Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Widmung der Straße Bäckergründlein

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.05.2019   BA/005/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/009/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Der Ausbau der Straße Bäckergründlein ist abgeschlossen. Das 0,330 km lange Straßenstück, Fl.Nrn. 416 u. 402/2 der Gemarkung Schalkhausen ist deshalb als Ortsstraße zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Ansbach.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Widmung der Straße Bäckergründlein, Fl.Nrn. 416 u. 402/2 der Gemarkung Schalkhausen, als Ortsstraße.