Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: 25 Jahre Naturschutzgebiet Scheerweiher - Antrag offene Linke

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.01.2015   UA/001/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  35/001/2015 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel verweist auf den den Sitzungsvorlagen beigefügten Antrag der Stadtratsfraktion Offene Linke Ansbach zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Mittels Powerpoint-Präsentation geht Herr Held zunächst auf die Inhalte des Antrags ein:

Errichtung von informativen Schautafeln im Naturschutzgebiet (NSG) Scheerweiher und Präsentation des NSG auf der städt. Homepage und künftiger Tourismus-Hompage.

 

Aktivitäten anlässlich des Jubiläumsjahres der NSG-Ausweisung, wie z. B. Ausstellung im Stadtmuseum, Einbindung in den Grundschulunterricht.

 

Danach führt er aus, dass am 25.01.1990 (also gestern vor genau 25 Jahren) die Regierung von Mittelfranken die Verordnung über das NSG „Scheerweiher bei Schalkhausen“ erlassen habe und die Verordnung am 10.02.1990 in Kraft getreten sei.

Gründe für die Unterschutzstellung waren:

 

den strukturell und ökologisch bedeutsamen Scheerweiher mit seinen Verlandungsbereichen und seiner vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,

 

das für zahlreiche Vogelarten wichtige Brut- und Rastgebiet zu sichern und störungsfrei zu halten,

 

den Lebensraum für eine der bedeutendsten Amphibienpopulation Mittelfrankens zu bewahren,

 

die arten- und strukturreiche Schafhutung mit ihren Hecken, Säumen und uralten Huteichen zu bewahren,

 

den naturbetonten Laubmischwald am Bocksberg als artenreichen Lebensraum zu sichern und zu entwickeln,

 

den zentralen Lebensraumkomplex mit einer Pufferzone vor Stoffeinträgen zu schützen und durch extensive Bewirtschaftung und Pflegemaßnahmen naturnah weiterzuentwickeln.

 

Neben der Beachtung und Durchsetzung des umfangreichen und differenzierten Verbotskatalogs in der Verordnung, dienen insbesondere die zahlreichen Pflegemaßnahmen (Schilf- und Feuchtwiesenmahd, Entbuschungen) und VNP-Verträge mit Landwirten, dem Schäfer und dem Teichpächter der Erhaltung und Weiterentwicklung des Schutzgebietes.

 

Zur aktuellen Situation, die Information über das NSG betreffend, verweist der Referent auf folgendes:

 

Es gibt einen Info-Flyer (wird vom Naturschutzwächter im NSG persönlich an Interessierte ausgegeben und liegt im Amt für Umwelt und Klimaschutz auf), sowie eine Infotafel am Aussichtsturm (in DIN A2, gleicher Inhalt wie Flyer), Schutzgebietsverordnung in altem Holzrahmen neben dem Turm und 19 Schutzgebietsschilder und Hinweistafeln zur Zonenregelung rund um das Schutzgebiet.

 

 

Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ist grundsätzlich folgendes wünschenswert:

 

die Erstellung eines Informations- und Besucherlenkungskonzeptes als Entscheidungsgrundlage, Gesamtausschilderung auf ein bedarfsgerechtes Maß zu bringen,

die Erstellung eines professionell gestalteten Infotafelentwurfs und die Aktualisierung des bestehenden Infoflyers sowie die Bereitstellung von Informationen zum Naturschutz auf der städtischen Homepage.

 

 

Der neue Entwurf zu Infotafel und Flyer sollte aber aus Aktualitätsgründen auf die Fachaussagen des Managementplans, der derzeit erarbeitet wird, abgestellt werden. Die Fertigstellung des Plans wird nach Aussage von Herrn Rammler (Reg. v. Mfr., Auftraggeber) in diesem Frühjahr erwartet.

Danach kann ein Landschaftspflegeantrag (mit einem Fördersatz von 90%) über den LPV oder die Stadt ausgearbeitet werden.

 

Eigene Veranstaltungen der Stadt Ansbach zum 25-jährigen NSG-Jubiläum seien mit Ausnahme einer Führung im NSG Scheerweiher zusammen mit der Höheren Naturschutzbehörde nicht geplant, so Herr Held.

 

Frau Stadträtin Kernstock-Jeremias bedankt sich für die Bemühungen der Verwaltung und die detailliert aufgezeigten Konzepte. Sie verweist darauf, dass von Herrn Werner sehr viel Bildmaterial vom Scheerweiherbereich gesammelt wurde. Dieses Material könnte bei einer zeitlich begrenzten Ausstellung im Stadtmuseum mit verwendet werden.

 

Herr Stadtrat Hüttinger spricht sich für eine Ausstellung zum 25-jährigen Jubiläum des NSG Scheerweiher aus und erwähnt die bereits frühzeitig unternommenen Aktivitäten von BAP und BN in diesem Bereich. Er erinnert daran, dass 1978 beabsichtigt war, den Scheerweiher in einen Freizeitsee umzuwandeln und entsprechende Einrichtungen zur Abflussbeschleunigung zu installieren. Aufgrund eines Briefes der damaligen Bürgermeisterin Frau Schellein an das Wasserwirtschaftsamt Ansbach, dass mit diesen Maßnahmen nur unnötig finanzielle Mittel kaputt gemacht werden, konnte dieses Projekt gestoppt werden.

Im Anschluss daran wurden von der BAP und dem Bund Naturschutz für den Scheerweiher viele verschiedene Veranstaltungen durchgeführt.

Am Samstag, den 07.02.2015 finde am Scheerweiher um 9.00 Uhr eine Entbuschungsaktion statt, an der gerne weitere Interessierte teilnehmen dürfen.

 

Frau Stadträtin Krettinger nennt zwei Personen, Frau Renate Ackermann und Herrn Wolfgang Gartzke, die sich um den Scheerweiher verdient gemacht haben. Sie begrüßt die Vorschläge der Verwaltung hinsichtlich Erstellung einer Infotafel und eines neuen Flyers. Frau Stadträtin Krettinger regt an, Exkursionen für Schulklassen mit Personal durchführen zu lassen und diese evtl. auch an Pflegemaßnahmen zu beteiligen.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel stimmt dem zu; jedoch müsse sich dies in einem vernünftigen und machbaren Rahmen bewegen.

 

Herr Stadtrat Pfisterer gibt zu bedenken, dass in einem Naturschutzgebiet eigentlich bestimmte Bereiche nicht betreten werden sollten, da dies dem Schutzzweck zuwiderlaufe.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel meint hierzu, dass natürlich genau überdacht werden müsse, welche Gebiete im Naturschutzgebiet Scheerweiher den Schulklassen gezeigt werden können.