedankt sich bei der Verwaltung für die Bearbeitung der einen Anfrage und bittet darum, auch das angeforderte Thema zum „Flächenverbrauch“ weiter im Auge zu behalten und zu beantworten. Nach ihrer Meinung sei dieses Thema sehr wichtig und verbrauchte Flächen sollten eigentlich vor Ort ausgeglichen werden. Sie geht in diesem Zusammenhang auf die SOT ein.

 

Herr Büschl spricht in Bezug auf die SOT Maßnahmen für die Amphibien und Amphibienquerungseinrichtungen an. Darüber hinaus geht er auf Aufforstungen und Flächenverschiebungen im Flurbereinigungsverfahren ein.

Bezüglich Amphibien erläutert er, dass bei einer Kontrolle durch einen Fachmann bei den Gelbbauchunken kein Exemplar mehr angetroffen werden konnte.

Das Ökokonto bezeichnet er als wichtiges Instrument, das aufgebaut und genutzt werden sollte.

 

Herr Stadtrat Hüttinger geht auf den Flächenverbrauch im Stadtgebiet Ansbach ein. Er meint, aufgrund der Tatsache, dass seit Längerem keine neuen Industrie- und Baugebiete ausgewiesen wurden und stattdessen zuerst innerstädtische brachliegende Flächen herangezogen wurden, die Stadt bei der Vermeidung von Flächenverbrauch gut aufgestellt. sei.

 

Hinsichtlich des derzeitigen Nichtvorhandenseins der Gelbbauchunke im Bereich der SOT vertritt Herr Stadtrat Hüttinger die Ansicht, dass die Anzahl dieser Amphibien schon immer Schwankungen unterlegen sei und man auf viele Dinge trotz der Maßnahmen keinen Einfluss habe.

 

Bei der Pflege der entlang der SOT befindlichen Flächen äußert er erneut den Wunsch, auf den Einsatz von Schlegelmähern zu verzichten.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel erläutert, dass durch die Aktivierung von brachliegenden Bereichen, z. B. Hürnerbräu, grauer Wolf, etc. im Stadtgebiet eine wünschenswerte Innenentwicklung herbeigeführt werden konnte. Es sei jedoch ebenso notwendig, an geeigneten Stellen und zur Arrondierung neue städtische Bauplätze auszuweisen.

 

Herr Stadtrat Sauerhammer erachtet es im Gegensatz zu Herrn Stadtrat Hüttinger für falsch, keine Baugebiete mehr auszuweisen, da dann die Stadt Ansbach gegenüber den umliegenden Gemeinden, die auf diesem Gebiet aktiv seien, ins Hintertreffen geraten würde.