Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Antrag BAP - Zuschussgewährung an Kulturforum Ansbach e.V.

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.05.2019   HFWA/005/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF4/006/2019 

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel und Herr Jakobs erläutern den Sachverhalt wie folgt:

 

A. Antrag

 

Am 30.04.2019 übergab der Verein Kulturforum Ansbach e.V. die in der Anlage beigefügte Vereinbarung an die Stadt Ansbach mit der Bitte um Prüfung.

 

Mit Schreiben vom 06.05.2019 hat die BAP-Fraktion einen Antrag gestellt, dass der Stadtrat über selbige Vereinbarung zwischen Stadt Ansbach sowie dem Kulturforum Ansbach e.V. positiv beschließen möge und im Weiteren auch mit anderen Vereinen ähnliche Vereinbarungen abschließen möge.

 

Als Begründung hat der Antragsteller ausgeführt, dass kulturelle Aktivitäten kommunale Pflichtaufgabe seien. Bei dieser Aufgabe würde sich die Stadt Ansbach bereits entsprechender Vereinbarungen bedienen.

 

Weiter hat der Antragsteller ausgeführt, dass eine vertragliche Vereinbarung dem Verein eine mittelfristige Perspektive geben würde und dieser ohne finanzielle Absicherung seinen Verpflichtungen gegenüber Künstlern und Interpreten nur ungenügend nachkommen könne.

 

 

B. Prüfung

 

Nach erster Prüfung des vorgelegten Vertragsentwurfs durch die Kämmerei ist festzustellen, dass dieser nahezu deckungsgleich mit dem Vertrag zwischen Stadt Ansbach und Kammerspiele e.V. ist. Jedoch fehlt demgegenüber der Verweis auf das Haushaltsgrundsätzegesetz, die Gemeindeordnung sowie die KommHV. Damit entfiele die Anwendung des sonst geltenden kommunalen Haushaltsrechts und des bayerischen Zuwendungsrechts. Dies ist nicht statthaft, da der Vertragsentwurf ansonsten einseitige Ansprüche für das Kulturforum herstellen würde, welche nicht durch Haushaltsrecht begrenzt werden können (anders als bei Theater/HdV und Kammerspiele). D.h. ein entsprechender Verweis wäre in jedem Fall aufzunehmen.

 

Was das Theater und die Kammerspiele angeht, so erfolgt auch hier eine Vorauszahlung, die mit einem Verwendungsnachweis abgeprüft wird. Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung hätte - nach Zuwendungsrecht - eine Rückzahlung zu erfolgen. Würde der o.g. Verweis auf das Haushalts- und Zuwendungsrecht fehlen, würde diese Rückerstattungsmöglichkeit entfallen. Ein Prüfrecht würde folgenlos bleiben. Ein Verweis auf Haushalts- und Zuwendungsrecht ist auch aus diesem Grund zu ergänzen.

 

Anders als bei Theater und Kammerspielen liegt im Fall des Kulturforums Ansbach noch keine prüfbare Abrechnung des Betriebs der Vorjahre vor. Auch ist im Gegensatz zu den anderen beiden Institutionen bei dem frisch fusionierten Kulturforum Ansbach noch nicht klar, wie hoch die gemeinhin nicht förderfähigen Kosten sein werden. Bei den anderen beiden Institutionen ist die Förderhöhe so gewählt, dass die Verwaltungskosten nicht gefördert werden. Hinweis: Verwaltungskosten werden grundsätzlich nicht gefördert. Dies gilt für sämtliche Vereine und kulturelle Einrichtungen. Hierauf müsste auch bei einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kulturforum Ansbach geachtet werden. Auch hinsichtlich der beantragten höheren Zuwendungen für ausgeweitete Aktivitäten und "neue, zusätzliche kulturell-künstlerische Betätigungsfelder" bestehen noch keine belastbaren Erfahrungen.

 

Was das vorgetragene Argument betrifft, die Buchung von Künstlern und Interpreten müsste bereits Jahre im Voraus vorgenommen werden, so werden daraus entstehende mögliche Risiken üblicherweise durch entsprechende Vertragsklauseln zwischen Veranstalter und Aussteller/Interpret bzw. Veranstaltungsversicherungen abgesichert.

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es sich bei kulturellen Leistungen um Aufgaben des eigenen Wirkungskreises und zwar entsprechend Art. 57 Absatz 1 Satz 2 BayGO um freiwillige Leistungen handelt. Soweit die Leistungsfähigkeit der Kommune nicht gegeben wäre, wären Zuschüsse auch mit Vertrag nicht sicherer als mit Bescheid.

 

Nicht vergessen werden darf auch eine mögliche Signalwirkung für andere Vereine und der Gleichbehandlungsgrundsatz.

 

C. Empfehlung

 

Nach eingehender Prüfung empfiehlt die Verwaltung die Diskussion über einen Vertrag vorerst zurückzustellen und erst nach mindestens zweijährigem Betrieb wiederaufzunehmen. Die wertvolle Arbeit des Kulturforums Ansbach sollte in den nächsten beiden Jahren in der aktuell beschlossenen Größenordnung gefördert werden.

 

Alle Mitglieder des Ausschusses sprachen sich einstimmig für die Empfehlung der Verwaltung aus. Die wertvolle Arbeit des Kulturforums Ansbach solle in den nächsten beiden Jahren in der aktuell beschlossenen Größenordnung (80.000 €) gefördert werden.

Der Stadtrat stünde hinter der Kultur und Kunst wie bereits in den vergangenen Jahren. An dieser Einstellung soll sich auch nichts ändern. Deshalb kann das Kulturforum auch ohne eine vertragliche Vereinbarung auf die städtische Unterstützung bauen und seine Arbeit fortsetzen.

Sollte in ca. zwei Jahren erneuter Diskussionsbedarf seitens des Kulturforums bestehen, könne der Verein wieder auf den Stadtrat zukommen, denn dann könne man auch mit konkreten Zahlen arbeiten, die das Kulturforum aufgrund der bis dahin geleisteten Arbeit vorlegen könne, die eine wichtige Basis für die Finanzplanung sei.