Tagesordnungspunkt

TOP Ö 16: Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Gebäude in Gewerbe im Ortsteil Strüth

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.05.2019   BA/005/2019 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Schubert verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage und die Diskussion im Bauausschuss am 08.04.2019 mit dem Ergebnis vor Beschlussfassung einen Ortstermin durchzuführen. Er betont nochmals, dass die Zulässigkeit des Vorhabens von einer gesicherten Erschließung abhängig sei. Es handle sich um einen Grenzfall und die heute zu treffende Entscheidung Präzedenzfallwirkung für ähnlich vergleichbare Fälle haben könnte. Daher habe man dem Gremium zwei Alternativen für einen Beschluss vorgelegt.

 

Herr Stephan erklärt, er habe sich die Situation vor Ort angesehen und halte den 3 Meter breiten Weg für eine Erschließung nicht geeignet. Er könne daher dem Vorhaben nicht zustimmen.

 

Herr Forstmeier befürchtet, dass das Vorhaben eine weitere Zersiedelung des Dorfes vorantreibt. Seines Erachtens hätte die Scheune schon nicht gebaut werden dürfen. Der Weg wurde seinerzeit als Ortsrandabschluss mit einer rückwärtigen Hoferschließung angelegt. Mit einer Zustimmung zur Umnutzung werde ein landwirtschaftliches Dorfgebiet in ein Gewerbegebiet geändert. Dem könne er nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Schoen schließt sich seinen beiden Vorrednern an. Auch er befürchtet, dass ein negativer Präzedenzfall geschaffen werde.

 

Herr Deffner befürwortet die Nutzungsänderung. Der Weg sei für eine Erschließung ausreichend und nach §35 BauGB sei das Vorhaben ansonsten zulässig und wünschenswert. Umnutzungen seien sinnvoller als ein Neubau auf der grünen Wiese mit einer Flächenversiegelung. Er sehe auch keine Zersiedelung des Dorfes und kein Problem bezüglich der Schaffung eines Präzedenzfalles.

 

Frau Homm-Vogel weist darauf hin, dass im ISEK angedacht sei, die Entwicklung in allen Ortsteilen zu untersuchen. Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft werde zukünftig häufiger über Nutzungsanträge landwirtschaftlicher Gebäude zu beschließen sein. Deswegen wird die Betrachtung jedes einzelnen Ortsteiles und die Mitsprache der Bewohner notwendig werden. Der Nutzungsänderung könne sie heute zustimmen.

 

Herr Gowin stellt fest, dass die Fahrbahnbreite von 3 m und die Länge von 70 m übersichtlich und einsehbar sei. Er sehe hinsichtlich des Verkehrs keine Probleme und könne dem Vorhaben ebenfalls zustimmen.

 

Frau OB Seidel erwidert, dass der Knackpunkt für eine gesicherte Umnutzung die Erschließung sei. Es werde mehr Fahrverkehr entstehen und der Weg müsse daher über kurz oder lang ertüchtigt werden. Eine positive Entwicklung der Dörfer sei einerseits wichtig, andererseits sehe sie Probleme für eine gesicherte Erschließung.

 

Herr Schildbach bekräftigt die Aussagen von Frau Homm-Vogel. Es sei zwar auch für ihn wichtig, die Außenorte weiter zu entwickeln, aber man müsse hierbei die Bevölkerung mitnehmen. Dennoch könne er bei diesem speziellen Fall der Nutzungsänderung nicht zustimmen.

 

Herr Stephan bittet darum, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zu verweisen und eine Entscheidung im Stadtrat zu treffen. Nachdem sich kein Konsens zum Verweis ergab, lässt Frau OB Seidel darüber abstimmen.


Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt 16 wird in die Fraktionen verwiesen.