Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Bericht zur Entwicklung des "Teilhabepaket AN"

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.05.2019   AfS/003/2019 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 7
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Es erfolgt ein Rückblick auf den Ausschuss für Soziales vom 27.09.2016. Man habe hier das gesamte Thema schon ausführlich diskutiert und sei einhellig so auseinandergegangen, dass man in Ansbach schon viele Angebote an Vergünstigungen habe und diese daher lediglich auf der Homepage der Stadt bündeln wolle. Von der Festlegung eines bestimmten Nutzerkreises habe man, um keine Ungerechtigkeit zu schaffen, abgesehen.

 

Seit der Sitzung im September 2016 wurden auf der städt. Homepage unter „Bürger/Familie und Soziales/Soziales/Teilhabepaket AN“ die freiwilligen Leistungen und sozialen Vergünstigungen der Kultur- und Sportangebote ergänzt und gebündelt dargestellt.

 

Der neuerliche Antrag Soziales Teilhabepaket „Ansbach Pass“ vom 11.03.2019 wird vorgetragen.

 

Herr Höhn erklärt hierzu:

 

Ziel des Antrages sei, den bedürftigen Personenkreis anzusprechen. Eine Bedarfsermittlung müsse nur einmalig erfolgen, dies habe den Vorteil, dass nicht alle Ämter einzeln prüfen müssen.

 

Folgender Vergleich mit der Stadt Erlagen wurde besprochen:

 

  • Berechtigte müssen vorsprechen u. einen Bescheid vorlegen
  • es wird ein Kärtchen ausgestellt
  • Gültigkeit ein Jahr
  • gültig für ÖPNV, Bäder und Partnerstellen
  • Berechtigte erhalten aber nur für Nutzung ÖPNV u. Bäder eine teilweise Rückerstattung durch die Stadt Erlangen (Ansbach: ÖPNV ist bereits über Mobilitätsticket und Bäder teilweise über Pro-Jugend-Karte abgedeckt
  • im Jahr 2018 wurden 5.140 Pässe ausgegeben
  • dafür wird eine Vollzeitkraft benötigt

 

Frau OB Seidel erklärt zum Thema mögliche Berechtigte nochmals, dass man hier keine gerechte Grenze (alleinerziehende Mutter à Rentner) ziehen könne. Dies habe man auch bereits in den früheren Sozialausschüssen als Problem gesehen. In Ansbach gebe es bereits viele Angebote. Man müsse daher nicht erst Vergünstigungen schaffen. Wichtig sei die gebündelte Darstellung, um den Zugriff zu erleichtern. Was die Angebote der Sportvereine an Vergünstigungen angehe, so seien diese sehr unterschiedlich und ließen sich nicht vereinheitlichen auf einen bestimmten %-Satz.

 

Herr Meyer fügt an, man müsse eine soziale Spaltung vermeiden. Auch könne man zusätzliche Partner gewinnen, des Weiteren sieht er hier eine Entlastung für die Verwaltung.

 

Auch die Sportverbände müssen das „Kärtchen“ nicht mehr prüfen.

 

Herr Nießlein widerlegt dies. Gehe man davon aus, dass die „Karte“ für ein Jahr gelte, müsse man trotzdem eine jährliche Überprüfung vornehmen. Hierfür müsse eine Vollzeitstelle geschaffen werden, da dies einen sehr hohen Verwaltungsaufwand darstelle.

 

Herr Meyer wünscht eine Abstimmung.

 

Frau OB Seidel führt daraufhin eine Abstimmung durch.