Tagesordnungspunkt

TOP Ö 19: Prüfung möglicher Standorte für einen Skatepark im Zusammenhang mit der Entwicklung des MesseQuartiers

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.05.2019   BA/005/2019 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2
Vorlage:  REF3/007/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schubert erläutert den Sachvortrag:

 

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 24.04.2018 soll das ca. 5,3 ha große Areal zwischen Hohenzollernring und Schalkhäuser Straße als neues gemischtes Stadtquartier mit Schwerpunkt Wohnen entwickelt werden (MesseQuartier). Neben der Realisierung sozialen Wohnungsbaus nach dem Ansbacher Wohnbaumodell (AWM) mit einer Quote von mindestens 25%, sollen der Onolzbach renaturiert und entsprechende Frei- und Grünflächen gestaltet werden. Die Verwaltung schlägt aufgrund des steigenden Bedarfs vor, eine Kinderbetreuungseinrichtung im Quartier einzuplanen.

 

Im Bauausschuss am 21.01.2019 wurde beschlossen, für das MesseQuartier einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb als Grundlage des folgenden Bauleitplanverfahrens durchzuführen. Der vorhandene Skaterplatz stellt, ebenso wie die übrigen Belange (Realisierung sozialen Wohnungsbaus, Integration einer Kindertagesstätte, Renaturierung des Onolzbaches und Umgang mit dem Überschwemmungsgebiet) eine der Rahmenbedingungen der künftigen Planung dar.

 

Vor der Auslobung des Wettbewerbs im Herbst 2019 ist die Auseinandersetzung mit dem Standort des Skaterplatzes sachgerecht. Nachdem umfangreiche Haushaltsmittel für Planung und den Neubau zur Verfügung gestellt bzw. eingeplant wurden, ist deshalb die Standortfestlegung aus Nutzersicht ebenso zu betrachten wie aus übergeordneter stadtplanerischer Sicht, um eine optimale Verwendung der Mittel zu garantieren. Die Verwaltung hat aus diesem Grund in Abstimmung mit der Interessensgemeinschaft Skatepark (IG Skatepark) und dem Jugendrat mehrere potentielle Standorte für den Skatepark identifiziert und bereits vorab überprüft.

 

In die engere Wahl wurden die folgenden Standorte aufgenommen:

 

  1. Bürgerpark in Höhe Würzburger Landstraße 7-9 (Flurstück 2116, 940 m²)
  2. Am Hennenbach (Rügländer Straße/Ecke Karpfenstraße/Ecke Karlsbader Straße, Flurstück 2175, 910 m²)
  3. Aquella / Busparkplatz neben Wohnmobilstellplatz (Am Stadion/Hospitalstraße, Flurstück 2079/2, 952 m²)
  4. MesseQuartier (Bestand, Hohenzollernring, Flurstück 1928/7 (752 m²)

 

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Kriterien für die Standortsuche. Die mit x markierten Zellen haben für die IG Skatepark eine hohe Priorität.

 

Standort

1 Bürgerpark

2 HE

3 Aquella

4 Messe

IG Skater

Überschwemmungsgebiet

(WWA)

+

-

+

+

 

Erreichbarkeit

+

+

-

+

x

Angrenzende / geplante Wohnbebauung

-

-

+

-

 

Soziale Kontrolle

+

+

-

+

x

Versiegelung

-

-

+

+

 

Nutzungskonflikte

+

-

-

-

 

Einsehbarkeit/ Öffentlichkeit

+

+

-

-

x

Infrastruktur

+

+

-

+

x

Tabelle 1: Übersicht Prüfung der Standorte für den Skatepark

 

Bei den Standorten 1 (Bürgerpark), 2 (Hennenbach) und 4 (MesseQuartier) ist eine Wohnbebauung angrenzend. Mit einer schalltechnischen Untersuchung können jedoch die Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung überprüft und ggf. Maßnahmen zum Immissionsschutz umgesetzt werden.

 

Die Standorte 3 (Aquella/Busparkplatz) und 4 (MesseQuartier) sind zwar bereits versiegelte Flächen, jedoch ist die Nutzung der Fläche des Standorts Nr. 3 als einzigen Buspark- bzw. Warteplatz der Stadt Ansbach (Nutzung für u.a. das Schulschwimmen und Reisebusse/Tourismus) ein Ausschlusskriterium. Darüber hinaus stellt der Wohnmobilparkplatz in unmittelbarer Nähe ein Konfliktpotential dar.

 

Bei der Wahl des bestehenden Standorts auf dem Messegelände (Nr. 4) ist die Planung des neuen Skateparks eng an den städtebaulichen Realisierungswettbewerb sowie das anschließende Bauleitplanverfahren zum MesseQuartier gekoppelt. Hier werden auch aufgrund der Emissionen zusätzliche Zwangspunkte geschaffen, die einer zügigen Realisierung des neuen Skateparks entgegenstehen könnten.

 

In Abstimmung mit der IG Skatepark und dem Jugendrat und in Abwägung aller Vor- und Nachteile, schlägt die Verwaltung den Bürgerpark (Flurstück 2116, 940 m²) als alternativen Standort für den Skatepark vor.

 

Die Integration und Steigerung der Erlebbarkeit der Rezat als innenstadtnaher Natur- und Freizeitraum ist bereits im ISEK (Beschluss Stadtrat am 26.02.2019) als Impulsprojekt festgesetzt. Der Bürgerpark soll unter Beachtung des Hochwasserschutzes entlang der Flusslandschaft als innenstadtnaher Natur- und Freizeitraum entwickelt werden.

 

Der Bürgerpark ist zentral gelegen, gleichzeitig sind Synergien mit weiterer Freizeit- und Outdoor-Nutzungen gegeben, die zukünftig ergänzt werden können.

 

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) wurde als Fachbehörde bereits beteiligt, da der Standort 1 (Bürgerpark), Standort 2 (Hennenbach) und Standort 4 (MesseQuartier) im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Fränkischen Rezat liegen. Auszug aus der Stellungnahme vom 29.04.2019 (via E-Mail):

 

„In festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind Einzelbauvorhaben nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG grundsätzlich untersagt. Wasserrechtliche Ausnahmen sind unter den vier kumulativen Voraussetzungen nach § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG zulässig, d. h. insbesondere wenn die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird, der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert wird und das Bauvorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird oder die nachteiligen Auswirkungen ausgeglichen werden können.

 

Werden für Standort 1 (Bürgerpark) und Standort 4 (MesseQuartier) die o.g. Anforderungen/Voraussetzungen beachtet, wird betreffs Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung aus fachlicher Sicht das Einverständnis in Aussicht gestellt.

 

Aufgrund der unmittelbaren Lage der Skateanlage am Gewässerlauf und der vergleichsweise geringen Breite des Abflussbereiches, sind nachteilige Veränderungen des Wasserstandes und des HW-Abflusses an Standort 2 (Hennenbach) nicht auszuschließen bzw. zu erwarten; Standort 2 ist aus fachlicher Sicht daher ungeeignet.“

 

Die Gestaltung des Skateparks als urbaner und gleichzeitig naturnaher Bewegungsraum soll von einem Büro übernommen werden, das sich auf die Planung von Skateparks spezialisiert hat. Eine entsprechende Freiraumgestaltung (bspw. integrierte Baumpflanzungen zur Durchgrünung oder der Erhalt von Gehölzstrukturen als klare Grünzäsur zum Bürgerpark mit unversiegelten Flächen zwischen den Hindernissen) soll sich in der noch zu stellenden Aufgabe wiederfinden.

 

Zusammenfassend stellt Herr Schubert fest, dass bisher bei keinem Grundstück eine wirklich gute Lösung wegen angrenzender Bebauung gefunden werden konnte. Als nächster Schritt sei das Einholen eines Immissionsgutachtens notwendig, welches im Idealfall bis Herbst vorliegen sollte.

 

Herr Gowin merkt an, dass er den Bürgerpark wegen Hochwasser nicht für geeignet halte. Der beste Platz sei nach wie vor das Messegelände, auch hinsichtlich des Lärmschutzes.

 

Herr Schubert betont, dass am Messegelände die angedachte Renaturierung des Onolzbach den Bereich einschränke, aber möglich wäre. Allerdings müsste der aktuelle Standort etwas verlagert werden.

 

Auf die Frage von Frau Koch nach einer Möglichkeit den Skaterplatz am sog. „Hosawäldla“ gegenüber zu erreichten, entgegnet Herr Büschl, dass dies nicht möglich sei. Es handle sich hier zwar angrenzend bauplanungsrechtlich um ein Gewerbegebiet, topographisch und flächenmäßig sei das Gelände jedoch zu ungeeignet.

 

Herr Dr. Schoen berichtet von Gesprächen mit Jugendlichen aus der Skaterszene und deren Wunsch etwas Besonderes in einem Erlebnisraum zu gestalten. Im Bürgerpark sehe er ebenfalls Probleme bezüglich Hochwasser. Er möchte gerne wissen, wie der Status der Gesamtgestaltung Rezatpark sei. Er merkt an, dass eine Integration mit anderen Freizeitaktivitäten im Zusammenklang sinnvoll wäre und fragt sich, warum der Standort am Aquella nicht möglich sei.

 

Herr Schubert erläutert, dass der Schotterplatz am Aquella ein unverzichtbarer Bestandteil für das Parken bzw. Warten von Schulbussen und als Wohnmobilstandort sei. Es gebe einen Nutzungskonflikt bezüglich Lärmschutz. Grundsätzlich sei die Entwicklung des Landschaftsparkes Rezattal ein Impulsprojekt im ISEK. Derzeit sei eine weitere Umsetzung mangels personeller Ressourcen leider noch nicht möglich.

 

Frau Homm-Vogel betont, dass der Erlebnisraum Rezat im Bürgerpark aktiver gestaltet werden müsste. Hier den Skaterplatz mit zu planen, sei die beste Lösung. Eine Versiegelung der Fläche müsse an jedem Standort durchgeführt werden.

 

Herr Schildbach merkt an, dass ein Skaterplatz grundsätzlich hinderlich für eine Wohnbebauung sei. Auch für ihn sei die Fläche im Bürgerpark in Kombination mit einem Parcours für ältere Menschen eine „klasse“ Kombination. Sehr gut sei es, dass die Verwaltung die Beteiligten mit ins Boot geholt habe.

 

Herr Deffner weist darauf hin, dass letztendlich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen mitentscheidend seien, welche Bereiche zusammenpassen. Bezüglich des Standortes sei er „leidenschaftslos“. Er bittet darum zu überprüfen, ob ein Skaterplatz mitten im Grünen städtebaulich und in Bezug auf den Lärmschutz überhaupt möglich sei. Grundsätzlich sehe er den Standort am Messegelände als am geeignetsten. Er bittet darum, für den Standort Bürgerpark Synergien aus der Beachtung des Überschwemmungsgebietes und mit dem Immissionsschutz zu prüfen.

 

Herr Sauerhöfer plädiert weiterhin für den Standort am Messegelände und spricht die gute An- und Abfahrt dort an. Er sieht mit dem dortigen Skaterplatz auch eine Aufwertung der Innenstadt.

 

Herr Forstmeier spricht sich für das Messegelände als reine Wohnbebauung aus, die selbstverständlich hochwasserfrei muss. Ein möglicher Standort für einen Skaterplatz behindere möglicherweise das Gesamtkonzept.  Ein Standort am Kasernendamm/ Bürgerpark sei die bessere Alternative. Denkbar wäre auch ein Tausch mit dem Spielplatz in der Rügländer Straße.

 

Frau OB Seidel schlägt vor, sich grundsätzlich auf den Bürgerpark festzulegen und heute den Auftrag zu vergeben, beide Standorte im Bürgerpark weiter zu verfolgen und untersuchen zu lassen, welcher besser geeignet sei.  

 

Herr Stephan teilt mit, dass er den Standort am Messegelände für am geeignetsten halte. Ein Kindergarten als Lärmpuffer zwischen Skaterplatz und Wohnbebauung wäre eine mögliche Lösung. Den Bürgerpark sehe er kritisch im Hinblick auf die Hochwassergefahr. Als Alternativstandort könne er sich gut die Tennisplätze hinter dem Aquella vorstellen. Der Standort liege zwar außerhalb der Kernstadt, wäre aber hochwasser- und lärmschutzfrei.


Beschluss: 

 

Der Bauausschuss beschließt den Erhalt des bestehenden Skateplatzes auf dem ehemaligen Messegelände bis die Planung und der Bau des neuen Skateparks abgeschlossen sind und beauftragt die Verwaltung, den Makrostandort „Bürgerpark“ als Standort für einen Ersatz des Skateplatzes vertieft zu prüfen.