Tagesordnungspunkt

TOP Ö 21: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.05.2019   BA/005/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen

21.1    Bekanntgabe Ergebnisse Fahrradklimatest

Herr Schubert berichtet über das Ergebnis des ADFC-Fahrradklimatest 2018. Im Vergleich zum Ergebnis aus 2016 konnte sich die Stadt in elf Kategorien verbessern und in drei Kategorien konnte das Ergebnis gehalten werden. Hervorzuheben sei die Verbesserung im Bereich der Abstellanlagen um 50%, die Öffnung des Radverkehrs in Einbahnstraßen und der gute Winterdienst auf den Radwegen. Negativ bewertet wurde die Stadt hinsichtlich Fahrraddiebstähle.

Herr Deffner regt an, im nächsten Winter auch die Spielstraße 2 an der Fischstraße ähnlich gut wie die Radwege zu räumen, da die Radfahrer gerne auch diese Spielstraße benutzen.

 

 

21.2    Bauleitplanverfahren Weinberg-West

Herr Büschl informiert, dass durch die Oberbürgermeisterin mit dem Investor ein Gespräch geführt wurde. Diese hätten grundsätzlich Verständnis für die Einwände der Bürger gezeigt und signalisiert weiter an dem Vorhaben festhalten zu wollen.

 

 

21.3    Anfrage OL zu brachliegenden Baugrundstücken

Herr Meyer bezieht sich auf seine schriftliche Anfrage an den Bauausschuss vom 07.05.2019.

„ in Ansbach sind die Reallöhne seit dem Jahr 2000 um 6,3 % gesunken. Das ist bundesweit der zweitschlechteste Wert. Gleichzeitig stiegen in den Jahren 2016/17 die Mieten prozentual stärker an als in allen anderen fränkischen kreisfreien Städten und Landkreisen. Für viele Gering- und Normalverdiener wird Wohnen in Ansbach immer unerschwinglicher. Zwar hat der Stadtrat mit dem Wiedereinstieg in den kommunalen Wohnungsbau und dem Wohnbaumodell einige Weichen in die richtige Richtung gestellt. Gleichwohl könnte auf Flächen mit bestehendem Baurecht die Wohnungsnot gelindert werden und eine gesunde Stadtentwicklung, ohne Überplanung von Flächen auf der grünen Wiese samt Infrastruktur, vorangebracht werden. Laut Bericht der FLZ vom 03.02.18 liegen in Ansbach 6167 solcher Grundstücke mit Baurecht brach.

Wir fragen daher: Was tut die Stadt, um brach liegende Baugrundstücke für den Wohnungsbau zu aktivieren? Ist der Stadt bekannt, welche der über 600 Flächen in absehbarer Zeit bebaut werden und welche Flächen eher der Geldanlage dienen und somit zweckentfremdet sind? Wird die Verwaltung einen aktuellen Überblick mittels einer Umfrage unter den Grundstückseigentümern erarbeiten? Darin kann etwa erhoben werden, ob mit einer Bebauung innerhalb einer gewissen Frist zu rechnen ist und auf Möglichkeiten des Baugebots gemäß §176 Baugesetzbuch hingewiesen werden…“

 

Herr Büschl verweist auf die vorstehend aufgeführte schriftlich gestellte Anfrage der OL und führt aus, dass die dahinterstehenden Forderungen der Anordnung eines Bauzwanges, d.h. einem Baugebot nach Baugesetzbuch nicht mit einer ausreichenden Begründung hinterlegbar seien. Baulücken durch eine Maßnahme, wie diese aktivieren zu wollen, sei trotz einer angespannten Lage am Wohnungsmarkt auch in Ansbach weder zeitlich zügig umsetzbar, noch rechtlich in letzter Konsequenz durchsetzbar. Eine privatrechtliche Bauverpflichtung werde regelmäßig und seit Jahrzehnten bei städtischen Baugrundstücken vereinbart, was auch stets zur der zügigen Bebauung geführt habe. Zusätzliche Anstrengungen zu einer Aktivierung von Baulücken müssten seiner Meinung nach eindeutiger durch den Gesetzgeber flankiert und unterstützt werden. Sämtliche „weichen“ Versuche und Überzeugungsversuche seien nur mit entsprechendem Mehraufwand durch die Verwaltung bei zusätzlichen Kapazitäten machbar. Auch ein offizielles Baulückenverzeichnis müsse regelmäßig fortgeschrieben und gepflegt werden. Die Verwaltung setze sich aber aktiv für eine Bebauung von Grundstücke im Innenbereich und durch die STADTBAU künftig verstärkt auch im baulichen Bestand durch Projektentwicklungen ein.

 

 

21.4    Anfrage Herr Dr. Schoen

Herr Dr. Schoen bedankt sich für die bereits vorab erfolgte Beantwortung seiner Anfrage zum Mobilfunk. Er bittet darum, an der 5D-Thematik dranzubleiben, da sich hier ein weiterer Ausbau an Standorten einstellen werde.

 

 

21.5    Anfrage Herr Forstmeier

Herr Forstmeier fragt nach den weiteren Planungen der Ampelanlage am Soldatenweiher. Er bittet darum die Abbiegespur „sparsamer“ zu gestalten und das Projekt durch die Stadt zu begleiten.

Herr Büschl erklärt, dass die Maßnahme bereits vor einiger Zeit im Gremium durch das Staatliche Bauamt Nürnberg erläutert und nun auch durchgeführt werde und die Stadt keinen weiteren Einfluss ausüben könne, da die Planung mit den Fachbehörden einschließlich der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sei und ausschließlich auf Flächen des Bundes bzw. des Freistaates stattfinde.