Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes - Bestätigung als Kommandant und Stellvertreter des Kommandanten der FFW Ansbach-Claffheim

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.05.2019   HFWA/005/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  22/001/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Nießlein berichtet, dass im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ansbach-Claffheim am 08.04.2019 wurden

 

Herr Thomas Herzog zum Kommandanten und

Herr Friedrich Hörner zum Stellvertreter des Kommandanten

 

auf die Dauer von 6 Jahren gewählt wurden.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss und dem Stadtrat.

 

Das Bestätigungsverfahren soll sicherstellen, dass die Gewählten die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen besitzen, um die Funktion des Kommandanten bzw. Stellvertreter des Kommandanten übernehmen zu können.

 

Die fachliche Qualifikation und die gesundheitliche Eignung wurden am 08.04.2019 von Herrn SBI Beck für beide bestätigt.

 

Herr Hörner besitzt die für die Funktion notwendigen Lehrgänge.

 

Herr Herzog muss noch die für das Amt erforderlichen Lehrgänge –Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr-  innerhalb eines Jahres absolvieren.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

 

Herrn Herzog als Kommandanten und

Herrn Hörner als Stellvertreter des Kommandanten

 

der Freiwilligen Feuerwehr Ansbach-Claffheim auf die Dauer von 6 Jahren zu bestätigen.

 

Die Bestätigung erfolgt unter der Bedingung, dass Herr Herzog die fehlenden Lehrgänge innerhalb eines Jahres nach Zustellung des Bestätigungsschreibens erfolgreich absolviert.